08.08.2022

Rumpel & Pilzchen: NÖ-Startup möchte ausgefallene Gourmet-Pilze in die Gastronomie bringen

Das Startup "Rumpel & Pilzchen" möchte künftig ausgefallene Gourmetpilze anbauen und diese auf heimische Teller bringen. Für die Idee konnte das Startup, das von der FH Wiener Neustadt unterstützt wird, beim NÖ Climathon den ersten Platz erringen.
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Gründer Michael Leitner | © Rumpel & Pilzchen und AdobeStock Symbolfoto

Pilze erfreuen sich in der Gastronomie einer immer größeren Beliebtheit – unter anderem auch als Fleischersatz. Auch Startups und Investoren aus Österreich entdecken den Markt für sich. So ist beispielsweise erst im März diesen Jahres die Biogena Gruppe rund um Albert Schmidbauer beim niederösterreichischen Bio-Pilz-Produzenten Vitus Bio-Edelpilze eingestiegen. Aber auch Startups wie Hut & Stiel, das seit 2015 Austernpilze auf Kaffeesatz züchtet, beweisen, dass es eine steigende Nachfrage nach regional produzierten Pilzen gibt, die geschmacklich mehr Abwechslung bieten als der klassische Champignon.

Rumpel & Pilzchen will Marktlücke schließen

Mit dem neuen Startup „Rumpel & Pilzchen“ – der Name ist an das berühmte Märchen angelehnt – möchte nun ein neuer Player den Markt betreten. Hinter dem Startup steht der österreichische Gründer Michael Leitner, der für die Idee von der FH Wiener Neustadt unterstützt wird.

Mit seinem neuen Startup möchte Leitner künftig eine Marktlücke schließen. Der Gründer erläutert: „Unser Pilzsortiment beruht auf Umfragen bei Wiener Restaurants, die meinten, dass sie gerne besondere Pilze hätten, aber keine bekommen, egal um welchen Preis. Die Marktlücke wollen wir nun schließen und Pilze anbieten, die niemand sonst anbietet. Speziell im Gourmetbereich lässt sich ein starker Trend zur Fleischlosigkeit beobachten“.

Startup möchte sich für Artenvielfalt einsetzen

Zudem spielt auch der Umweltaspekt und Artenschutz bei Rumpel & Pilzchen eine Rolle. Das Startup möchte künftig nämlich bedrohte Pilzsorten selbst finden, isolieren und züchten. Das geschieht folgendermaßen: Dem gefundenen Pilz wird etwas Gewebe entnommen. Dieses Stück wird dann gewaschen und von außen sterilisiert. Anschließend wird es in einer Petrischale mit einem Agarmedium platziert, wo der Pilz dann zu wachsen beginnt.

Durch die Forschung und Zucht der seltenen Pilze entsteht laut dem Gründer so ein Pool für einzigartige Produktionsstämme und Verfahren, die sonst niemand anbietet. Darüber hinaus wird so eine Stammsammlung bedrohter heimischer Schwammerl aufgebaut. Ab Herbst sollen sich FH-Studierende am Projekt beteiligen, wobei das Startup auch in das Inkubationsprogramm der FH-Wiener Neustadt aufgenommen wurde.

Rumpel & Pilzchen errichtet Produktionsstandort

Aktuell wird noch der erste Produktionsstandort inklusive einem Labor in Tulln eingerichtet. Zudem stehen auch erste Kooperationen mit Lebensmittelproduzenten in der Pipeline, die mittels Lebensmittelabfällen künftig für die Rohstoffversorgung der Gourmetpilze sorgen sollen.

Und einen ersten Erfolg konnte das Startup bereits für sich verbuchen. Mit der Idee konnte „Rumpel & Pilzchen“ den ersten Platz beim NÖ Climathon erringen, der im Mai diesen Jahres erstmalig über die Bühne ging und an verschiedenen niederösterreichischen Forschungsstandorten auf der Suche nach regionalen Ideen für den Klimaschutz war.

„Wir haben Michael und Rumpel & Pilzchen im Rahmen des an der FH Wiener Neustadt durchgeführten NÖ-Climathon im Mai 2022 kennengelernt und sofort gemeinsame Interessen auch im Austausch mit unseren FHWN-Experten aus Lebensmittel-Produktentwicklung und Nachhaltige Produktion & Kreislaufwirtschaft entdeckt“, so Thomas Wally, Leiter des StartUp Centers der FH Wiener Neustadt.



Videotipp: Wie der erste NÖ Climathon Ideen für eine nachhaltige Zukunft sucht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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