08.09.2025
AUSTRIA MANUFAKTUR

Sachertorte aus dem Automaten: Wiener Firma holt sich Investment

Die Wiener Firma Aumat verkauft österreichische Traditionsprodukte via Automat und im Online-Shop "Austria Manufaktur".
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vlnr. Alexander Mantz, Hans Langenbach und David Broscheit mit Aumat | © Robin Consult / Monika Fellner
vlnr. Alexander Mantz, Hans Langenbach und David Broscheit mit Aumat | © Robin Consult / Monika Fellner

Um 2 Uhr Früh plötzlich Lust auf eine Sachertorte vom k. u. k. Hofzuckerbäcker? Kein Problem: Die Wiener Firma Aumat Warenvertrieb GmbH hat dafür eine Lösung: den Aumat. Der Automat mit interaktivem Display und weiteren Features steht 24 Stunden am Tag mit österreichischen Traditionsprodukten aus dem Premium-Segment bereit. Je nach Bestückung findet man darin nicht nur weitere kulinarische Produkte wie Zaunerstollen oder Mozartkugeln, sondern sogar Gmundner Keramik, Wiener Schneekugeln oder eine Ausgabe des Brettspiels DKT der Firma Piatnik.

Neben Aumaten in Hofburg und Co. auch Online-Shop „Austria Manufaktur“

Zielgruppe sind klarerweise weniger Einheimische mit nächtlichem Heißhunger auf eine 27-Euro-Mini-Sachertorte, als Tourist:innen. Zu finden sind die Aumaten bislang in der Wiener Hofburg, dem Wiener Rathaus, im Austria Center und im VIP-Terminal am Wiener Flughafen. Und es sollen noch deutlich mehr werden. Zudem betreibt das 2021 gestartete Unternehmen (GmbH 2024 gegründet) mittlerweile auch einen Online-Shop unter dem Namen „Austria Manufaktur“.

„Entwicklungen machen zusätzliche Finanzierungsschritte notwendig“

Man wolle österreichische Traditionsprodukte damit „neu inszenieren“, heißt es vom Unternehmen. Und der digitale Auftritt mit dem Online-Shop zieht laut Gründer Alexander Mantz viele Kund:innen an: „Innerhalb weniger Monate wurden mehr als tausend Pakete durch unsere hauseigene Logistik in ganz Europa ausgeliefert.“ Entsprechend stehen die Zeichen auf Expansion. „Diese Entwicklungen machen zusätzliche Finanzierungsschritte notwendig“, so der Gründer.

Zwei Investoren für Aumat

Nun hat Aumat zwei Kapitalgeber gefunden: Der Unternehmer Hans Langenbach und der Immobilienexperte David Broscheit steigen mit einer nicht bezifferten Summe beim Unternehmen ein. Die beiden sollen „nicht nur mit Kapital, sondern auch mit ihrem Know-how die Expansion unterstützen“, sagt Mantz. „Als Inhaber eines Großhandelsunternehmens und nach Jahren im Finanz- und Telekom-Sektor war es Zeit für ein Projekt mit Herzblut. Mit dieser Beteiligung bringe ich auch meine Erfahrung ein“, kommentiert Langenbach, seines Zeichens Nachfahre des Erfinders des Würfelzuckers, wie in einer Aussendung zur Finanzierung angemerkt wird.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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