12.07.2024
RYAN GRANT LITTLE

Foodtech-Investor: „Fleisch wird uns so merkwürdig erscheinen wie Rauchen in Flugzeugen“

Interview. Der gebürtige Kanadier Ryan Grant Little ist ein in Wien ansässiger Foodtech-Investor. Im Gespräch mit brutkasten gibt er einen Einblick in die Zukunft der Lebensmittelindustrie und erläutert, worauf er bei seinen Investments besonders achtet.
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Ryan Grant Little | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

*Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Bereits als Teenager gründete der gebürtige Kanadier Ryan Grant Little die gemeinnützige Spendenplattform CanadaHelps.org, die bis heute mehr als zwei Milliarden US-Dollar an wohltätige Organisationen vermittelt hat. Später folgte die Gründung der kanadischen Firma StormFisher Biogas – eines der einflussreichsten Unternehmen am nordamerikanischen Markt für Biogas. Nach einem Exit verschlug es den umtriebigen Unternehmer nach Berlin, wo er als Investor seine ersten Kontakte zur europäischen Foodtech-Szene aufbaute.

Über die vergangenen Jahre tätigte Grant Little über 25 Investments in Unternehmen, die innovative Lösungen im Bereich der Lebensmitteltechnologie entwickeln. Dazu zählt auch das bekannte Wiener Food-Startup Arkeon, das Mikroben nutzt, die auf natürliche Weise CO2 in Grundstoffe für die Lebensmittelindustrie umwandeln. Mittlerweile hat Ryan Grant Little auch seinen Lebensmittelpunkt von Berlin nach Wien verlagert.


brutkasten: Im Bereich der alternativen Proteine gibt es derzeit unterschiedliche technologische Ansätze. Welche haben deiner Meinung nach am meisten Potenzial?

Ryan Grant Little: Es gibt pflanzliche, fermentierte und kultivierte Lebensmittel. Alle drei Ansätze bedeuten eine fundamentale Revolution unseres derzeitigen Lebensmittelsystems. In 30 Jahren werden wir denken, wie seltsam es früher war, dass wir Kühe für Hamburger gezüchtet haben. Fleisch wird uns in Zukunft so merkwürdig erscheinen wie heute das Rauchen in Flugzeugen. Potenzial haben alle drei Ansätze; in Zukunft werden wir im Bereich der alternativen Proteine eine Kombination von pflanzlichen, fermentierten und kultivierten Lebensmitteln erleben.

Wie schätzt du die Akzeptanz der Konsument:innen gegenüber alternativen Proteinen ein?

Das Good Food Institute Europe hat gerade eine Studie in Österreich und Deutschland durchgeführt – 50 Prozent der befragten Personen wollen ihren Fleischkonsum reduzieren und sind offen für Alternativen. 66 Prozent oder zwei Drittel der Befragten in Österreich und Deutschland befürworten kultiviertes Fleisch, solange Sicherheitsstandards eingehalten werden. Somit gibt es in der Bevölkerung ein großes Interesse gegenüber alternativen Proteinen.

Die Gewinner werden schlussendlich diejenigen sein, die in Innovationen investieren.

Ryan Grant Little

Dennoch erleben wir aktuell in Österreich vonseiten der Politik und der Landwirtschaftskammer eine ablehnende Haltung gegenüber kultiviertem Fleisch. Warum?

Das Thema ist, dass es derzeit weltweit in vielen Bereichen ein großes Problem mit Desinformation gibt. Die gleichen Lobbyisten, die früher Tabaklobbyisten waren und dann Öl-Lobbyisten, sind jetzt in der Agrar- und Ernährungsindustrie tätig. Sie benutzen das gleiche Playbook, um Desinformation zu säen. Wir erleben derzeit eine sehr merkwürdige Situation: Große Fleischunternehmen positionieren sich auf der einen Seite neu als „Proteinunternehmen“ und investieren in diesen Bereich; andererseits großartige Produkt herstellen kann und einen B2B Abnehmer hat, der in großen Mengen kauft, halte ich das für eine gute Strategie. Den Kampf auf Regal-Ebene zu gewinnen kann Startups auch schnell überfordern. Sofern man mit einer B2C-Marke punkten möchte, ist es natürlich auch für Investor:innenen wichtig, dass man als Startup zumindest im Ursprungsland mit seinen Produkten im Supermarkt gelistet ist.

