27.08.2025
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RTL AdAlliance: „Der neue Markenauftritt ist weit mehr als ein Namenswechsel“

Seit dem 1. Juli firmiert IP Österreich unter dem neuen Namen RTL AdAlliance. Was hinter der neuen Marke steckt und welche Ziele damit verfolgt werden, erzählt Elisabeth Frank, Director Multichannel Sales / ppa, im Interview.
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IP Österreich, RTL+
Elisabeth Frank ist Director Multichannel Sales / ppa bei RTL AdAlliance. | © Katharina Schiffl

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Was steckt hinter dem Markenwandel?

Elisabeth Frank: Der neue Markenauftritt ist weit mehr als ein Namenswechsel – er steht für eine strategische Neuausrichtung. Wir sind internationaler, moderner und technologiegetriebener aufgestellt. Unsere Kund:innen profitieren von einem erweiterten Total-Video-Portfolio mit internationaler Reichweite, starken Content-Partnern und innovativen technologischen Lösungen.

RTL AdAlliance steht für „simplicity for advertisers und value for publishers“; ein klares Leistungsversprechen. Wir schaffen simple Zugänge zu komplexen Medienumfeldern über Plattformen, die Werbung effizient, transparent und datengestützt planbar machen. Wir unterstützen Medienhäuser mit modernster AdTech, strategischer Beratung und neuen Erlösmodellen – insbesondere im Bereich Addressable TV und digitale Transformation. Unser Fokus liegt auf dem Ausbau des digitalen Portfolios, lokal ebenso wie übergreifend europäisch.

Welche Ziele verfolgt ihr in Österreich?

Wir wollen wachsen. Addressable TV ermöglicht es, TV-Werbung gezielt an unterschiedliche Zielgruppen auszuspielen, sodass einzelne Haushalte zur gleichen Zeit die für sie passenden Werbeinhalte sehen. Das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft – besonders für regionale Kleinstbetriebe entstehen attraktive Werbemöglichkeiten auf dem Big Screen.

Hervorheben möchte ich unsere AdTech-Unit „smartclip“, mit der wir datengetriebene Targeting Modelle wie „Smart Audiences“ nun in Österreich ausrollen. Das ist ein datenbasiertes Targeting-Modell, das auf First-Party-Daten aus TV- und HbbTV-Nutzung aufbaut. Diese werden mit soziodemografischen Merkmalen und externen Kontextdaten kombiniert, um präzise Zielgruppensegmente zu erstellen – etwa „sportaffine junge Familien“. So können Kampagnen noch zielgerichteter und effizienter ausgespielt werden.

Zudem verfolgen wir das Ziel, bis 2028 Marktführer im Bereich Total Video in Europa zu werden – sowohl im linearen TV als auch im Streaming. Mit einem erweiterten Inhalteangebot stärken wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und bieten ein noch attraktiveres Portfolio.

Sind TV-Kampagnen nicht längst zu teuer?

Im Gegenteil, TV ist zugänglicher denn je. Mit Addressable TV bieten wir Sichtbarkeit im linearen TV schon ab 500 Euro. Genau damit zeigen wir, dass es auch in Europa echte Alternativen zu Meta, YouTube und Co gibt.

Wie gelingt der RTL AdAlliance in Österreich die Positionierung als internationaler Player mit starker europäischer Identität?

Neben den US-Giganten gibt es nicht viele Anbieter, die so international aufgestellt sind wie die RTL AdAlliance. Unsere Stärke liegt in einem europaweit vernetzten Team, das über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeitet – mit einem gemeinsamen Verständnis für Qualität, Vertrauen und medienübergreifende Kommunikation. Wir setzen bewusst auf europäische Perspektiven, langfristige Partnerschaften und markensichere Umfelder. Damit bieten wir eine glaubwürdige europäische Alternative zu US-Plattformen und können gleichzeitig die spezifischen Anforderungen des österreichischen Markts optimal bedienen.

Kontakt

Elisabeth Frank: +43 1 36780408061, [email protected]


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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