04.02.2026
KOOPERATION

SALZ 2026 bringt Innovations- und Technologieszene im März nach Salzburg

Das Festival setzt auf konkrete Anwendungsfälle, marktfähige Technologien und Austausch auf Augenhöhe zwischen Wirtschaft, Startups und Investor:innen.
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(c) wildbild

Am 11. und 12. März 2026 findet in Salzburg die SALZ 2026, das Festival für Innovation & Technologie, statt. Zwei Tage lang bringt das Event Unternehmen, Startups, Investor:innen, Technologie-Expert:innen und Entscheider:innen zusammen, die Innovation nicht nur diskutieren, sondern konkret weiterentwickeln und in die Umsetzung bringen wollen.

Im Mittelpunkt stehen technologische Entwicklungen, digitale Lösungen und neue Geschäftsmodelle – stets im Kontext realer wirtschaftlicher Anforderungen. Die SALZ 2026 versteht Innovation dabei nicht als Selbstzweck, sondern als Gestaltungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Zukunftsfähigkeit.

Fokus auf Anwendungsfälle und Umsetzbarkeit

Das SALZ Festival richtet sich an Menschen mit Verantwortung für Organisationen, Teams, Budgets und strategische Entscheidungen. Ziel ist es, konkrete Anwendungsfälle, marktfähige Technologien und tragfähige Kooperationen in den Vordergrund zu stellen. Entsprechend treffen beim Festival bewusst unterschiedliche Perspektiven aufeinander: etablierte Unternehmen auf Startups, Investor:innen auf Gründer:innen sowie Technologie auf Markt. Der Fokus liegt auf Dialog, Vernetzung und Umsetzbarkeit.

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Erster Tag im Messezentrum Salzburg

Der erste Festivaltag findet im Messezentrum Salzburg statt und bildet den inhaltlichen und wirtschaftlichen Kern des Festivals. Unternehmen und Startups präsentieren dort ihre Lösungen, Produkte und Technologien in einer Struktur, die Begegnung, Diskussion und Vernetzung gezielt fördern soll.

Ein zentrales Element ist SALT’N’VENTURE, die Startup- und Investmentplattform des Festivals. Im Fokus stehen skalierbare Geschäftsmodelle, technologische Anwendungen und Investitionsperspektiven – von Digitalisierung und Industrie-Lösungen über Green Tech bis hin zu resilienten, menschenzentrierten Technologien. Panels, Impulse und gezielte Networking-Formate ergänzen das Programm.


SALT’N’VENTURE 2026 Tipp für Startups: Ihr könnt euch bis 8.2. um 23:59 Uhr für einen Pitching-Slot in einem der vier thematischen Tracks bewerben. Auf der Mainstage präsentiert ihr euch sowohl einer hochkarätigen Jury als auch einem Publikum aus Investor:innen, Innovator:innen und weiteren zentralen Playern des Ökosystems. Hier geht es zur Bewerbung.


Für zusätzliche Dynamik sorgt zudem die Live-Pitch-Plattform „2 Minuten 2 Millionen“, bekannt aus dem gleichnamigen TV-Format, bei der Gründer:innen ihre Ideen kompakt vor Publikum und Jury präsentieren.

Zweiter Tag: SALZ City in der Salzburger Altstadt

Am zweiten Festivaltag öffnet sich das Festival bewusst über das Messezentrum hinaus. Unter dem Titel SALZ City verlagert sich das Programm in die Salzburger Altstadt sowie in das City Beats in der Griesgasse. Der persönliche Austausch steht dabei im Mittelpunkt – dialogorientiert, entschleunigt und nah an den Themen der Teilnehmer:innen.

Formate wie Walk & Talks, Mini-Expertentische und thematische Gesprächsrunden sollen Raum für vertiefende Gespräche, ehrliche Einschätzungen und strategische Diskussionen schaffen. SALZ City richtet sich an Teilnehmer:innen, die über erste Kontakte hinausgehen und nachhaltige Beziehungen aufbauen wollen.

„Kompakter Arbeitsraum für Innovation & Technologie“

Die SALZ 2026 versteht sich weder als klassischer Kongress noch als reines Networking-Event, sondern als kompakter, hochwertiger Arbeitsraum für Innovation & Technologie – sowohl auf der Messe als auch in der Stadt. Teilnehmer:innen suchen hier nicht Reichweite oder Selbstdarstellung, sondern Inhalte, Austausch und Kooperationen mit Substanz.

„Mit dem SALZ Festival schaffen wir einen Ort, an dem Innovation und Technologie nicht isoliert betrachtet werden, sondern im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext“, sagt Alexander Kribus, Geschäftsführer des Messezentrums Salzburg. Ziel sei es, Menschen zusammenzubringen, die Verantwortung übernehmen und technologische Entwicklungen aktiv gestalten wollen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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