29.06.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform beschlossen – das sind die wichtigsten Punkte

Eine lange erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beschlossen. Mehrere Neuregelungen sind für Startups und Tech-Unternehmen relevant.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Seit Jahren forderte die Startup-Szene eindringlich Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte und 2022 gibt es nun tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die von der ÖVP-Grünen-Regierung angekündigte Reform wurde am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Reform der RWR-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erleichtern – darunter fallen auch zahlreiche Schlüsselkräfte, die Startups häufig in Phasen starken Wachstums international hiren. Ob die Reform für diese Zwecke weit genug geht, wird sich weisen – jedenfalls bringt sie zahlreiche Erleichterungen im Verfahren, niedrigere Hürden und neue Möglichkeiten für Projektarbeit.

Kritik an Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform aus unterschiedlicher Richtung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ, die Nachteile für Arbeitskräfte in Österreich und Lohndumping befürchten. Die Novelle sei „ein kompletter Kniefall vor der Wirtschaft“, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Verena Nußbaum laut Aussendung der Parlamentsdirektion in der Diskussion. Diese Kritik wies Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit dem Hinweis zurück, dass es derzeit lediglich 5.300 aktive RWR-Karten gebe. Als Vergleich nannte er Arbeitsbewilligungen für Menschen aus der Ukraine, die sich mittlerweile auf rund 7.000 belaufen.

Drei Anliegen der Opposition zu RWR-Karte nicht umgesetzt

In den Verhandlungen wurden übrigens auch drei Anliegen der Opposition im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte vertagt oder abgelehnt: es wird vorerst keine eigene RWR-Karte für Lehrlinge geben, das angekündigte Pflegestipendium wird vorerst nicht vorgezogen und komplett abgelehnt wurde ein Vorschlag der FPÖ, den österreichischen Arbeitsmarkt bei hoher Arbeitslosigkeit sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken.


Das sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge der Reform der RWR-Karte wird eine ganze Reihe von Zugangserleichterungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Zudem wurde das in der Vergangenheit bereits mehrfach kommunizierte Vorhaben erneuert, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Man habe sich intensiv mit Unternehmer:innen ausgetauscht und wolle die Beantragung „möglichst praxisnahe erleichtern“, meint dazu Minister Kocher. Eine Rolle soll dabei auch die Austrian Business Agency (ABA) mit „Work in Austria“ spielen.

Gehaltsgrenze gesenkt

Künftig genügt für alle Antragsteller:innen eine Gehaltsgrenze von mindestens der Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich Sonderzahlungen. Bisher war das nur für Personen bis 30 Jahre möglich. 2022 würde dieser Mindestlohn für die RWR-Karte damit bei 2.835 Euro brutto liegen. Für Absolvent:innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen wird die Mindestentlohnung gänzlich beseitigt. Ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Gleichstellung von Englisch mit Deutsch

Besonders relevant für die Startup-Szene: Der Vorweis von Deutschkenntnissen ist nicht mehr zwingend notwendig – entsprechende Englischkenntnisse werden mit der Novelle gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten zudem nun ihre Gültigkeit länger und müssen während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden.

Startup-Rot-Weiß-Rot-Karte

Eine Erleichterung gibt es auch bei der RWR-Karte für ausländische Startup-Gründer:innen – einem Angebot, das übrigens in den vergangenen Jahren seit Einführung kaum genutzt wurde. Hier wird das notwendige Stammkapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert.

Fachkräfte: Sonderregelung für temporäre Projekte

Ganz konkret IT-Spezialist:innen hatte man, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, bei einer neuen Sonderregelung für Projektmitarbeiter:innen im Sinn: Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden, können nun eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.

Vereinfachte Verfahren und Wegfall von Hochschul-Abschluss für IT-Kräfte bei „Blauer Karte“ der EU

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Teil davon sind vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber:innen der „Blauen Karte EU“, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte IT-Tätigkeiten künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch auf EU-Ebene werden zudem die Gehaltsschwellen geändert.

Weitere Regelungen

Beschlossen wurden im Zuge der Novelle auch Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Besonders relevant für Tourismus und Landwirtschaft ist eine neue Regelung zum dauerhaften Arbeitsmarkt-Zugang für Stamm-Saisoniers. Und ersatzlos gestrichen wurde ein Gesetzespassus, der bislang Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt hatte.

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© Wiener Börse/Nik Pichler

Österreichische Unternehmen setzten im bisherigen Jahresverlauf 2026 positive Impulse am Kapitalmarkt, auch wenn die Belebung noch nicht alle Marktsegmente erfasste. Wie das aktuelle IPO Barometer der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY zeigt, stehen vier Neuzugänge an der Wiener Börse, ein neuer ATX-Rekord sowie zwei Börsengänge österreichischer Unternehmen im Ausland zu Buche.

