27.07.2022

Salzburg-AG-CEO Schitter fordert „Radikalität“ bei Energiewende

Der Chef der Salzburg AG spricht sich für eine Priorisierung von 200 Energieprojekten in Österreich aus und ist gegen Fracking im Weinviertel und gegen Atomstrom. 
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Leonhard Schitter, CEO der Salzburg AG, im Studio des brutkastens © brutkasten Media
Leonhard Schitter, CEO der Salzburg AG, im Studio des brutkastens © brutkasten Media

“Vertraglich und technisch” werde es ein bis eineinhalb Jahre dauern, bis der Österreich von russischem Gas unabhängig sein könnte, sagt Salzburg-AG-CEO Leonhard Schitter im Gespräch mit dem brutkasten. In jedem Fall müsse man dann aber mit weiteren Preissteigerungen rechnen und “wir dürfen uns auch in keine Flüssiggas-Abhängigkeit bewegen”, mahnt der Manager Umsicht beim Umstieg auf andere Gasquellen ein. Langfristig müsse der Ausstieg aus fossilen Quellen das Ziel bleiben. Die Salzburg AG selbst beziehe derzeit 40 Prozent des Gases aus Russland, 40 Prozent aus Norwegen und 20 Prozent aus Österreich. “Wir haben uns schon vor Jahren eine größere Unabhängigkeit zum Ziel gesetzt und stehen deshalb jetzt ein wenig besser da als andere in Österreich”. 

Gasspeicher Haidach bis Mitte August gut gefüllt

Schitter kommt von einem Besuch des Bundespräsidenten Alexander van der Bellen beim Gasspeicher Haidach 5 am Dienstag. Im Flachgau steht ein Erdgasgroßsspeicher, der bisher teilweise vom russischen Energiekonzern Gazprom befüllt wurde. Gazprom hat die Nutzungsrechte dafür verloren und nun soll der Speicher helfen, die Gasspeicherziele für Österreich bis Herbst zu erreichen. Schitter rechnet damit, dass die Speicherstände schon Mitte August so voll sind, dass “wir verhältnismäßig gut durch den Winter kommen”. Für die Privathaushalte sieht er die Versorgung vollständig gesichert, bei Betrieben könne es aber sehr wohl Einschränkungen geben. 

1 bis 2 Grad kälter “kaum zu merken”

Derzeit rechnet der Salzburg-AG-Chef nicht damit, dass Russland die Gaslieferungen vollständig einstellt. Sollte das im Winter doch passieren, “haben wir ein Problem”, sagt Schitter. Dann trete der Energielenkungsfall ein und Teile der Industrie könnten abgedreht werden müssen. Für diesen Fall fehlt es dem Manager noch an Planungssicherheit: “Die klare Sprache geht mir derzeit ab”. Die Wahrheit sei den Unternehmen zumutbar. 20 Prozent des Gases müssen für Gaskraftwerke reserviert bleiben, da es sonst zu einer Stromkrise komme. Dann liegt die Priorität im Energielenkungsfall auf Privathaushalten und geschützten Kunden wie Krankenhäusern. Was übrig bleibt, wird auf Industrie und Betriebe aufgeteilt. Deshalb sei Sparen das Gebot der Stunde – Schitter gibt ein Beispiel aus der Salzburg AG: Würde bei der Fernwärme die Temperatur um zwei Grad reduziert, ergäbe das eine Einsparung im Energieeinsatz von fast 20 Prozent. “Eine geringere Temperatur um ein bis zwei Grad wird man wahrscheinlich kaum merken”.  

Energiewende bis 2030 “wird sich nicht ausgehen”

Gleichzeitig sieht Schitter eine große Dringlichkeit beim Ausbau Erneuerbarer Energie. Dabei dürfe man den Ausbau nicht romantisieren: “Das wird auch sichtbar werden”, sagt der CEO in Hinblick auf neue Anlagen. Derzeit ist eine UVP-Novelle in Begutachtung, die die Verfahren für neue PV-Anlagen, Windräder und Wasserkraftwerke beschleunigen soll. Die Novelle sei ein erster wichtiger Schritt, so Schitter, der aber nicht glaubt, dass sich der geplante Komplett-Umstieg bis 2030 ausgehen wird. 

Zur Erinnerung: Österreich hat sich vorgenommen, bis 2030 den gesamten Energiebedarf über erneuerbare Quellen abdecken zu können. Dafür ist ein Zubau von 27 Terawattstunden notwendig. Zum Vergleich: Das Wasserkraftwerk Freudenau in Wien erzeugt etwas mehr als eine Terawattstunde Strom pro Jahr. 27 Terawattstunden entsprechen ungefähr dem Gesamtjahresverbrauch von Dänemark. Dafür müsste man alle drei bis vier Minuten eine PV-Anlage errichten, meint Schitter. Allerdings: “12 bis 16 Terawattstunden haben wir aber bereits an Projekten vorliegen und die könnten sofort umgesetzt werden, wenn die Verfahren nicht so lange dauern würden”. 

Kein Erdgas-Fracking im Weinviertel

Ob der Ausbau nun ein oder zwei Jahre länger dauert, sei nicht so wichtig, findet Schitter. “Es ist wichtig, dass wir ins Tun kommen”. Er fordert eine Liste an 200 spannendsten Projekten, die die Unabhängigkeit von fossilen Quellen vorantreiben. Diese Liste müsse “politisch abgesegnet” sein und durch stark beschleunigte Verfahren gehen. “Es braucht eine klare Priorisierung” und auch eine “gewisse Radikalität”. Nicht auf diese Liste würde er jedenfalls Atomstrom setzen und vertritt damit die österreichische Linie in der EU: “Atom kann nicht grün sein”. Jeder Cent, der in Atomstom gesteckt wird, fehle an anderer Stelle. Auch von der Idee, im Weinviertel Gas mittels Fracking zu gewinnen, hält er wenig: “Setzen wir lieber bestehende Projekte und Technologien um, damit haben wir genug zu tun” und er plädiert dafür, nicht den Mut zu verlieren: “Die Energiewende ist ein Generationenprojekt; wir brauchen Optimismus”. 

Angesprochen auf mögliche Gewinnabschöpfungen bei Energieunternehmen, winkt Schitter ab: “Wir gehen von keinen besonderen Gewinnen aus”. Die Salzburg AG müsse Gas selbst teuer zukaufen – für das Gas in Haidach 5 sei im Vergleich zum Vorjahr für diese Menge der fünffache Preis fällig gewesen. 

Salzburg AG: Leonhard Schitter im Talk mit dem brutkasten

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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