06.10.2020

RWA Raiffeisen Ware Austria beteiligt sich an Energie-Startup eFriends

Die RWA Raiffeisen Ware Austria beteiligt sich zu 24 Prozent am Energie-Startup eFriends. Gemeinsam will man die Produktion und Verteilung von regional produziertem Solarstrom weiter forcieren.
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RWA und efriends
(v.l.n.r.): RWA Invest Geschäftsführer Armin Sterlé, eFriends Gründer und CEO Matthias Katt, RWA Solar Solutions Geschäftsführer Klemens Neubauer. (Copyright: RWA).

Die RWA Raiffeisen Ware Austria beteiligt sich über eine Tochter mit rund 24 Prozent an der heimischen Energiegemeinschaft eFriends. Über die Höhe des investierten Kapitals ist nichts bekannt. Die RWA setzt mit der Beteiligung – die über deren Corporate Venture Capital Gesellschaft, RWA Invest GmbH, erfolgt – „gerade auch in der aktuell herausfordernden Situation, ein klares Bekenntnis zur Förderung von Innovation und nachhaltigen Ansätzen über Startup-Kooperationen“, heißt es in einer Aussendung.

Das Modell von eFriends und RWA

eFriends bietet eine Plattformtechnologie, über die Nutzer selbst produzierten Solarstrom mit anderen Nutzern in Echtzeit zu teilen. Die 2008 gegründeten eFriends zählen heute zur größten Energiegemeinschaft Österreichs, der mittlerweile 500 Haushalte angehören.

Auf technischer Ebene wird das System durch die dahinterliegende Plattform sowie eine technische Lösung in Form des „eFriends Energy Control“ ermöglicht, die im Verteilerkasten installiert wird. eFriends sind entweder Stromproduzenten, zum Beispiel über eine Photovoltaik-Anlage am Dach, oder Stromkonsumenten, die über die entsprechende Technik verfügen. Über die eFriends App finden und verbinden sie sich und entscheiden, von wem sie Strom beziehen bzw. an wen sie überschüssigen Strom liefern wollen – und zu welchem Preis. Hat also ein eFriend zu einem bestimmten Zeitpunkt zu viel Strom, speist er diesen ins Netz und ein anderer eFriend, der zu wenig Strom hat, kann diesen in Echtzeit entnehmen. Kommt es zu Engpässen – zum Beispiel an sonnenarmen Tagen – übernimmt die eFriends Energy GmbH die Versorgung über andere erneuerbare Energieformen.

Die RWA selbst ist gemeinsam mit verschiedenen Beteiligungsunternehmen ein wichtiger Energie- und Stromversorger vor allem in den ländlichen Regionen Österreichs und seit Anfang des Jahres über ihre Tochter RWA Solar Solutions insbesondere auch in der Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen tätig.

Was eFriends und RWA gemeinsam planen

Die aktuelle Partnerschaft verfolgt das Ziel, gemeinsam Solarstrom und andere erneuerbare Energieformen zu forcieren sowie die Vernetzung von regionalen Produzenten voranzutreiben, heißt es von den Partnern in einer Presseaussendung.

„Gerade jetzt ist es wichtig regionale, nachhaltige Geschäftsideen zu verfolgen. Mit dem Investment in eFriends sehen wir großes Potenzial in der Forcierung von sauberem und nachhaltigem Strom in Österreichs Regionen – sowohl bei der Erzeugung und insbesondere bei einer effizienten Verteilung und gemeinsamen Nutzung“, so RWA-Generaldirektor Reinhard Wolf. „Beide Unternehmen verfügen über weitreichende Expertise im Bereich Energie, von der diese zukünftig gegenseitig profitieren werden. So ist auch bereits ein erstes gemeinsames Projekt zwischen eFriends und der RWA Solar Solutions in Planung“, ergänzt Armin Sterlé, Geschäftsführer der RWA Invest GmbH.

Und eFriends-Gründer und CEO Matthias Katt freut sich, die RWA als Partner an Bord zu haben: „Aktuell erreichen wir über unsere Community, von denen ein Drittel selbst Strom produziert, einen Selbstversorgungsgrad von 70 bis 80 Prozent. Unser klares Ziel ist es, den Selbstversorgungsgrad aus Community-Energie zukünftig auf 100 Prozent zu steigern.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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