30.01.2020

Rule Keeper: Neues LegalTech-Tool automatisiert rechtliche Entscheidungen

Mit dem von PwC Legal Österreich entwickelten LegalTech-Tool Rule Keeper können standardisierte Entscheidungen schneller getroffen werden. Das ist zum Beispiel im Compliance-Bereich nützlich.
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Future-Law Legal Tech Konferenz 2018
(c) fotolia.com - Andrey Popov

Künstliche Intelligenz kann den Juristen bei komplexen und individuellen Entscheidungen nicht ersetzen, aber sehr wohl für mehr Effizienz bei standardisierten Abläufen und repetitiven Tätigkeiten sorgen – dieses sehr oft wiederholten Mantra trifft auch auf Rule Keeper zu, ein von PwC Legal Österreich entwickeltes Tool für maßgeschneiderte, automatisierte Anwendungen für Entscheidungsprozesse.

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Mit Rule Keeper können standardisierbare, wiederkehrende Rechtsfragen effizient digitalisiert und gelöst werden. Die entsprechenden Anwendungen können jederzeit autonom und schnell Antworten geben. So lassen sich vor allem bei repetitiven Rechtsfragen automatisch Antworten generieren, aber auch gleichzeitig Dokumente erstellen oder bestimmte Handlungen auslösen. Inhalte lassen sich mit dem Tool leicht eingeben und aktualisieren, die Funktionsweise der Anwendungen ist transparent.

Rule Keeper als LegalTech-Tool für Compliance

Vor allem im Bereich der Compliance ist das Potenzial für die Automatisierung von Entscheidungen hoch. Dort sehen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig einer großen Menge mitunter schwer verständlicher Regelwerke, Vorschriften und Guidelines gegenüber, was in den Rechts- und Compliance-Abteilungen regelmäßig für ein hohes Aufkommen immer gleicher Anfragen sorgt.

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Mit Rule Keeper hingegen kann das juristische Know-how einfach und verständlich vermittelt werden und ist zudem jederzeit und digital verfügbar. Die Rechts- und Compliance-Abteilungen befassen sich nur noch mit den über den Regelfall hinausgehenden Ausreißern, die Standardfälle werden von der Software behandelt. Darüber hinaus kann die Nutzung der Module von Rule Keeper automatisch dokumentiert werden, was in vielen Fällen bei der Erfüllung weiterer Compliance-Anforderungen hilft.

Bei Rule Keeper sind Juristen die Entwickler

Eine Besonderheit von Rule Keeper ist auch, dass das Produkt auf Grundlage der No-Code-Plattform BRYTER entwickelt wird, mit der Entscheidungswege digital abgebildet und automatisiert werden können.

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Das bedeutet in der Praxis, dass bei PwC Legal Österreich die Juristinnen und Juristen selbst mit der Software arbeiten und gemeinsam mit dem Legal Tech Team einzelne Module entwickeln – in der Produktentwicklung sind also Fachexperten und Entwickler ein- und dieselbe Person, wodurch keine Informationen durch Schnittstellen zwischen diesen beiden Funktionen verloren gehen.

„Wir sehen enormes Potenzial in dieser Art der Produktentwicklung, weil sich unsere Juristinnen und Juristen nun selbst mit Themen wie Nutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit auseinandersetzen. Davon profitiert am Ende das Produkt, weil viel mehr fachliche Praxiserfahrung in die Entwicklung einfließt“, sagt Silke Graf, Head of Legal Tech bei PwC Legal Österreich.

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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Rule Keeper: Neues LegalTech-Tool automatisiert rechtliche Entscheidungen

Künstliche Intelligenz kann den Juristen bei komplexen und individuellen Entscheidungen nicht ersetzen, aber sehr wohl für mehr Effizienz bei standardisierten Abläufen und repetitiven Tätigkeiten sorgen – dieses sehr oft wiederholten Mantra trifft auch auf Rule Keeper zu, ein von PwC Legal Österreich entwickeltes Tool für maßgeschneiderte, automatisierte Anwendungen für Entscheidungsprozesse. Mit Rule Keeper können standardisierbare, wiederkehrende Rechtsfragen effizient digitalisiert und gelöst werden. Eine Besonderheit von Rule Keeper ist auch, dass das Produkt auf Grundlage der No-Code-Plattform BRYTER entwickelt wird, mit der Entscheidungswege digital abgebildet und automatisiert werden können. Das bedeutet in der Praxis, dass bei PwC Legal Österreich die Juristinnen und Juristen selbst mit der Software arbeiten und gemeinsam mit dem Legal Tech Team einzelne Module entwickeln – in der Produktentwicklung sind also Fachexperten und Entwickler ein- und dieselbe Person, wodurch keine Informationen durch Schnittstellen zwischen diesen beiden Funktionen verloren gehen.

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Künstliche Intelligenz kann den Juristen bei komplexen und individuellen Entscheidungen nicht ersetzen, aber sehr wohl für mehr Effizienz bei standardisierten Abläufen und repetitiven Tätigkeiten sorgen – dieses sehr oft wiederholten Mantra trifft auch auf Rule Keeper zu, ein von PwC Legal Österreich entwickeltes Tool für maßgeschneiderte, automatisierte Anwendungen für Entscheidungsprozesse. Mit Rule Keeper können standardisierbare, wiederkehrende Rechtsfragen effizient digitalisiert und gelöst werden. Eine Besonderheit von Rule Keeper ist auch, dass das Produkt auf Grundlage der No-Code-Plattform BRYTER entwickelt wird, mit der Entscheidungswege digital abgebildet und automatisiert werden können. Das bedeutet in der Praxis, dass bei PwC Legal Österreich die Juristinnen und Juristen selbst mit der Software arbeiten und gemeinsam mit dem Legal Tech Team einzelne Module entwickeln – in der Produktentwicklung sind also Fachexperten und Entwickler ein- und dieselbe Person, wodurch keine Informationen durch Schnittstellen zwischen diesen beiden Funktionen verloren gehen.

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