09.11.2020

Runway-Fonds nimmt nach langem Warten nächste Hürde

Der im Rahmen des Corona-Startup-Hilfspakets angekündigte Runway-Fonds lag zuletzt mehrere Monate lang beim Finanzministerium. Nun geht es mit einer Ausschreibung weiter.
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Endlich Neuigkeiten zum Runway-Fonds (c) BKA / Regina Aigner: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel
Endlich Neuigkeiten zum Runway-Fonds (c) BKA / Regina Aigner: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel

Im April, also vor mehr als einem halben Jahr, wurde im Zuge der Präsentation des Startup-Corona-Hilfspakets auch ein mit staatlichen Garantien gestützter 50 Millionen Euro VC-Fonds angekündigt: Der „Runway-Fonds“. Doch seit der Ankündigung folgten kaum weitere Informationen von offizieller Seite. Seit Monaten hieß es vom Wirtschaftsministerium, die Sache liege beim Finanzministerium. Von dort gab es für den brutkasten keinen Kommentar dazu. In der Szene wurde indessen mitunter schon angezweifelt, ob der Fonds überhaupt noch zustande kommt.

Bis heute. Denn nun kam ein kräftiges Lebenszeichen des Hilfsinstruments aus dem Finanzministerium. Die Finanzierungszusage ist da und der Runway-Fonds wandert weiter zum aws, das nun mit den nächsten Schritten betraut ist. Eine Antwort auf die Frage, was im Ministerium so lange gedauert hat, gibt es aus dem Büro von Finanzminister Gernot Blümel nach wie vor nicht. Allerdings wurden weitere Details zu den Rahmenbedingungen genannt.

Details Runway-Fonds: 25 Mio. Euro Garantien bei 50 Mio. Euro Volumen

Demnach soll über den Fonds in 30 bis 40 Startups „mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland“ investiert werden. „Mit dieser Startup-Hilfe wollen wir besonders technologieorientierte und innovative Startups gezielt fördern, die sonst aufgrund der Corona-Krise einen schweren Start gehabt hätten. Das System soll einen Anreiz für Investitionen in den Wirtschaftsstandort Österreich geben und unsere Startup Landschaft noch innovativer und stärker machen“, kommentiert Blümel.

Das Fondsvolumen soll – wie ursprünglich kolportiert – 50 Millionen Euro betragen. Allerdings gibt es die neu geschaffenen fondsgebundene Garantien nicht für die gesamte Summe. „Zum Zweck der Aufbringung von Risikokapital, soll eine marktübliche 50 Prozent-Garantie des Bundes die Einbringung von Eigenkapital durch private Investoren bis zu einem Gesamtrahmen der Kapitalgarantien von bis zu 25 Millionen Euro unterstützen“, heißt es aus dem Ministerium. Die Übernahme von Kapitalgarantien sei aufgrund des Covid-19 Zusammenhangs bis 31. Dezember 2021 befristet.

Die Fondslaufzeit betrage bis zu 15 Jahre. Die Abrechnung der Garantie erfolge am Ende der Fondslaufzeit nach Vorliegen des Jahresabschlusses und des Gewinnverteilungsbeschlusses für das letzte Jahr der Fondslaufzeit und unter Berücksichtigung allfälliger noch im Fonds befindlicher Vermögenswerte. „Um eine marktübliche Ausgestaltung im Sinne des europäischen Beihilferechts sicherzustellen, hat der Investor ein marktübliches Garantieentgelt zu leisten“, heißt es weiter.

Ball nun beim aws – das lange Warten hat noch kein Ende

Zwei ganz zentrale Schritte fehlen aber noch, bis der Fonds überhaupt seine Investment-Tätigkeit aufnehmen kann. Denn nun führt das aws, in dem für den Runway-Fonds eine neue Teilgesellschaft eingerichtet wird, erstens zunächst einmal eine Ausschreibung zum Fondsmanagement durch. Erst wenn das Management steht, beginnt zweitens der Fundraising-Prozess für den Fonds. Konkrete Fristen für diese Schritte werden zumindest seitens des Finanzministeriums nicht genannt. Eines steht aber jedenfalls fest: Das lange Warten auf den Runway-Fonds hat noch kein Ende.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Runway-Fonds nimmt nach langem Warten nächste Hürde

  • Seit Monaten hieß es vom Wirtschaftsministerium, der Runway-Fonds liege beim Finanzministerium.
  • Nun ist die Finanzierungszusage da und die Sache wandert weiter zum aws, das nun mit den nächsten Schritten betraut ist.
  • Das Fondsvolumen soll – wie ursprünglich kolportiert – 50 Millionen Euro betragen – Garantien gibt es für 25 Millionen davon.
  • Zwei ganz zentrale Schritte fehlen aber noch, bis der Fonds überhaupt seine Investment-Tätigkeit aufnehmen kann.
  • Denn nun führt das aws, in dem für den Runway-Fonds eine neue Teilgesellschaft eingerichtet wird, erstens zunächst einmal eine Ausschreibung zum Fondsmanagement durch.
  • Erst wenn das Management steht, beginnt zweitens der Fundraising-Prozess für den Fonds.

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