02.05.2022

Schramböck zu Startup-Politik: „Meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin“

Wirtschaftsministerin Schramböck nimmt Stellung zu wichtigen Forderungen der Startup-Szene: Beteiligungsfreibetrag, FlexCo und Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann

Die Präsentation des Austrian Startup Monitors wurde vergangene Woche von einem starken Regierungsaufgebot begleitet. Gleich drei Minister:innen waren anwesend und absolvierten geduldig Pressekonferenz, Community-Event mit Podiumsdiskussion und Interviews mit Journalist:innen: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler freute sich über viele Startups mit Nachhaltigkeits-Fokus, Bildungsminister Martin Polaschek über die wachsende Zahl der Spinoffs und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck darüber, dass Startups so viele Arbeitsplätze schaffen. Es blieb an WKÖ-Vize-Präsidentin Amelie Gross darauf hinzuweisen, dass die Startup-Szene dringend auf wichtige Beiträge aus der Politik wartet: ein Beteiligungsfreibetrag nach dem Vorbild UK, um mehr Risikokapital zu hebeln, die Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aus dem EU-Ausland und die FlexCo oder FlexKap als Alternative zur GmbH.

Zumindest für die RWR-Karte gab es im weiteren Wochenverlauf eine Ankündigung erster Maßnahmen. „Mir geht es darum Hürden abzubauen und das Verfahren weniger bürokratisch zu machen“, kommentierte Margarete Schramböck im Talk mit dem brutkasten. Das Punktesystem wird überarbeitet, die Gehaltsgrenzen gesenkt bzw. für Studierende abgeschafft und es gibt eine Beschleunigung für Expert:innen, die für Projekte geholt werden, was bei IT-Fachkräften künftig auch ohne RWR-Karte mit einem Visum und einer Beschäftigungsbewilligung möglich ist.

Für Startups besonders wichtig sieht Schramböck auch die Gleichsetzung des Englischen und des Deutschen im Punktesystem, da viele Startups Englisch als Unternehmenssprache haben. Derzeit handelt es sich bei diesen Erleichterungen allerdings um einen Gesetzesentwurf. Jetzt folge der parlamentarische Prozess, bei dem sich Institutionen und Sozialpartner mit Ideen und Vorschlägen einbringen können, sagte Schramböck zum brutkasten. Sie rechne damit, dass dieser Prozess im September abgeschlossen sei und die Umsetzung beginnen könne. Zur Kritik, dass das Verfahren ganz unabhängig vom Punktesystem zu langsam ist, meinte Schramböck, dass diese Verfahrensdauer halbiert werden soll. Jeder Fall sei aber weiterhin individuell zu betrachten.

Schramböck zur RWR-Karte

Beteiligungsfreibetrag? Liegt im Finanzministerium

„Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen laufend auszubauen. Das ist uns schon gelungen, aber es gibt noch einiges zu tun. Das ist auch meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin. Wir haben zum Beispiel das Budget der FFG verdoppelt und das steht auch den Startups, die sehr forschungsintensiv sind, zur Verfügung“, sagte Schramböck im Interview mit dem brutkasten am Rande der Präsentation des aktuellen Austrian Startup Monitors. Für die Detailarbeit bei wichtigen Forderungen ist sie jedoch auf ein anderes Ministerium angewiesen: „Das liegt in der Verantwortung des Finanzministeriums“, sagte die Ministerin auf den Beteiligungsfreibetrag angesprochen – das Wirtschaftsministerium werde sich dafür einsetzen.

FlexKap: „Österreich geht isolierten Weg bei Notariatsakt“

Bereits einen Schritt weiter sind die Verhandlungen bei der neuen Gesellschaftsform, die derzeit unter den Titeln FlexKap oder FlexCo läuft und für die es bereits konkrete Entwürfe gibt. Auch da laufen laut Schramböck die Verhandlungen mit dem Justizministerium. „Die Vorschläge, die am Tisch liegen sind gut, aber nicht ausreichend. Aus meiner Sicht müssen wir überlegen, wie wir in Österreich mit dem Thema Notariatsakt umgehen. Österreich geht da immer noch einen isolierten Weg. Mir ist wichtig, dass es nicht nur um die Kosten der Gründung, sondern auch um die Vereinfachung und die Geschwindigkeit geht. Das hat das Startup-Komitee auch ganz klar dargelegt und dafür werde ich mich einsetzen“.

„Brauchen mehr Gründerinnen und Investorinnen“

Dass die Neugründungen in Österreich laut dem Austrian Startup Monitor seit 2017 sinken sieht Schramböck nicht als Alarmsignal: „Für ein Covid-Jahr ist 2021 sehr gut gelaufen mit über 235 Neugründungen in diesem Bereich. Das ist ein Impuls für Innovationen für Österreich. Jetzt nach der Covid-Krise erwarten wir wieder mehr Neugründungen“. Nachholbedarf sieht sie beim Frauenanteil in Startups, vor allem bei den Gründerinnen. „Bei der aws wollen wir stärker jene Unternehmen unterstützen, die Frauen beteiligen. Wir haben zwei Themen: Wir brauchen mehr Gründerinnen und wir brauchen mehr Investorinnen. Die Gremien sind oft männerdominiert und deshalb geht das Geld oft in Richtung Männer und das muss sich ändern“.

Schramböck im Interview bei der Präsentation des Austrian Startup Monitors

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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