18.07.2023

Regierung will Zahl der Rot-Weiß-Rot-Karten drastisch erhöhen

Bis 2027 will man auf 15.000 ausgestellte Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr kommen. Die Reaktionen auf die Ansage sind gespalten.
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Rot-Weiß-Rot-Karte - Die Minister Johannes Rauch und Martin Kocher
Die Minister Johannes Rauch und Martin Kocher | (c) BKA - Valentin Brauneis

Die Auswirkungen der letzten Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) im vergangenen Jahr, die im Oktober in Kraft trat, sind in den Zahlen bereits spürbar – der brutkasten berichtete erst kürzlich. Im ersten Halbjahr gab es laut Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher einen Anstieg an bewilligten Karten von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 3.795 Stück. Doch wie der Minister heute gemeinsam mit seinem Kollegen, Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch verkündete, soll das erst der Anfang sein.

Minister wollen „gesamtstaatliche Fachkräftestrategie“ und 15.000 Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr

Bis 2027 will man auf 15.000 bewilligte Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr kommen – auf Basis des ersten Halbjahrs hochgerechnet also etwa eine Verdopplung des Status Quo. Es gebe „weitere Stellschrauben, über welche Optimierungen erzielt werden können und außerdem auch großes Potential beim Vollzug“, heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums. Es brauche „eine gesamtstaatliche und zukünftig noch prononciertere Fachkräftestrategie“. Dazu hätten die Minister gemeinsam mit betroffenen Organisationseinheiten im Bund und Sozialpartnern Ziele ausgelotet.

Rauch: „Leuten vermittelt: Ihr seid willkommen!“

Es gebe aktuell in fast allen Wirtschaftsbereichen einen Personalmangel, sagt Minister Rauch in seinem Statement und betont bezogen auf seinen Fachbereich: „Ohne qualifizierte Zuwanderung von außen werden wir adäquate Pflege in Österreich aber künftig nicht sicherstellen können“. Und weiter: „Jetzt müssen wir allerdings dringend an der gesamten Beschäftigungspolitik arbeiten, damit man den Leuten vermittelt: Ihr seid willkommen!“

Österreich soll „eines der attraktivsten Länder für qualifizierte Zuwanderung“ werden

Konkret sollen etwa die Verfahren, unter anderem bei der Bewilligung der Rot-Weiß-Rot-Karte, aber auch die Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen im Ausland, beschleunigt werden, heißt es in der Aussendung. „Ziel ist es, Unterstützungsmaßnahmen und Rahmenbedingungen für Betriebe, aber auch für Arbeitssuchende aus Drittstaaten so zu gestalten und auszubauen, dass Österreich zu einem der attraktivsten Länder für qualifizierte Zuwanderung wird und so seinen Wohlstand nicht nur halten, sondern weiter ausbauen kann“, werden die beiden Minister zitiert.

Verbesserungen auch bei Zuwanderung aus dem EWR-Raum geplant

Neben weiteren Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen auch die Vermittlungen durch das AMS-Programm EURES aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit schrittweise auf 2.000 pro Jahr erhöht werden. Die Arbeitsmigration aus dem EWR-Raum spielt mit zuletzt 32.000 Personen im Jahr 2022 aktuell eine deutlich größere Rolle als die Zuwanderung via RWR-Karte.

FPÖ und SPÖ gegen mehr Rot-Weiß-Rot-Karten

Die Reaktionen auf die heutige Ansage der beiden Minister fielen – wie gewohnt – gemischt aus. Positiv reagierten erwartungsgemäß Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. FPÖ-Arbeits- und Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ortet dagegen einen „Zuwanderungs-Schmäh zur angeblichen Rettung des Arbeitsmarkts“, der „rein auf Kosten des Sozialsystem und somit zulasten der Österreicher“ gehe. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch fordert in einer Aussendung „bessere Arbeitsbedingungen statt Ausweitung der Rot-Weiß-Rot-Karte“ und meint unter anderem: „Mit höheren Nettolöhnen und kürzeren Normalarbeitszeiten kann schnell mehr qualifiziertes Personal gefunden werden“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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