01.10.2019

NÖ Krypto-FinTech Salamantex kooperiert mit der deutschen WEG Bank AG

Das niederösterreichische FinTech Salamantex und der unter dem Markennamen TEN31 agierende FinTech-Arm der deutschen WEG Bank AG haben heute, Dienstag, eine gemeinsame Kooperation bekannt gegeben. Durch die Zusammenarbeit möchte die Bank für Einzelhändler eine neue Form der Kryptobezahlung anbieten.
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(c) salamantex

Das niederösterreichische FinTech Salamantex bietet einen All-in-one Krypto-Payment-Service für Händler an. Dieser soll Kunden das Bezahlen mit Kryptowährungen ermöglichen. Zu den Kunden zählen beispielsweise A1. Seit Sommer diesen Jahres bietet der Mobilfunkanbieter die Payment-Lösung von Salamantex in seinen Shops an, damit Kunden über eigene Bezahl-Terminals mit Kryptowährungen bezahlen können – der brutkasten berichtete.

+++ Payment-Service: A1 kooperiert mit NÖ-Krypto-Startup +++

Kooperation mit WEG Bank AG

Wie heute, Dienstag, bekannt wurde, ist Salamantex mit der deutschen WEG Bank AG eine Kooperation eingegangen – genauer gesagt mit dem unter dem Markennamen TEN31 agierenden FinTech der Bank.

Mit dem FinTech vereint die auf Immobilienwirtschaft spezialisierte WEG Bank AG laut eigenen Angaben inbesondere Blockchain basierte Anwendungen. Dafür arbeitet TEN31 mit Startups und Unternehmen aus der FinTech- und Kryptowährungsbranche zusammen – neuerdings auch mit dem niederösterreichischen Startup Salamantex.

Flächendeckende Verbreitung

In einer Aussendung heißt es: „Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen ermöglicht eine flächendeckende Verbreitung des von Salamantex gestellten Bezahlsystems in Verbindung mit dem bankrechtlich, regulierten Rahmen der TEN31.“ Zudem kommt zu Testzwecken ein Sandbox-Modell in enger Abstimmung mit der deutschen BaFin zur Anwendung.

Erste Gespräche mit Interessenten aus dem Einzelhandel werden laut der WEG Bank AG und Salamantex bereits geführt. Bis Ende Oktober nimmt TEN31 Bewerbungen aus dem Einzelhandel entgegen, um als Mitglied in die Testgruppe aufgenommen zu werden.

Salamantex sichert den Kurs

Um Händlern die nötige Sicherheit zu bieten, sichert das System von Salamantex den Kurs der gewählten Kryptowährung innerhalb eines gewissen Zeitraums. Außerdem hat der Händler laut dem FinTech die Möglichkeit frei zu entscheiden, ob er Kryptowährungen halten oder sich die Beträge in Fiat-Geld (Euro) ausbezahlen lassen möchte. Dadurch sollen Händler Kryptobezahlungen nutzen können, ohne auf die Sicherheit des Euros auf ihren Konten verzichten zu müssen, so Salamantex.

Vorstellung der neuen Kryptobezahlung

Die neue Kryptobezahlung wird offiziell im Rahmen einer Gerätepräsentation am 16. Oktober in München vorgestellt. Diese findet um 17:30 Uhr im Vienna House easy München statt. Interessierte können sich für die Produktvorführung unter [email protected] anmelden.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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