28.04.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte neu: Das verspricht der Gesetzesentwurf

Die in der Startup-Szene lange erwartete Reform der RWR-Karte nimmt Gestalt an. Ein Gesetzesentwurf verspricht Erleichterungen und Vereinfachungen.
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Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) steht für die Startup-Szene weit oben in der Rangliste der Reformwünsche an die Politik. Mit dieser Karte können Fachkräfte aus dem EU-Ausland nach Österreich geholt werden – das Verfahren ist aber zu kompliziert und dauert vor allem zu lange. Startups erzählen häufig, dass sie beinahe gewonnene internationale Top-Manager:innen in diesem Zeitraum oft wieder verlieren. Lange Zeit kam aus der Politik zwar immer wieder das Signal zum Reformwillen, geschehen ist aber wenig. Das ändert sich nun, denn es gibt einen ersten Gesetzesentwurf für die RWR-Karte neu. Der Entwurf, der nun in Begutachtung ist, soll eine Beschleunigung der Verfahren bringen.

Schneller Projekt-Spezialist:innen holen

Spannend für die Startup-Szene: Spezialistinnen und Spezialisten können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte soll möglich sein. Hier sieht Karlheinz Kopf von der WKÖ eine besondere Erleichterung: „Es kommt immer wieder vor, dass Spezialisten nur für ein Projekt gebraucht werden, das ein paar Monate dauert. Wenn diese dann das ganze Verfahren durchlaufen müssen, bis sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, ist das Projekt schon wieder abgeschlossen, bevor sie überhaupt zu arbeiten beginnen dürfen“, sagt Kopf. Für solche Fälle eine rasche Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, war daher „in einer modernen Arbeitswelt längst überfällig“.

Neues Punktesystem für RWR-Card

Das häufig kritisierte Punktesystem wird umgebaut. Punkte gibt es in dem Verfahren für bestimmte Qualifikationen und es muss insgesamt eine bestimmte Punktezahl erreicht werden. In Zukunft gibt es bei Mangelberufen für Lehrabschlüsse und Universitätsabschlüssen gleich viele Punkte. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet. Bei „sonstigen Schlüsselarbeitskräften“ wird die Berufserfahrung auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Für IT-Fachkräfte gibt es Sonderregelungen: IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Für Studienabsolvent:innen entfällt die Gehaltsgrenze von bisher 2.551,50 Euro und allgemein wird die Gehaltsgrenze auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt gesenkt, das 2022 bei 14 x 3.171 Euro liegt.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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