Wie hoch schätzt du das Risiko ein, als kleines Food-Startup von großen Lebensmittelkonzernen kopiert zu werden?

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Das Risiko gibt es im Prinzip in allen Branchen. Es gibt große Unternehmen, die sich immer überlegen, ob sie etwas entwickeln oder kaufen wollen. Große Unternehmen sind in der Regel aber nicht besonders gut darin, innovativ zu sein. Es ist viel einfacher, die Innovation einem Startup zu überlassen und es dann zu kaufen, um es zu skalieren. Sie sind dafür einfach besser aufgestellt. Ich denke, je generischer das Produkt ist, desto größer ist das Risiko.

Ryan Grant Little zu Gast bei brutkasten | (c) bruktasten

Siehst du Potenzial für neue FoodStartups aus Österreich am Markt?

Auf jeden Fall. Wir werden beispielsweise noch viel mehr Neuerungen im Bereich der Fermentation sehen, aber auch Materialien wie Myzel oder Algen haben noch viel Raum für Wachstum. Ich würde mich freuen, wenn solche Dinge hier in Österreich entwickelt werden. Ich glaube, es gibt viel Spielraum dafür.

Hast du Tipps für Gründer:innen, die derzeit gerade ein Food-Startup gründen bzw. aufbauen?

Gründer:innen sollten den Markt bereits in einer frühen Unternehmensphase testen. Dazu zählt auch der Austausch mit potenziellen Kunden. Zudem müssen sie sicherstellen, dass sie wirklich ein Problem lösen: Ich sehe oft, auch im Climate-Tech-Bereich, dass Leute Lösungen entwickeln, für die es kein Problem gibt. Und das Problem muss bei jemandem liegen, der bereit ist, für die Lösung zu bezahlen.

In 30 Jahren werden wir denken, wie seltsam es früher war, dass wir Kühe für Hamburger gezüchtet haben.

Ryan Grant Little

Derzeit erleben wir einen stark eingetrübten Markt für die Finanzierung von Startups. Wie sollten Gründer:innen damit umgehen?

Gründer:innen sollten genau wissen, wie ihr Finanzplan aussieht und wie sie finanziell nachhaltig werden können. Je mehr man bootstrappt und je konservativer man mit Geld umgehen kann, desto besser. Im Zentrum müssen zudem klar monetarisierbare Meilensteine stehen. Deshalb sage ich Gründer:innen immer: Wenn du jetzt 300.000 Euro aufnimmst, dann zeige mir, wie du mit diesem Geld entweder die Gewinnschwelle oder Meilensteine erreichst, dass das Unternehmen dreimal so viel wert ist, wenn du in eineinhalb Jahren zwei Millionen aufnehmen möchtest.

Was gibst du anderen Investor:innen mit?

Investor:innen sollten keine Angst haben, in Lebensmitteltechnologie oder Klimatechnologie zu investieren, nur weil sie das Gefühl haben, dass sie keine Ahnung davon haben. Ich meine, ich wusste bis vor ein paar Jahren wirklich nichts über Lebensmittel – und dann habe ich mich damit intensiv befasst und schrittweise mein Wissen erweitert. Menschen müssen sich zudem bewusst sein, dass ihr Geld etwas bewirkt. Das fängt schon mit der Wahl der eigenen Bank an. Generell möchte ich Menschen dazu ermutigen, dass ihnen bewusst wird, welche Auswirkungen ihr Geld hat, auch wenn sie es oftmals auf den ersten Blick nicht sehen können.


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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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