12.12.2017

Rund 40 Prozent der Bitcoins gehören 1000 Personen

Die Nachrichtenagentur Bloomberg zitiert die Investmenfirma AQR Capital Management. Kleinanleger seien bei dieser Konzentration hilflos ausgeliefert.
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40 Prozent Bitcoins 1000 Menschen
(c) fotolia.com - Peter Atkins

Solche Statistiken bekommt man immer wieder zu lesen: „Das reichste Prozent der österreichischen Bevölkerung besitzt 40,5 Prozent des Vermögens“ (Stand 2017). In anderen Ländern sieht die Statistik nicht viel anders aus und auch global gesehen ist der Wert ähnlich. Wer die Hoffnung hatte, dass sich das bei Bitcoin anders verhält, wird nun eines besseren belehrt. Die Lage ist dort sogar noch extremer: Nicht ein Prozent sondern 1000 Personen besitzen dort 40 Prozent des Gesamtvermögens. Das schrieb nun die Nachrichtenagentur Bloomberg in Bezugname auf Angaben der Investmenfirma AQR Capital Management. Es handelt sich dabei um eine Schätzung auf Basis der in der Blockchain  öffentlich einsehbaren Daten zu Bitcoin-Wallets und deren Volumen.

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Legale Absprachen als Gefahr für Kleinanleger

Bei der derzeitigen Marktkapitalisierung entsprechen die 40 Prozent einem Gegenwert von über 100 Milliarden US-Dollar. Diese 1000 Personen, sogenannte „Wale“, würden sich großteils untereinander kennen und könnten problemlos Absprachen treffen. Und aufgrund fehlender Regulatorien sei der Austausch vieler entscheidender Informationen sogar komplett legal. So könnten etwa, rechtlich gedeckt, Vereinbarungen über einen kurzfristigen Ankauf großer Mengen Bitcoin getroffen werden, um den Preis in die Höhe zu treiben. Und natürlich ebenso Absprachen, wann (mit enormem Gewinn) wieder verkauft wird – so die von Bloomberg zitierten Experten.

Bei Ethereum noch extremer

Und wenn es zu einem großangelegten akkordierten Verkauf durch mehrere „Wale“ käme, könnte das zu einem schnellen Kurssturz führen. Definitiv rechtlich verboten sei es einzig, Gerüchte zu verbreiten, die den Kurs manipulieren. Aus der Gesamtsituation ergebe sich für Kleinanleger eine enorme Unsicherheit. Bei Ethereum halten übrigens überhaupt nur 100 Personen 40 Prozent der Währung. Dort, wie auch bei weiteren anderen Kryptowährungen, sei die Situation für Kleinanleger also noch unsicherer.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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