Die zwei Auslands-Listings waren das Unternehmen Asta Energy, das im Jänner in Frankfurt an die Börse ging, sowie Innio Jenbacher mit dem Börsengang im Juni an der Nasdaq. Parallel dazu entwickelte sich der heimische Aktienmarkt stark: Der ATX inklusive Dividenden erreichte am 28. September mit 17.618,00 Punkten ein neues Allzeithoch und liegt seit Jahresbeginn mehr als 30 Prozent im Plus.

Vier Neuzugänge an der Wiener Börse

Am österreichischen Kapitalmarkt verzeichnete die Wiener Börse im laufenden Jahr vier Neuzugänge. Mit dem Handelsstart der Biogena Good Vibes AG am 10. September im Segment direct market plus kam der vierte Neuzugang an die Börse – brutkasten berichtete. Dem Listing ging eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit öffentlichem Aktienangebot voraus. Laut Unternehmensangaben zeichneten mehr als 2.300 neue Aktionär:innen Aktien, wobei sich der Mittelzufluss auf fast 18 Mio. Euro belief. Zuvor gingen dieses Jahr die Emerald Horizon AG im standard market (brutkasten berichtete), die FIT Group AG im direct market plus und die K2G Holding AG im direct market an den Wiener Markt.

Ein klassischer IPO eines österreichischen Unternehmens im geregelten Markt wurde im dritten Quartal hingegen nicht verzeichnet. Seit Anfang Juli ist der direct market plus zudem als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert, was insbesondere Wachstumsunternehmen und KMU den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern soll.

„Für nachhaltige Belebung des IPO-Markts braucht es gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen“

„Das dritte Quartal zeigt ein differenziertes Bild: Ein klassischer IPO im geregelten Markt blieb zwar aus, zugleich belegen die Neuzugänge und insbesondere das zusätzliche Listing von Biogena, dass der Kapitalmarkt auch für österreichische Wachstumsunternehmen eine relevante Finanzierungsoption sein kann. Dass mehr als 2.300 neue Aktionärinnen und Aktionäre gewonnen und fast 18 Millionen Euro eingeworben wurden, ist ein positives Signal für die Mobilisierung privaten Kapitals“, analysiert Martina Geisler, Partnerin und Leiterin IPO bei EY Österreich.

„Für eine nachhaltige Belebung des heimischen IPO-Markts braucht es nun eine gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen. Entscheidend sind eine überzeugende Equity Story, transparente Governance, realistische Bewertungsvorstellungen und die Bereitschaft, den Kapitalmarkt frühzeitig in die Wachstumsstrategie einzubinden. Der EU-KMU-Wachstumsmarkt kann dabei helfen, die Einstiegshürden für kleinere und mittlere Unternehmen zu senken“, so Geisler weiter.

Wer den Kapitalmarkt in Betracht ziehe, müsse daher „frühzeitig Börsenreife herstellen und seine Equity Story klar auf die Bedürfnisse eines internationalen Investorenkreises ausrichten“, heißt es von EY.

Erweiterung im global market

Neben den Neuzugängen erweiterte die Wiener Börse am 9. September den global market – das Handelssegment für bereits an anderen Börsen notierte internationale Aktien – um 45 Titel aus dem Nasdaq 100 und dem S&P 500. Damit sind dort nun erstmals mehr als 1.000 internationale Wertpapiere in Euro, zu Inlandskonditionen und während der Wiener Börsenzeiten handelbar. Bei diesen Einbeziehungen handelt es sich nicht um österreichische IPOs.

Im weltweiten Vergleich blieben die IPO-Märkte im dritten Quartal 2026 mit 367 Börsengängen nahezu stabil (Vorjahresquartal: 374), während das Emissionsvolumen um 79 Prozent auf 93,3 Mrd. US-Dollar stieg. „Die hohen Emissionsvolumina dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erholung des IPO-Markts noch nicht in der Breite angekommen ist. Das dritte Quartal wurde stark von wenigen sehr großen Transaktionen geprägt“, erläutert Geisler.

Weltweit entfielen im dritten Quartal rund 75 Prozent des Platzierungsvolumens auf die Branchen Advanced Manufacturing und Technology. Getragen werde der Markt laut EY von Equity Stories, die auf kritische Infrastruktur und Energie, KI und Robotik sowie Verteidigung einzahlen.

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