27.08.2025
CORPORATE STARTUP

Rudi: Warum ein Versicherer Handwerker vermittelt

Mit Rudi betreibt Uniqa ein Portal für die Vermittlung von Handwerker:innen und anderen Dienstleister:innen im Haushalt. Wir sprachen mit Geschäftsführer Tobias Knoll über den Aufbau des Corporate Startups.
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Das Rudi-Team rund um Tobias Knoll (l.) | (c) Uniqa
Das Rudi-Team rund um Tobias Knoll (l.) | (c) Uniqa

Eine Vision, vier Mitarbeiter und „ein durchaus steiniger Weg“ – was klingt, wie die klassische Startup-Geschichte, würde man wohl nicht gleich in einem der größten Unternehmen Österreichs verorten. Doch Rudi – kurz für „Rund Um Deine Immobilie“, ein Portal zur Vermittlung von Handwerker:innen und anderen Dienstleister:innen für den Haushalt, ist als Corporate Startup der Uniqa genau dort.

Mit Mavie Next, einer Plattform für Gesundheitsservices, hat Rudi innerhalb des Versicherungs-Riesen eine „große Schwester“, die dieses Jahr unter anderem durch eine große Investment-Runde von sich hören ließ (brutkasten berichtete). „Ergänzende Angebote im Gesundheitsbereich sind als größter privater Krankenversicherer auf der Hand gelegen. Es gibt aber auch andere Lebenswelten, in denen sich die Kund:innen bewegen, in denen Uniqa als relevanter Partner wahrgenommen wird. Die haben wir uns vor einigen Jahren genauer angesehen“, erinnert sich Tobias Knoll. Er ist Geschäftsführer der Uniqa-Tochter Ecosyslab GmbH und damit Chef von Rudi.

„Wir sind explorativ in den Prozess gegangen“

„Wir haben damals Wohnen und Mobilität ergänzend zur Haushalts- bzw. KFZ-Versicherung als große Themen identifiziert“, erzählt Knoll. Nach etlichen Gesprächen mit relevanten Stakeholdern entschied man sich schließlich, das Thema Wohnen zuerst zu bearbeiten. „Wir sind explorativ in den Prozess gegangen und haben verschiedene Usecases getestet. Wir wollten ein vertrauensvolles Dienstleister-Vermittlungsangebot schaffen – alles digital mit Qualitätsprüfung“, so der Geschäftsführer.

Nach drei Jahren erfolgte schließlich diesen Februar der Launch. Das Versprechen an die Kund:innen ist dabei klar: ein End-to-End-Prozess auf der Plattform. „Wir wollten weg vom üblichen Vorgang: Man braucht einen Installateur, googelt, ruft an und holt ein Angebot ein. Man soll digital in Echtzeit buchen können, wie man es von großen Plattformen in anderen Bereichen gewohnt ist. Und in der Marktanalyse haben wir gesehen: Das gibt es so noch nicht“, erzählt Knoll.

Qualitätssicherung als entscheidendes Merkmal von Rudi

Das Ergebnis: Bei Rudi können Kund:innen Dienstleistungen direkt zu einem fixen Datum und mit Fixpreis buchen – und das rechtlich bindend. „Natürlich unter der Prämisse, dass alle Angaben stimmen“, ergänzt der Geschäftsführer. Brauche man also etwa einen Maler, müsse man korrekt angeben, um wie viele Wände es sich handle, wie groß und in welchem Zustand diese seien und welche Farbe benutzt werden soll.

Entscheidend ist dabei die Qualitätssicherung im Hintergrund, betont Knoll: „Wir haben verschiedene Prüfmechanismen“. Anders als bei vielen Marktplatz-Modellen, kann nicht jeder ein Angebot lancieren. „Wir gehen aktiv auf Firmen zu. Wenn sie sich bei uns melden, prüfen wir sie. Teilweise speist sich die Anbieter-Seite aus unserem Uniqa-Firmenportfolio – wir haben viele Tausend Firmen, die bei uns versichert sind, hier ergeben sich tolle Synergiepotenziale“, erklärt der Geschäftsführer.

„Es ist ein durchaus steiniger Weg“

Aktuell beschränkt sich das Angebot noch auf die Bundeshauptstadt Wien, die als Pilotmarkt fungiert. Kann das Geschäftsmodell hier bewiesen werden, soll im nächsten Schritt der österreichweite Rollout erfolgen. Und es ist nicht der erste Beweis, den das vierköpfige Team rund um Knoll, das auch mit externen Partnern wie Tailored Apps zusammenarbeitet, innerhalb der Uniqa erbringen muss.

Denn zwar habe man als Corporate Startup den großen Vorteil, die Assets des Konzerns nutzen zu können, sagt der Geschäftsführer. „Aber wir müssen trotzdem stark in den eigenen Markenaufbau gehen. Es ist ein durchaus steiniger Weg. Wir haben eben nicht irgendwas kopiert und ein Uniqa-Label draufgegeben, sondern versuchen die Art, wie Handwerker:innen gebucht werden, zu revolutionieren.“

„Wir wollen einen One-Stop-Shop bieten“

Und der Aufbau geht weiter. „Unsere Vision ist ganz klar, dass Rudi zum Marktführer im Bereich Dienstleistungsvermittlung für den Wohnalltag wird“, sagt Knoll – und das über den Uniqa-Kund:innenkreis hinaus. Stehe man aktuell bei sieben Produktkategorien wolle man langfristig „alles von A wie Aufsperrdienst bis Z wie Zimmerer“ bieten. „Es soll ähnlich sein, wie bei willhaben: Was auch immer du suchst, findest du. Wir wollen einen One-Stop-Shop bieten – in Uniqa-Qualität“, sagt der Geschäftsführer.

Doch Rudi muss nicht nur das eigene Modell beweisen. Als Corporate Startup soll es dem großen Mutterkonzern schließlich auch strategisch nutzen. „Aktuell sind wir noch relativ losgelöst vom Kerngeschäft und an keine Kernsysteme angebunden. In Zukunft wird es aber extrem relevant werden, dass wir die Plattform synergistisch mit dem Kerngeschäft der Uniqa verbinden“, sagt Knoll. Die Nähe zum Thema Haushaltsversicherung liege dabei auf der Hand. „Und es wird noch mehr strategisch sinnvolle Anknüpfungspunkte geben“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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