04.11.2024
ARBEITSERLAUBNIS

Rot-Weiß-Rot-Karte: Neuer „Pre-Check“ soll Verfahrensdauer bei AMS halbieren

Qualifikationen von Rot-Weiß-Rot-Karte-Antragsteller:innen sollen durch den "Pre-Check" künftig nicht mehr individuell geprüft werden müssen.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Wenn es um die Rot-Weiß-Rot-Karte geht, können heimische Unternehmer:innen so richtig emotional werden. Die Emotionen sind häufig negativer Natur, denn die Dauer der Verfahren zur Arbeitsbewilligung für Drittstaats-Angehörige in Österreich ist – trotz gewisser Verbesserungen in den vergangenen Jahren – immer noch viel zu lang, so der Tenor.

AMS muss bislang Qualifikationen immer einzeln prüfen

Einer der Gründe dafür ist etwa, dass das, gemeinsam mit den Niederlassungsbehörden in den politischen Bezirken, zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) die Qualifikationen sämtlicher Antragsteller:innen einzeln prüfen muss. Dass also Person A mit dem selben Studienabschluss im selben Land die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen hat, bringt keine Beschleunigung für Person B.

„Pre-Check-Register“ soll Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen

Das soll nun geändert werden, wie Wirtschaftsminister Martin Kocher heute bei einer Pressekonferenz ankündigte. Ein sogenanntes „Pre-Check-Register“ soll nämlich Ausbildungen, Berufe und Qualifikationsprofile im Herkunftsland mit österreichischen Standards vergleichbar und damit Einzelfallprüfungen in vielen Fällen obsolet machen.

Verfahrensdauer von Rot-Weiß-Rot-Karte bei AMS soll halbiert werden

Das soll zumindest die Verfahrensdauer beim AMS von derzeit durchschnittlich 25 Tagen auf weniger als zwei Wochen halbieren. Generell beträgt die Dauer bis zur Bewilligung momentan im Schnitt zwei Monate. Dabei gibt es jedoch große Divergenzen zwischen den zuständigen Niederlassungsbehörden in den Bezirken, die sich auch in der Bundesländer-Statistik niederschlagen.

Start mit Pre-Check-Register für die Philippinen

Den Start macht nun ein Pre-Check-Register für die Philippinen, deren Einwanderer:innen unter anderem im Pflegebereich eine große Rolle spielen, das insgesamt 102 Qualifikationen umfasst. Danach sollen zunächst die „RWR-Fokusländer“ Indonesien, Brasilien, Kosovo und Albanien folgen. Die meisten Rot-Weiß-Rot-Karten – bis Ende September waren es dieses Jahr rund 7.500 – werden aktuell übrigens an Personen aus Bosnien und Herzegowina, gefolgt von China, Serbien, Indien und der Türkei vergeben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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