09.11.2020

Der Runway-Fonds kommt eh irgendwann – oder: Die Startup-Hilfspaket-Farce

Irgendwann hieß es einmal, man wolle Startups in Not in der Coronakrise schnell und unbürokratisch helfen. Das ist bestenfalls unzureichend gelungen - ein Kommentar.
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Noch kein Flugverkehr auf der Startpiste - der Status des Runway-Fonds ist unklar
Noch kein Flugverkehr auf der Startpiste - der Runway-Fonds braucht noch (c) Adobe Stock / madscinbca

Die Wochen nach Beginn des ersten Lockdowns im März fühlten sich damals wie eine Ewigkeit an. Aber retrospektiv muss man der Bundesregierung lassen: Mit der Ankündigung eines eigenen Corona-Startup-Hilfspakets war sie im internationalen Vergleich schnell. Mitte April war es soweit: 150 Millionen Euro sollten für in der Coronakrise in Not geratene Startups über Covid-Startup Hilfsfonds und !!Runway-Fonds bereitgestellt werden. Natürlich durfte die Beteuerung, „schnell und unbürokratisch“ helfen zu wollen, auch hier nicht fehlen.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Nothilfe mit einigen Haken

Wie wir mehr als ein halbes Jahr später wissen, wurde das Versprechen teilweise mehr schlecht als Recht eingelöst. Zwar wurde der Covid-Startup-Hilfsfonds, der Eigenkapital-Investments bis 800.000 Euro unter bestimmten Bedingungen verdoppelte, tatsächlich schnell auf Schiene gebracht und stellte sich als sehr beliebt heraus. In Sachen Hilfe für in Not geratene Startups hatte er aber einige Haken. Denn das (großteils EU-bedingte) Reglement schloss nicht wenige Unternehmen von Beginn an aus. Bei berechtigten Startups, die tatsächlich erst aufgrund der Krise mit dem Fundraising-Prozess begonnen haben, kam der Abschluss desselben oft nicht rechtzeitig, bevor der (im Paket mit 100 Mio. Euro veranschlagte) 50 Millionen Euro-Hilfsfonds im August schon wieder aufgebraucht war. Stattdessen gingen Fördergelder in vielen Fällen an Startups, wo eine allzu heftige negative Beeinträchtigung durch die Coronakrise angezweifelt werden darf, die aber schon vor der Krise im Fundraising-Prozess gewesen waren und dann schnell handeln konnten.

All diese Punkte wären kein großes Problem – auch die genannten Startups verdienen Förderung – wenn der Hilfsfonds weiteres Kapital bekommen hätte. Aber das wird seitens der Regierung kategorisch abgelehnt. Verwiesen wird stattdessen auf die allgemeinen Hilfsmaßnahmen und auf den Runway-Fonds, zudem es heute nach langem Warten endlich Neuigkeiten gab. Was in den vergangenen Monaten das Problem war, wegen dem die Sache „im Finanzministerium gelegen“ ist, will auf offizieller Seite niemand konkret sagen. In einem brutkasten-Gespräch bei Forum Alpbach im Sommer legte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nahe, dass einfach eine Entscheidung im anderen Ressort ausstand.

Das 150 75 Millionen Euro-Paket

Jedenfalls wurden nun 25 Millionen Euro für Garantien für den mit 50 Millionen Euro geplanten Fonds bewilligt. Notabene: Auch hier kommt also tatsächlich nur halb so viel Kapital (und das auch nur als langfristig angelegte Garantie), wie in der großen Ankündigung vom April veranschlagt. Tatsächlich handelt es sich also um ein 75 Millionen Euro-, nicht um ein 150 Millionen Euro-Paket – aber das nur nebenbei.

Nachdem es nun schon seit August kein Hilfsinstrument eigens für Startups gab, hat das Warten auf den !!Runway-Fonds jetzt im herbstlichen Teil-Lockdown keineswegs ein Ende. Nun, nach all den Monaten, wird erst einmal das Fondsmanagement ausgeschrieben. Wenn dieses steht, kann es mit dem Fundraising-Prozess von immerhin 50 Millionen Euro begonnen werden. Fristen dafür wurden noch keine genannt. Aber wenn die Prozesse tatsächlich so transparent und offen ablaufen, wie angekündigt, muss es zwangsweise eine Zeit lang dauern. Sprich: Der !!Runway-Fonds kommt eh irgendwann. Die wirklich durch die Coronakrise in Not geratenen Startups würden es aber jedenfalls nicht überleben, bis dahin zu warten. Dafür reicht – welch Ironie – der Runway, also die Zeit, die man mit dem vorhandenen Kapital auskommt, nicht aus.

Runway-Fonds: Wo kein Wille, da kein schneller und unbürokratischer Weg

Freilich stehen Startups nicht ganz ohne Hilfe da. Natürlich sind die allgemeinen Hilfsmaßnahmen, etwa der kürzlich präsentierte Umsatzersatz, für viele betroffene Unternehmen durchaus brauchbar. Was aber das groß angekündigte „150 Millionen Euro Startup-Hilfspaket“ anbelangt, kann inzwischen gesagt werden: Viel von dem Versprechen hat sich als Farce entpuppt. Und ein Verdacht liegt dabei nahe: Zumindest im Finanzministerium dürfte der Wille gefehlt haben, tatsächlich „schnell und unbürokratisch“ zu handeln.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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