17.12.2019

Salzburg AG steigt bei Salzburger Startup „Ocean Maps“ ein

Die Salzburg AG hat sich zu zehn Prozent am Salzburger Startup Ocean Maps GmbH beteiligt. Das Startup rund um den Hauptgesellschafter Michael Altrichter und Geschäftsführer Thomas Nemetz hat sich auf 3D-Visualisierung von Unterwasserwelten spezialisiert.
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Salzburg AG
v.r.n.l.: Leonhard Schitter, Vorstandssprecher Salzburg AG, Michael Altrichter und Thomas Nemetz von Ocean Maps

Mit einer Kombination aus moderner Technik bestehend aus Sonar, Videoaufnahmen und Satellitenmaterial arbeitet das Salzburger Startup Ocean Maps an der Vermessung von Unterwasserwelten. Die ursprüngliche Idee von Ocean Maps rund um den Gründer Thomas Nemetz bestand darin, 3D-Unterwasserkarten von Taucherplätzen zu erstellen. Auf interaktiven und dreidimensionalen Karten können so Taucher die Route und Beschaffenheit der Umgebung in einer Smartphone-App genau erkunden.

+++ Nachlese: Alles rund um die Salzburg AG +++ 

Vom B2C zum B2B-Usecase

Mit der Zeit entwickelte sich der Use-Case von Ocean Maps weiter und Unternehmen aus der Energie- und Baubranche begannen sich für die technologische Entwicklung zu interessieren. Der Hintergurnd: Energiekonzerne und Bauunternehmen greifen bei der Errichtung von aufwendigen Bauwerken, wie Offshore-Anlagen, gerne auf detailliertes Kartenmaterial zurück.

Mit Lösungen von Ocean-Maps kann so auf riskante Tauchmissionen mit Berufstauchern verzichtet werden. Stattdessen können Unternehmen das lizenzierte Kartenmaterial erwerben oder Aufträge zur Vermessung mit einem Tauchroboter erteilen.

Beteiligung der Salzburg AG

Wie nun bekannt wurde, beteiligte sich die Salzburg AG mit zehn Prozent an dem Salzburger Startup rund um den Geschäftsführer Thomas Nemetz und Hauptgesellschafter Michael Altrichter, bekannt aus der Puls 4 Sendung  „2 Minuten, 2 Millionen“.

Vorstandssprecher der Salzburg AG Leonhard Schitter über die Beteiligung: „Durch die gemeinsame Dienstleistung, die Vermessung der Unterwasser-Umgebung bei beispielsweise Kraftwerken, können Kosten reduziert, die Qualität der Messungen erhöht und die Risiken für Mitarbeiter gemindert werden.“

In Zukunft sollen durch die strategische Partnerschaft gemeinsame Projekte angegangen werden. Dazu zählen laut der Salzburg AG die Vermessung und Abbildung von Stauräumen und Flüssen sowie die Abbildung von Anlagen und wichtiger Infrastruktur, wie beispielsweise Kraftwerke.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Salzburg AG steigt bei Salzburger Startup „Ocean Maps“ ein

Mit einer Kombination aus moderner Technik bestehend aus Sonar, Videoaufnahmen und Satellitenmaterial arbeitet das Salzburger Startup Ocean Maps an der Vermessung von Unterwasserwelten. Die ursprüngliche Idee von Ocean Maps rund um den Gründer Thomas Nemetz bestand darin, 3D-Unterwasserkarten von Taucherplätzen zu erstellen. Mit der Zeit entwickelte sich der Use-Case von Ocean Maps weiter und Unternehmen aus der Energie- und Baubranche begannen sich für die technologische Entwicklung zu interessieren. Mit Lösungen von Ocean-Maps kann so auf riskante Tauchmissionen mit Berufstauchern verzichtet werden. Stattdessen können Unternehmen das lizenzierte Kartenmaterial erwerben oder Aufträge zur Vermessung mit einem Tauchroboter erteilen. Wie nun bekannt wurde, beteiligte sich die Salzburg AG mit zehn Prozent an dem Salzburger Startup rund um den Geschäftsführer Thomas Nemetz und Hauptgesellschafter Michael Altrichter, bekannt aus der Puls 4 Sendung  „2 Minuten, 2 Millionen“.

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Mit einer Kombination aus moderner Technik bestehend aus Sonar, Videoaufnahmen und Satellitenmaterial arbeitet das Salzburger Startup Ocean Maps an der Vermessung von Unterwasserwelten. Die ursprüngliche Idee von Ocean Maps rund um den Gründer Thomas Nemetz bestand darin, 3D-Unterwasserkarten von Taucherplätzen zu erstellen. Mit der Zeit entwickelte sich der Use-Case von Ocean Maps weiter und Unternehmen aus der Energie- und Baubranche begannen sich für die technologische Entwicklung zu interessieren. Mit Lösungen von Ocean-Maps kann so auf riskante Tauchmissionen mit Berufstauchern verzichtet werden. Stattdessen können Unternehmen das lizenzierte Kartenmaterial erwerben oder Aufträge zur Vermessung mit einem Tauchroboter erteilen. Wie nun bekannt wurde, beteiligte sich die Salzburg AG mit zehn Prozent an dem Salzburger Startup rund um den Geschäftsführer Thomas Nemetz und Hauptgesellschafter Michael Altrichter, bekannt aus der Puls 4 Sendung  „2 Minuten, 2 Millionen“.

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Salzburg AG steigt bei Salzburger Startup „Ocean Maps“ ein

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