28.04.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte neu: Das verspricht der Gesetzesentwurf

Die in der Startup-Szene lange erwartete Reform der RWR-Karte nimmt Gestalt an. Ein Gesetzesentwurf verspricht Erleichterungen und Vereinfachungen.
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Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) steht für die Startup-Szene weit oben in der Rangliste der Reformwünsche an die Politik. Mit dieser Karte können Fachkräfte aus dem EU-Ausland nach Österreich geholt werden – das Verfahren ist aber zu kompliziert und dauert vor allem zu lange. Startups erzählen häufig, dass sie beinahe gewonnene internationale Top-Manager:innen in diesem Zeitraum oft wieder verlieren. Lange Zeit kam aus der Politik zwar immer wieder das Signal zum Reformwillen, geschehen ist aber wenig. Das ändert sich nun, denn es gibt einen ersten Gesetzesentwurf für die RWR-Karte neu. Der Entwurf, der nun in Begutachtung ist, soll eine Beschleunigung der Verfahren bringen.

Schneller Projekt-Spezialist:innen holen

Spannend für die Startup-Szene: Spezialistinnen und Spezialisten können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte soll möglich sein. Hier sieht Karlheinz Kopf von der WKÖ eine besondere Erleichterung: “Es kommt immer wieder vor, dass Spezialisten nur für ein Projekt gebraucht werden, das ein paar Monate dauert. Wenn diese dann das ganze Verfahren durchlaufen müssen, bis sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, ist das Projekt schon wieder abgeschlossen, bevor sie überhaupt zu arbeiten beginnen dürfen“, sagt Kopf. Für solche Fälle eine rasche Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, war daher „in einer modernen Arbeitswelt längst überfällig”.

Neues Punktesystem für RWR-Card

Das häufig kritisierte Punktesystem wird umgebaut. Punkte gibt es in dem Verfahren für bestimmte Qualifikationen und es muss insgesamt eine bestimmte Punktezahl erreicht werden. In Zukunft gibt es bei Mangelberufen für Lehrabschlüsse und Universitätsabschlüssen gleich viele Punkte. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet. Bei “sonstigen Schlüsselarbeitskräften” wird die Berufserfahrung auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Für IT-Fachkräfte gibt es Sonderregelungen: IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Für Studienabsolvent:innen entfällt die Gehaltsgrenze von bisher 2.551,50 Euro und allgemein wird die Gehaltsgrenze auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt gesenkt, das 2022 bei 14 x 3.171 Euro liegt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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