23.09.2021

Exit: Linzer Startup Roomle geht an deutsche Homag Group

Albert Ortig, Gründer des auf 3D-Möbel-Konfiguration spezialisierten Startups, behält auch nach dem Deal 20 Prozent der Firmenanteile.
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Hans-Jörg Schelling - Ex-Finanzminister - beteiligt sich an Roomle
(c) Roomle - Hans Jörg Schelling mit Roomle CEO Albert Ortig und Team

Ein 3D-Möbel-Konfigurator für Smartphone, Tablet und Laptop, bei dem man das Ergebnis mittels Augmented Reality direkt im Raum ansehen kann, wo das Stück stehen soll – und das kombiniert mit einer Bestellfunktion. Das ist das Produkt, mit dem das Linzer Startup Roomle in den vergangenen Jahren groß wurde. Laut Unternehmensangaben steht man aktuell bei mehr als sechs Millionen Installationen weltweit und zehntausenden Konfigurationen pro Monat. Das Prinzip begeisterte auch zahlreiche Investoren, etwa den OÖ HightechFonds, den aws Gründerfonds oder auch den ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling.

„Keine Änderungen an Firmensitz, Teamstruktur und Geschäftszielen“ bei Roomle geplant

Wie heute bekanntgegeben wurde, ist Roomle seit kurzem Teil der deutschen Homag Group AG. Der Weltmarktführer für integrierte Lösungen in der Möbelproduktion übernimmt 80 Prozent des Linzer Unternehmens. Die restlichen 20 Prozent verbleiben bei Gründer Albert Ortig. Dieser bleibt auch bleibt auch Geschäftsführer. Auf absehbare Zeit seien keine Änderungen an Firmensitz, Teamstruktur und Geschäftszielen geplant, heißt es in einer Aussendung.

Ortig bedankt sich bei den bisherigen Investoren, die „eine mutige Idee großartig unterstützt“ hätten. „Ich bin froh, dass wir ihr Vertrauen rechtfertigen konnten – und nun als Teil einer perfekten Struktur ideal positioniert sind, um die gesamte Wertschöpfungskette vom Verbraucher bis zur Produktionshalle abzubilden“, so der Roomle-Gründer.

OÖ HightechFond und aws Gründerfonds kommentieren Exit

„Albert Ortig und Roomle zeigen erneut, welches Potential die oberösterreichische Startup Szene hat. Es ist großartig, wenn oberösterreichische Startups den Weltmarkt erobern“, kommentiert Thomas Meneder vom OÖ HightechFonds, der somit einen weiteren Exit feiert. Der vor wenigen Tagen ausgeschiedene bisherige aws Gründerfonds-Geschäftsführer Ralf Kunzmann kommentiert: „Als Partner der ersten Stunde hat der aws Gründerfonds Roomle über mehrere Finanzierungsrunden hinweg als Lead Investor beim Wachstum begleitet. Wir sehen die HOMAG Group als optimalen weiteren Wachstumsbegleiter, da sich mit Roomles innovativer Technologie und HOMAGs starker Vertriebsstruktur eine klare Win-Win Situation ergibt“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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