10.12.2020

Round2 Capital investiert siebenstellig in Avallain

Round2 Capital aus Österreich investiert siebenstellig in das schweizerische Scale-up Avallain.
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Ursula Suter und Ignatz Heinz © Avallain AG
Ursula Suter und Ignatz Heinz © Avallain AG

Round2 Capital, ein österreichischer Investmentfonds, hat einen siebenstelligen Betrag in das Schweizer EdTech Scale-Up Avallain investiert. Der E-Learning-Anbieter Avallain nutzt die aufgenommenen Mittel, um sein Produktangebot für Corporate Use Cases auszubauen und seine internationale Marktstellung zu stärken. 

Avallain wurde 2002 von Ursula Suter und Ignatz Heinz gegründet und bietet diverse Produkte rund um das digitale Lernen an. Zu den Kunden von Avallain gehören Oxford University Press und National Geographic. Als Berater der Avallain AG fungierte i5invest.

Warum Round2 Capital investiert

„Avallain ist ein führender europäischer Player auf dem EdTech-Markt. Mit dieser Investition fügen wir unserem Portfolio ein drittes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz hinzu. Die Gründer – Ursula Suter und Ignatz Heinz – haben es verstanden, ihr Geschäft selbständig aufzubauen und einen beeindruckenden Kundenstamm – insbesondere im akademischen Markt – zu etablieren. Wir freuen uns, Ihnen das Wachstumskapital zur Verfügung zu stellen, um ihre Produkte und Dienstleistungen für den Corporate Bereich zu erweitern“, sagt Christian Czernich, CEO und Co-Founder Round2 Capital Partners.

Round2 Capital setzt auf „Revenue-Based Finance“

Round2 Capital setzt bei den Investments auf auf „Revenue-Based Finance“. Das bisher insbesondere in den USA für die Finanzierung von Technologie- und Softwareunternehmen weit verbreitete Modell wurde nach der Markteinführung durch Round2 2017 in Europa – durch mehrere andere Anbieter in Großbritannien und Deutschland – übernommen.

„Das Finanzierungsinstrument hilft, das Wachstum von Unternehmen ohne persönliche Garantien, starre Rückzahlungspläne und ohne Verwässerung der  Eigentumsverhältnisse zu finanzieren“, heißt es dazu in einer Presseaussendung: Als Gegenleistung bekommt Round2 Capital einen kleinen Anteil aus dem Umsatz des Unternehmens bereitgestellt, bis eine vordefinierte Obergrenze erreicht ist. Mit diesem Ansatz finanziert Round2 Capital europäische Technologie Scale-ups.

Was Avallain über das Investment sagt

„Sowohl die langfristigen Trends als auch die kurzfristige COVID-Situation bestätigen den Bedarf und die beschleunigte Akzeptanz fortschrittlicher EdTech Lösungen, wie wir sie seit 2002 anbieten. Wir verfügen über eine Fülle von Innovationen bei unseren Tools, die noch in die Hände des Marktes und unseres Publikums gelangen müssen. Dieser Transfer vom Denken zur tatsächlichen Nutzung wird durch die zusätzliche Finanzierung einen Turbo-Schub erhalten. Round2 ist eine attraktive Option für Eigentümer/Gründer wie uns, die danach streben, einen signifikanten Wertzuwachs zu erzielen, ohne die Kontrolle zu verwässern oder zu früh abzugeben,“ so Ursula Suter, Co-Founder Avallain AG, in einer Presseaussendung.

Das Investment wird von Avallain für die Weiterentwicklung und Skalierung des Produkts “Avallain Magnet” für den Weiterbildungs- und Schulungsbereich bei Corporates eingesetzt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Round2 Capital investiert siebenstellig in Avallain

  • Round2 Capital, ein österreichischer Investmentfonds, hat einen siebenstelligen Betrag in das Schweizer EdTech Scale-Up Avallain investiert.
  • Der E-Learning-Anbieter Avallain nutzt die aufgenommenen Mittel, um sein Produktangebot für Corporate Use Cases auszubauen und seine internationale Marktstellung zu stärken.
  • Avallain wurde 2002 von Ursula Suter und Ignatz Heinz gegründet und bietet diverse Produkte rund um das digitale Lernen an.
  • Zu den Kunden von Avallain gehören Oxford University Press und National Geographic.
  • Round2 Capital setzt bei den Investments auf auf „Revenue-Based Finance“.
  • Das Investment wird von Avallain für die Weiterentwicklung und Skalierung des Produkts „Avallain Magnet“ für den Weiterbildungs- und Schulungsbereich bei Corporates eingesetzt.

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