08.09.2025
AUSTRIA MANUFAKTUR

Sachertorte aus dem Automaten: Wiener Firma holt sich Investment

Die Wiener Firma Aumat verkauft österreichische Traditionsprodukte via Automat und im Online-Shop "Austria Manufaktur".
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vlnr. Alexander Mantz, Hans Langenbach und David Broscheit mit Aumat | © Robin Consult / Monika Fellner
vlnr. Alexander Mantz, Hans Langenbach und David Broscheit mit Aumat | © Robin Consult / Monika Fellner

Um 2 Uhr Früh plötzlich Lust auf eine Sachertorte vom k. u. k. Hofzuckerbäcker? Kein Problem: Die Wiener Firma Aumat Warenvertrieb GmbH hat dafür eine Lösung: den Aumat. Der Automat mit interaktivem Display und weiteren Features steht 24 Stunden am Tag mit österreichischen Traditionsprodukten aus dem Premium-Segment bereit. Je nach Bestückung findet man darin nicht nur weitere kulinarische Produkte wie Zaunerstollen oder Mozartkugeln, sondern sogar Gmundner Keramik, Wiener Schneekugeln oder eine Ausgabe des Brettspiels DKT der Firma Piatnik.

Neben Aumaten in Hofburg und Co. auch Online-Shop „Austria Manufaktur“

Zielgruppe sind klarerweise weniger Einheimische mit nächtlichem Heißhunger auf eine 27-Euro-Mini-Sachertorte, als Tourist:innen. Zu finden sind die Aumaten bislang in der Wiener Hofburg, dem Wiener Rathaus, im Austria Center und im VIP-Terminal am Wiener Flughafen. Und es sollen noch deutlich mehr werden. Zudem betreibt das 2021 gestartete Unternehmen (GmbH 2024 gegründet) mittlerweile auch einen Online-Shop unter dem Namen „Austria Manufaktur“.

„Entwicklungen machen zusätzliche Finanzierungsschritte notwendig“

Man wolle österreichische Traditionsprodukte damit „neu inszenieren“, heißt es vom Unternehmen. Und der digitale Auftritt mit dem Online-Shop zieht laut Gründer Alexander Mantz viele Kund:innen an: „Innerhalb weniger Monate wurden mehr als tausend Pakete durch unsere hauseigene Logistik in ganz Europa ausgeliefert.“ Entsprechend stehen die Zeichen auf Expansion. „Diese Entwicklungen machen zusätzliche Finanzierungsschritte notwendig“, so der Gründer.

Zwei Investoren für Aumat

Nun hat Aumat zwei Kapitalgeber gefunden: Der Unternehmer Hans Langenbach und der Immobilienexperte David Broscheit steigen mit einer nicht bezifferten Summe beim Unternehmen ein. Die beiden sollen „nicht nur mit Kapital, sondern auch mit ihrem Know-how die Expansion unterstützen“, sagt Mantz. „Als Inhaber eines Großhandelsunternehmens und nach Jahren im Finanz- und Telekom-Sektor war es Zeit für ein Projekt mit Herzblut. Mit dieser Beteiligung bringe ich auch meine Erfahrung ein“, kommentiert Langenbach, seines Zeichens Nachfahre des Erfinders des Würfelzuckers, wie in einer Aussendung zur Finanzierung angemerkt wird.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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