28.04.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte neu: Das verspricht der Gesetzesentwurf

Die in der Startup-Szene lange erwartete Reform der RWR-Karte nimmt Gestalt an. Ein Gesetzesentwurf verspricht Erleichterungen und Vereinfachungen.
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Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) steht für die Startup-Szene weit oben in der Rangliste der Reformwünsche an die Politik. Mit dieser Karte können Fachkräfte aus dem EU-Ausland nach Österreich geholt werden – das Verfahren ist aber zu kompliziert und dauert vor allem zu lange. Startups erzählen häufig, dass sie beinahe gewonnene internationale Top-Manager:innen in diesem Zeitraum oft wieder verlieren. Lange Zeit kam aus der Politik zwar immer wieder das Signal zum Reformwillen, geschehen ist aber wenig. Das ändert sich nun, denn es gibt einen ersten Gesetzesentwurf für die RWR-Karte neu. Der Entwurf, der nun in Begutachtung ist, soll eine Beschleunigung der Verfahren bringen.

Schneller Projekt-Spezialist:innen holen

Spannend für die Startup-Szene: Spezialistinnen und Spezialisten können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte soll möglich sein. Hier sieht Karlheinz Kopf von der WKÖ eine besondere Erleichterung: „Es kommt immer wieder vor, dass Spezialisten nur für ein Projekt gebraucht werden, das ein paar Monate dauert. Wenn diese dann das ganze Verfahren durchlaufen müssen, bis sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, ist das Projekt schon wieder abgeschlossen, bevor sie überhaupt zu arbeiten beginnen dürfen“, sagt Kopf. Für solche Fälle eine rasche Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, war daher „in einer modernen Arbeitswelt längst überfällig“.

Neues Punktesystem für RWR-Card

Das häufig kritisierte Punktesystem wird umgebaut. Punkte gibt es in dem Verfahren für bestimmte Qualifikationen und es muss insgesamt eine bestimmte Punktezahl erreicht werden. In Zukunft gibt es bei Mangelberufen für Lehrabschlüsse und Universitätsabschlüssen gleich viele Punkte. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet. Bei „sonstigen Schlüsselarbeitskräften“ wird die Berufserfahrung auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Für IT-Fachkräfte gibt es Sonderregelungen: IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Für Studienabsolvent:innen entfällt die Gehaltsgrenze von bisher 2.551,50 Euro und allgemein wird die Gehaltsgrenze auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt gesenkt, das 2022 bei 14 x 3.171 Euro liegt.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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