02.05.2022

Schramböck zu Startup-Politik: „Meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin“

Wirtschaftsministerin Schramböck nimmt Stellung zu wichtigen Forderungen der Startup-Szene: Beteiligungsfreibetrag, FlexCo und Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck © brutkasten/Feldmann

Die Präsentation des Austrian Startup Monitors wurde vergangene Woche von einem starken Regierungsaufgebot begleitet. Gleich drei Minister:innen waren anwesend und absolvierten geduldig Pressekonferenz, Community-Event mit Podiumsdiskussion und Interviews mit Journalist:innen: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler freute sich über viele Startups mit Nachhaltigkeits-Fokus, Bildungsminister Martin Polaschek über die wachsende Zahl der Spinoffs und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck darüber, dass Startups so viele Arbeitsplätze schaffen. Es blieb an WKÖ-Vize-Präsidentin Amelie Gross darauf hinzuweisen, dass die Startup-Szene dringend auf wichtige Beiträge aus der Politik wartet: ein Beteiligungsfreibetrag nach dem Vorbild UK, um mehr Risikokapital zu hebeln, die Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aus dem EU-Ausland und die FlexCo oder FlexKap als Alternative zur GmbH.

Zumindest für die RWR-Karte gab es im weiteren Wochenverlauf eine Ankündigung erster Maßnahmen. „Mir geht es darum Hürden abzubauen und das Verfahren weniger bürokratisch zu machen“, kommentierte Margarete Schramböck im Talk mit dem brutkasten. Das Punktesystem wird überarbeitet, die Gehaltsgrenzen gesenkt bzw. für Studierende abgeschafft und es gibt eine Beschleunigung für Expert:innen, die für Projekte geholt werden, was bei IT-Fachkräften künftig auch ohne RWR-Karte mit einem Visum und einer Beschäftigungsbewilligung möglich ist.

Für Startups besonders wichtig sieht Schramböck auch die Gleichsetzung des Englischen und des Deutschen im Punktesystem, da viele Startups Englisch als Unternehmenssprache haben. Derzeit handelt es sich bei diesen Erleichterungen allerdings um einen Gesetzesentwurf. Jetzt folge der parlamentarische Prozess, bei dem sich Institutionen und Sozialpartner mit Ideen und Vorschlägen einbringen können, sagte Schramböck zum brutkasten. Sie rechne damit, dass dieser Prozess im September abgeschlossen sei und die Umsetzung beginnen könne. Zur Kritik, dass das Verfahren ganz unabhängig vom Punktesystem zu langsam ist, meinte Schramböck, dass diese Verfahrensdauer halbiert werden soll. Jeder Fall sei aber weiterhin individuell zu betrachten.

Schramböck zur RWR-Karte

Beteiligungsfreibetrag? Liegt im Finanzministerium

„Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen laufend auszubauen. Das ist uns schon gelungen, aber es gibt noch einiges zu tun. Das ist auch meine Aufgabe als zuständige Startup-Ministerin. Wir haben zum Beispiel das Budget der FFG verdoppelt und das steht auch den Startups, die sehr forschungsintensiv sind, zur Verfügung“, sagte Schramböck im Interview mit dem brutkasten am Rande der Präsentation des aktuellen Austrian Startup Monitors. Für die Detailarbeit bei wichtigen Forderungen ist sie jedoch auf ein anderes Ministerium angewiesen: „Das liegt in der Verantwortung des Finanzministeriums“, sagte die Ministerin auf den Beteiligungsfreibetrag angesprochen – das Wirtschaftsministerium werde sich dafür einsetzen.

FlexKap: „Österreich geht isolierten Weg bei Notariatsakt“

Bereits einen Schritt weiter sind die Verhandlungen bei der neuen Gesellschaftsform, die derzeit unter den Titeln FlexKap oder FlexCo läuft und für die es bereits konkrete Entwürfe gibt. Auch da laufen laut Schramböck die Verhandlungen mit dem Justizministerium. „Die Vorschläge, die am Tisch liegen sind gut, aber nicht ausreichend. Aus meiner Sicht müssen wir überlegen, wie wir in Österreich mit dem Thema Notariatsakt umgehen. Österreich geht da immer noch einen isolierten Weg. Mir ist wichtig, dass es nicht nur um die Kosten der Gründung, sondern auch um die Vereinfachung und die Geschwindigkeit geht. Das hat das Startup-Komitee auch ganz klar dargelegt und dafür werde ich mich einsetzen“.

„Brauchen mehr Gründerinnen und Investorinnen“

Dass die Neugründungen in Österreich laut dem Austrian Startup Monitor seit 2017 sinken sieht Schramböck nicht als Alarmsignal: „Für ein Covid-Jahr ist 2021 sehr gut gelaufen mit über 235 Neugründungen in diesem Bereich. Das ist ein Impuls für Innovationen für Österreich. Jetzt nach der Covid-Krise erwarten wir wieder mehr Neugründungen“. Nachholbedarf sieht sie beim Frauenanteil in Startups, vor allem bei den Gründerinnen. „Bei der aws wollen wir stärker jene Unternehmen unterstützen, die Frauen beteiligen. Wir haben zwei Themen: Wir brauchen mehr Gründerinnen und wir brauchen mehr Investorinnen. Die Gremien sind oft männerdominiert und deshalb geht das Geld oft in Richtung Männer und das muss sich ändern“.

Schramböck im Interview bei der Präsentation des Austrian Startup Monitors

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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