04.05.2018

Ehemaliger Finanzminister steigt bei Roomle ein

Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling & Strasser-Geschäftsführer Johannes Artmayr steigen bei der Möbel-Plattform Roomle ein. Die Raumplanungs-App setzt auf Augmented Reality & einfache Handhabung.
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Hans-Jörg Schelling - Ex-Finanzminister - beteiligt sich an Roomle
(c) Roomle - Hans Jörg Schelling mit Roomle CEO Albert Ortig und Team

Roomle bringt Raumplanung auf das eigene Handy, in den Browser oder aufs Tablet. Die App lässt Nutzer ihre Räume in einer 3D-Umgebung per Handy gestalten. Anschließend lassen sich Produkte aus dem Online-Katalog bequem per Knopfdruck kaufen. Das Linzer Startup hat damit jetzt Ex-Finanzminister Hans-Jörg Schelling und Johannes Artmayr – den Geschäftsführer der STRASSER Steine GmbH – angelockt und ins Boot geholt. Beide sind erfahrene Veteranen der Möbelbranche und werden in Zukunft vor allem in Vertrieb und Marketing unterstützen.

In welcher Höhe sie investiert haben, wurde nach Rückfrage nicht kommentiert. Bisher haben Investoren wie das Family Office um Michael Grabner und der aws Gründerfonds in zwei Seed Runden 1,5 Millionen Euro in das Startup investiert.

Der ehemalige Finanzminister

Dr. Hans Jörg Schelling hat einen engen Bezug zur Möbelbranche. Seine berufliche Laufbahn begann er bei der Leiner/Kika-Gruppe und wurde dort Geschäftsführer. Später wurde er dann Geschäftsführer bei Möbel Lutz. Schelling stieg aus und verkaufte seine Anteile, wurde Unternehmensberater und ging in die Politik. Er war für die ÖVP ab September 2014 Finanzminister von Österreich. Im November 2017 gab er dann bekannt, auf sein Nationalrats-Mandat zu verzichten und trat wenig später als Finanzminister zurück. Seit 2018 ist er auch als Berater für den russischen Öl-Riesen Gazprom tätig. Schelling wurde stark kritisiert, da er während seiner Zeit bei XXLutz ein Steuersparmodell mit einer Tochterfirma auf Malta etabliert hatte.

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Der Naturstein-Spezialist aus dem Mühlviertel

Die Strasser Steine GmbH ist laut eigener Aussage größter Produzent von Küchenarbeitsplatten aus Naturstein in Mitteleuropa. Nachdem der gebürtige Steyrer Artmayr zuvor bei Miele oder der Villeroy & Boch Gruppe gearbeitet hat, übernahm er 2005 Strasser. Das Mitte 2004 insolvente Unternehmen wurde anschließend von ihm zum österreichweiten Marktführer aufgebaut und beschäftigt jetzt 210 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 30,4 Millionen Euro (2017). Artmayr ist ansonsten noch bei zwei weiteren Unternehmen als Gesellschafter tätig.

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Fünf Millionen Grundrisse seit 2014

Mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer weltweit haben mit der App bereits über fünf Millionen Grundrisse zum Leben erweckt. Mit dem eigenen Grundriss wird der virtuelle Raum mit Möbel ausgestattet und von zuhause aus oder unterwegs in einer 3D / Augmented Reality-Darstellungen abgerufen. Seit 2016 gibt es einen Online-Katalog, mit dem Nutzer echte Produkte virtualisieren, konfigurieren und anschließend in der App bestellen können. Laut eigenen Angaben wird die App weiterhin pro Monat 100.000 mal heruntergeladen und ist besonders verbreitet in Deutschland, Russland, USA, Brasilien und China. Gegründet wurde Roomle 2014 von Albert J. Ortig, der gleichzeitig weiterhin als Geschäftsführer der Linzer Digitalagentur Netural eingetragen ist. Aktuell arbeitet ein 14-köpfiges Team an Roomle.


Roomle

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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