09.11.2020

Runway-Fonds nimmt nach langem Warten nächste Hürde

Der im Rahmen des Corona-Startup-Hilfspakets angekündigte Runway-Fonds lag zuletzt mehrere Monate lang beim Finanzministerium. Nun geht es mit einer Ausschreibung weiter.
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Endlich Neuigkeiten zum Runway-Fonds (c) BKA / Regina Aigner: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel
Endlich Neuigkeiten zum Runway-Fonds (c) BKA / Regina Aigner: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel

Im April, also vor mehr als einem halben Jahr, wurde im Zuge der Präsentation des Startup-Corona-Hilfspakets auch ein mit staatlichen Garantien gestützter 50 Millionen Euro VC-Fonds angekündigt: Der „Runway-Fonds“. Doch seit der Ankündigung folgten kaum weitere Informationen von offizieller Seite. Seit Monaten hieß es vom Wirtschaftsministerium, die Sache liege beim Finanzministerium. Von dort gab es für den brutkasten keinen Kommentar dazu. In der Szene wurde indessen mitunter schon angezweifelt, ob der Fonds überhaupt noch zustande kommt.

Bis heute. Denn nun kam ein kräftiges Lebenszeichen des Hilfsinstruments aus dem Finanzministerium. Die Finanzierungszusage ist da und der Runway-Fonds wandert weiter zum aws, das nun mit den nächsten Schritten betraut ist. Eine Antwort auf die Frage, was im Ministerium so lange gedauert hat, gibt es aus dem Büro von Finanzminister Gernot Blümel nach wie vor nicht. Allerdings wurden weitere Details zu den Rahmenbedingungen genannt.

Details Runway-Fonds: 25 Mio. Euro Garantien bei 50 Mio. Euro Volumen

Demnach soll über den Fonds in 30 bis 40 Startups „mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland“ investiert werden. „Mit dieser Startup-Hilfe wollen wir besonders technologieorientierte und innovative Startups gezielt fördern, die sonst aufgrund der Corona-Krise einen schweren Start gehabt hätten. Das System soll einen Anreiz für Investitionen in den Wirtschaftsstandort Österreich geben und unsere Startup Landschaft noch innovativer und stärker machen“, kommentiert Blümel.

Das Fondsvolumen soll – wie ursprünglich kolportiert – 50 Millionen Euro betragen. Allerdings gibt es die neu geschaffenen fondsgebundene Garantien nicht für die gesamte Summe. „Zum Zweck der Aufbringung von Risikokapital, soll eine marktübliche 50 Prozent-Garantie des Bundes die Einbringung von Eigenkapital durch private Investoren bis zu einem Gesamtrahmen der Kapitalgarantien von bis zu 25 Millionen Euro unterstützen“, heißt es aus dem Ministerium. Die Übernahme von Kapitalgarantien sei aufgrund des Covid-19 Zusammenhangs bis 31. Dezember 2021 befristet.

Die Fondslaufzeit betrage bis zu 15 Jahre. Die Abrechnung der Garantie erfolge am Ende der Fondslaufzeit nach Vorliegen des Jahresabschlusses und des Gewinnverteilungsbeschlusses für das letzte Jahr der Fondslaufzeit und unter Berücksichtigung allfälliger noch im Fonds befindlicher Vermögenswerte. „Um eine marktübliche Ausgestaltung im Sinne des europäischen Beihilferechts sicherzustellen, hat der Investor ein marktübliches Garantieentgelt zu leisten“, heißt es weiter.

Ball nun beim aws – das lange Warten hat noch kein Ende

Zwei ganz zentrale Schritte fehlen aber noch, bis der Fonds überhaupt seine Investment-Tätigkeit aufnehmen kann. Denn nun führt das aws, in dem für den Runway-Fonds eine neue Teilgesellschaft eingerichtet wird, erstens zunächst einmal eine Ausschreibung zum Fondsmanagement durch. Erst wenn das Management steht, beginnt zweitens der Fundraising-Prozess für den Fonds. Konkrete Fristen für diese Schritte werden zumindest seitens des Finanzministeriums nicht genannt. Eines steht aber jedenfalls fest: Das lange Warten auf den Runway-Fonds hat noch kein Ende.

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Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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Runway-Fonds nimmt nach langem Warten nächste Hürde

  • Seit Monaten hieß es vom Wirtschaftsministerium, der Runway-Fonds liege beim Finanzministerium.
  • Nun ist die Finanzierungszusage da und die Sache wandert weiter zum aws, das nun mit den nächsten Schritten betraut ist.
  • Das Fondsvolumen soll – wie ursprünglich kolportiert – 50 Millionen Euro betragen – Garantien gibt es für 25 Millionen davon.
  • Zwei ganz zentrale Schritte fehlen aber noch, bis der Fonds überhaupt seine Investment-Tätigkeit aufnehmen kann.
  • Denn nun führt das aws, in dem für den Runway-Fonds eine neue Teilgesellschaft eingerichtet wird, erstens zunächst einmal eine Ausschreibung zum Fondsmanagement durch.
  • Erst wenn das Management steht, beginnt zweitens der Fundraising-Prozess für den Fonds.

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