20.07.2022

Sales-Tipps von Laola1, hello again, Swat.io und Co

Auf der jüngsten Innovation Afterhour standen diverse Head of Sales auf der Bühne und gaben persönliche Einblicke über ihre Erfahrungen und Tipps im Sales Department.
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Die Panelist:innen bei der Innovation Afterhour (v.l.): Viktoria Izdebska, Yan Heger, Nermin Adzamija, Georg Storandt, Stefanie Koch © Katharina Schiffl
Die Panelist:innen bei der Innovation Afterhour (v.l.): Viktoria Izdebska, Yan Heger, Nermin Adzamija, Georg Storandt, Stefanie Koch © Katharina Schiffl

Im Rahmen des Eventformats von brutkasten und weXelerate fand in dieser Woche erneut die sogenannte Innovation Afterhour statt. Diesmal drehte sich alles um das Thema Sales und welche Einblicke verschiedene Speaker:innen aus ihren Unternehmenserfahrungen teilen können. Dazu kamen die Head of Sales von hello again, Swat.io, Laola1 und Red Bull auf der Bühne zusammen, um ihre Einblicke rund um das Thema “Head of Sales Insights – 10 Best b2b Sales Practices” zu präsentieren. 

Organisatorin der Veranstaltung war an diesem Abend die Startup-Gründerin Viktoria Izdebska, die in diesem Rahmen nicht nur das Panel zusammengestellt, sondern auch ihr eigenes Unternehmen Advanced Sales Technologies mit dem damit verbundenen Tool Salesy vorgestellt hat. Salesy verfolgt die Mission, Kund:innen dabei zu unterstützen, ihre Vertriebsziele schneller zu erreichen – dabei wird der Zielmarkt des bzw. der Anwender:in nach B2B-Kund:innen durchsucht und für einen Vertriebsabschluss relevante Ereignisse aufgespürt.  

Respekt und Kommunikation für ein erfolgreiches Sales-Team

In der ersten Keynote der Veranstaltung trat Nermin Adzamija vom oberösterreichischen Loyalty-App-Scaleup hello again auf die Bühne. Dieser betonte die Wichtigkeit der Faktoren Respekt und Kommunikation im Austausch mit den eigenen Mitarbeiter:innen des Sales-Teams. Speziell die regelmäßige Absprache mit den eigenen Leuten und klar definierte KPIs haben seiner Meinung nach hohe Priorität. Ebenso gibt Adzamija in seinem Vortrag den Tipp, ausreichend Zeit in den Einstellungsprozess zu investieren – “Es lohnt sich”, stellt der Vice President of Sales fest. 

„Die Angestellten dort abholen, wo sie im Flow sind“

Head of Media Sales des Sportportals Laola1, Stefanie Koch, erweitert diese Insights mit ihren Erfahrungen und verweist bei der Mitarbeiter:innenauswahl auf die Wichtigkeit, “die Angestellten dort abzuholen, wo sie im Flow sind”. Weiterhin erläutert sie jene drei Fragen, die sie sich im Bewerbungsprozess stets stellt: “Vertraue ich der Person? Respektiere ich die Person? Kann ich dieser Person helfen?”. Dies seien schließlich auch die Fragen, die sich die Kundschaft in der Zusammenarbeit stellen würde und dementsprechend positiv beantwortet werden sollten. Abschließend betont auch Koch noch weitere Tipps, die sie in ihrem Werdegang zum Head of Sales gelernt hat. Ihrer Meinung nach sind Authentizität, klar definierte Ziele und Vertrauen für die Arbeit im Team bzw. dem oder der Kund:in essentiell.

In der nächsten Keynote fokussierte sich Head of Enterprise Sales von Swat.io, Yan Heger, auf die Frage, wie man Emails vertrieblich nutzen kann und zeigte dabei einige Fehlermöglichkeiten auf. Wichtig bei der Kontaktaufnahme seien demnach Aspekte wie ein prägnanter “Call to Action”, pointierte Formulierungen, die auf die Zielgruppe zugeschnitten sind oder ein klarer Hinweis darauf, was der Benefit für den bzw. die Empfänger:in ist. 

Das Breakfast of the Champions

Den Abschluss vor der gemeinsamen Paneldiskussion machte Georg Storandt, der Head of Global Sales von Red Bull. Dieser teilte seine Erfahrungswerte und einige Insights über die Käufer:innen mit dem Publikum: Für die Zusammenarbeit mit einer österreichischen Tankstellenkette habe man beispielsweise das sogenannte “Breakfast of the Champions” identifiziert. Red Bull werde demnach bei diesem Kunden am häufigsten morgens in Kombination mit Marlboro Red gekauft. Weiterhin habe man herausgefunden, dass das bekannte Sampeln der Red Bull Dosen an Universitäten in unterschiedlichsten Ländern nach wie vor erfolgreich bleibt. Dies hänge damit zusammen, dass der Verkauf erfolgreicher ist, wenn Konsument:innen im richtigen Moment eine Dose Red Bull trinken (bspw. Studierende im Prüfungsstress), anstatt sich gezielt selbst eine Dose zu kaufen. 

Den Abschluss des Events ergaben eine kurze Panelrunde mit Izdebska und den Speaker:innen, ein Q&A mit dem Publikum und ein abschließendes Networking vor Ort. Die nächste Innovation Afterhour findet am 6. September im weXelerate unter dem Motto “Welcome to the Metaverse” statt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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