29.06.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform beschlossen – das sind die wichtigsten Punkte

Eine lange erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beschlossen. Mehrere Neuregelungen sind für Startups und Tech-Unternehmen relevant.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Seit Jahren forderte die Startup-Szene eindringlich Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte und 2022 gibt es nun tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die von der ÖVP-Grünen-Regierung angekündigte Reform wurde am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Reform der RWR-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erleichtern – darunter fallen auch zahlreiche Schlüsselkräfte, die Startups häufig in Phasen starken Wachstums international hiren. Ob die Reform für diese Zwecke weit genug geht, wird sich weisen – jedenfalls bringt sie zahlreiche Erleichterungen im Verfahren, niedrigere Hürden und neue Möglichkeiten für Projektarbeit.

Kritik an Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform aus unterschiedlicher Richtung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ, die Nachteile für Arbeitskräfte in Österreich und Lohndumping befürchten. Die Novelle sei „ein kompletter Kniefall vor der Wirtschaft“, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Verena Nußbaum laut Aussendung der Parlamentsdirektion in der Diskussion. Diese Kritik wies Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit dem Hinweis zurück, dass es derzeit lediglich 5.300 aktive RWR-Karten gebe. Als Vergleich nannte er Arbeitsbewilligungen für Menschen aus der Ukraine, die sich mittlerweile auf rund 7.000 belaufen.

Drei Anliegen der Opposition zu RWR-Karte nicht umgesetzt

In den Verhandlungen wurden übrigens auch drei Anliegen der Opposition im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte vertagt oder abgelehnt: es wird vorerst keine eigene RWR-Karte für Lehrlinge geben, das angekündigte Pflegestipendium wird vorerst nicht vorgezogen und komplett abgelehnt wurde ein Vorschlag der FPÖ, den österreichischen Arbeitsmarkt bei hoher Arbeitslosigkeit sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken.


Das sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge der Reform der RWR-Karte wird eine ganze Reihe von Zugangserleichterungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Zudem wurde das in der Vergangenheit bereits mehrfach kommunizierte Vorhaben erneuert, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Man habe sich intensiv mit Unternehmer:innen ausgetauscht und wolle die Beantragung „möglichst praxisnahe erleichtern“, meint dazu Minister Kocher. Eine Rolle soll dabei auch die Austrian Business Agency (ABA) mit „Work in Austria“ spielen.

Gehaltsgrenze gesenkt

Künftig genügt für alle Antragsteller:innen eine Gehaltsgrenze von mindestens der Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich Sonderzahlungen. Bisher war das nur für Personen bis 30 Jahre möglich. 2022 würde dieser Mindestlohn für die RWR-Karte damit bei 2.835 Euro brutto liegen. Für Absolvent:innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen wird die Mindestentlohnung gänzlich beseitigt. Ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Gleichstellung von Englisch mit Deutsch

Besonders relevant für die Startup-Szene: Der Vorweis von Deutschkenntnissen ist nicht mehr zwingend notwendig – entsprechende Englischkenntnisse werden mit der Novelle gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten zudem nun ihre Gültigkeit länger und müssen während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden.

Startup-Rot-Weiß-Rot-Karte

Eine Erleichterung gibt es auch bei der RWR-Karte für ausländische Startup-Gründer:innen – einem Angebot, das übrigens in den vergangenen Jahren seit Einführung kaum genutzt wurde. Hier wird das notwendige Stammkapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert.

Fachkräfte: Sonderregelung für temporäre Projekte

Ganz konkret IT-Spezialist:innen hatte man, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, bei einer neuen Sonderregelung für Projektmitarbeiter:innen im Sinn: Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden, können nun eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.

Vereinfachte Verfahren und Wegfall von Hochschul-Abschluss für IT-Kräfte bei „Blauer Karte“ der EU

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Teil davon sind vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber:innen der „Blauen Karte EU“, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte IT-Tätigkeiten künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch auf EU-Ebene werden zudem die Gehaltsschwellen geändert.

Weitere Regelungen

Beschlossen wurden im Zuge der Novelle auch Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Besonders relevant für Tourismus und Landwirtschaft ist eine neue Regelung zum dauerhaften Arbeitsmarkt-Zugang für Stamm-Saisoniers. Und ersatzlos gestrichen wurde ein Gesetzespassus, der bislang Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt hatte.

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Bislang wurde Startup-Europa durch zwei Organisationen auf europäischer Ebene vertreten: Das European Startup Network (ESN) fungierte primär als Dachverband der nationalen Startup-Organisationen wie etwa AustrianStartups in Österreich. Allied for Startups, dessen Netzwerk auch mehrere außereuropäische Organisationen umfasst, trat als Interessensvertretung für Startup-politische Anliegen auf EU-Ebene auf. Nun schlossen sich die beiden Verbände zu „Startups for Europe“ mit Sitz in Brüssel zusammen.

„Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, zu skalieren und im Wettbewerb zu bestehen“

Die Mission sei mutig und einfach: Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, zu skalieren und im Wettbewerb zu bestehen, heißt es in einer Presseaussendung zum Start. In dieser werden einmal mehr die bekannten Probleme europäischer Startups thematisiert: mangelndes Risikokapital, Bürokratie, Fragmentierung und die aus all dem resultierende Abwanderung von Startups. „Das ist kein Schicksal, sondern ein Regelwerk – und Regeln können neu geschrieben werden“, konstatiert man bei Startups for Europe.

„Durch den Zusammenschluss machen wir aus der Erfahrung von Tausenden Gründer:innen echtes politisches Gewicht. Europa hat alles, was es braucht, um führend zu sein. Jetzt muss es seine Gestalter:innen bauen lassen“, kommentiert Simon Schaefer. Der bisherige Allied-for-Startups-Präsident ist nun Präsident von Startups for Europe. Schaefer war auch Co-Initiator der Initiative EU-INC. Ein weiterer Co-Initiator, der gebürtige Österreicher Andreas Klinger, ist nun auch Teil des neu gebildeten Vorstands von Startups for Europe – ebenso wie AustrianStartups-CEO Hannah Wundsam.

Wundsam: „Wir können es uns nicht mehr leisten, nur innerhalb unserer Landesgrenzen zu denken“

Wundsam kommentiert auf brutkasten-Anfrage: „Die EU-INC-Initiative hat gezeigt: Echte Reformen in Europa brauchen eine starke, klare Stimme von außen. Wir können es uns nicht mehr leisten, nur innerhalb unserer Landesgrenzen zu denken. Auch nicht in der Politik. Die Rahmenbedingungen für Startups werden in Brüssel gesetzt. Deshalb müssen wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam unüberhörbar sagen, was sich ändern muss, damit Europa der Ort wird, an dem die Zukunft gebaut wird.“

Konkrete und übergeordnete Ziele altbekannt

Die Umsetzung der paneuropäischen Rechtsform EU Inc. ist auch – wie nicht anders zu erwarten – eines der zentralen konkreten Anliegen der neuen Dachorganisation. Daneben nennt man den European Innovation Act, die Spar- und Investitionsunion und die Regulierung von KI und dem digitalen Bereich als konkrete Bereiche, die priorisiert werden sollen. Die übergeordneten Ziele überraschen ebenso wenig: ein echter europäischer Binnenmarkt für Startups, mehr verfügbares Kapital und das Ziel, Frontier-Technologien tatsächlich am Kontinent zu Größe zu bringen.

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