27.08.2025
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RTL AdAlliance: „Der neue Markenauftritt ist weit mehr als ein Namenswechsel“

Seit dem 1. Juli firmiert IP Österreich unter dem neuen Namen RTL AdAlliance. Was hinter der neuen Marke steckt und welche Ziele damit verfolgt werden, erzählt Elisabeth Frank, Director Multichannel Sales / ppa, im Interview.
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IP Österreich, RTL+
Elisabeth Frank ist Director Multichannel Sales / ppa bei RTL AdAlliance. | © Katharina Schiffl

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Was steckt hinter dem Markenwandel?

Elisabeth Frank: Der neue Markenauftritt ist weit mehr als ein Namenswechsel – er steht für eine strategische Neuausrichtung. Wir sind internationaler, moderner und technologiegetriebener aufgestellt. Unsere Kund:innen profitieren von einem erweiterten Total-Video-Portfolio mit internationaler Reichweite, starken Content-Partnern und innovativen technologischen Lösungen.

RTL AdAlliance steht für „simplicity for advertisers und value for publishers“; ein klares Leistungsversprechen. Wir schaffen simple Zugänge zu komplexen Medienumfeldern über Plattformen, die Werbung effizient, transparent und datengestützt planbar machen. Wir unterstützen Medienhäuser mit modernster AdTech, strategischer Beratung und neuen Erlösmodellen – insbesondere im Bereich Addressable TV und digitale Transformation. Unser Fokus liegt auf dem Ausbau des digitalen Portfolios, lokal ebenso wie übergreifend europäisch.

Welche Ziele verfolgt ihr in Österreich?

Wir wollen wachsen. Addressable TV ermöglicht es, TV-Werbung gezielt an unterschiedliche Zielgruppen auszuspielen, sodass einzelne Haushalte zur gleichen Zeit die für sie passenden Werbeinhalte sehen. Das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft – besonders für regionale Kleinstbetriebe entstehen attraktive Werbemöglichkeiten auf dem Big Screen.

Hervorheben möchte ich unsere AdTech-Unit „smartclip“, mit der wir datengetriebene Targeting Modelle wie „Smart Audiences“ nun in Österreich ausrollen. Das ist ein datenbasiertes Targeting-Modell, das auf First-Party-Daten aus TV- und HbbTV-Nutzung aufbaut. Diese werden mit soziodemografischen Merkmalen und externen Kontextdaten kombiniert, um präzise Zielgruppensegmente zu erstellen – etwa „sportaffine junge Familien“. So können Kampagnen noch zielgerichteter und effizienter ausgespielt werden.

Zudem verfolgen wir das Ziel, bis 2028 Marktführer im Bereich Total Video in Europa zu werden – sowohl im linearen TV als auch im Streaming. Mit einem erweiterten Inhalteangebot stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und bieten ein noch attraktiveres Portfolio.

Sind TV-Kampagnen nicht längst zu teuer?

Im Gegenteil, TV ist zugänglicher denn je. Mit Addressable TV bieten wir Sichtbarkeit im linearen TV schon ab 500 Euro. Genau damit zeigen wir, dass es auch in Europa echte Alternativen zu Meta, YouTube und Co gibt.

Wie gelingt der RTL AdAlliance in Österreich die Positionierung als internationaler Player mit starker europäischer Identität?

Neben den US-Giganten gibt es nicht viele Anbieter, die so international aufgestellt sind wie die RTL AdAlliance. Unsere Stärke liegt in einem europaweit vernetzten Team, das über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeitet – mit einem gemeinsamen Verständnis für Qualität, Vertrauen und medienübergreifende Kommunikation. Wir setzen bewusst auf europäische Perspektiven, langfristige Partnerschaften und markensichere Umfelder. Damit bieten wir eine glaubwürdige europäische Alternative zu US-Plattformen und können gleichzeitig die spezifischen Anforderungen des österreichischen Markts optimal bedienen.

Kontakt

Elisabeth Frank: +43 1 36780408061, [email protected]


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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