„Rollercoaster“: Wie ein Steyrer Startup nach Kapitalausfall die Profitabilität zurückholte
Thomas Rafelsberger konnte bereits ein Jahr nach Gründung seines Startups own3d (heute Stream.TV) einen positiven Cashflow vorweisen. Seine Firma wuchs von 15 auf 55 Mitarbeiter:innen und Pläne wurden geschmiedet. Doch dann fiel das Funding aus. Wie er sich von den Folgen erholte und wieder in die Erfolgsspur fand, erklärt er im brutkasten-Gespräch.
Die letzten Jahre waren unwirklich. Eine Pandemie, die privat alles auf den Kopf gestellt hat und für Unternehmer und Unternehmerinnen ähnliches bewirkte. Manche profitierten von den COVID-Vorgängen, bei anderen ging es bergab. Weitere wiederum schwammen auf der Erfolgswelle eines Online-Hypes, um dann wieder von der Realität danach eingeholt zu werden – Stichwort: Layoffs. Thomas Rafelsberger erlebte mit Stream.TV (ehemals own3d) eine ähnliche Achterbahnfahrt und nahm auf seiner Rückkehr zur (erneuten) Profitabilität einige „Learnings“ mit.
Stream.TV früher own3d.tv
Es war 2017 als sich Lukas Hoffmann, Andreas Hanne und Thomas Rafelsberger kennenlernten. Sie starteten damals einen unkomplizierten Blog für Livestreaming und Gaming, den sie bald um einen Onlineshop für digitale Produkte erweiterten. 2018 haben sie offiziell die Firma gegründet, die Domain own3d.tv erworben und erhielten 375.000 Euro Funding.
Own3d.tv hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine längere Geschichte hinter sich. Zwischenzeitlich war sie Ende der Nullerjahre sogar eine der größten Gaming-Streaming-Seiten weltweit gewesen, hatte aber nicht mit internationalen Konkurrenten wie Twitch mithalten können. Die Betreiber schlitterten in den Konkurs.
Das neue Gründer-Trio sah in der Internet-Adresse jedoch großes Potenzial und revitalisierte sie als Stream-Design-Anbieter.
Gleich profitabel
Anfang 2019 wurden die drei jungen Männer mit ihrem Startup profitabel: „Wir haben aus dem Anfangsinvestment ein gesundes Business im E-Commerce gebaut“, sagt Rafelsberger. „Und sind organisch gut gewachsen. Dann kam 2020 die Pandemie.“
Wo bei anderen Unternehmungen an dieser Stelle ein Einbruch zu erwarten wäre, verdoppelte sich beinahe der Umsatz von own3d und man hatte plötzlich extrem viel Kapital zur Verfügung.
Das Trio plante für die Zukunft und startete als Resultat des Anfangserfolges im Jahr 2020 zwei neue Projekte. Zu ihrem Store gesellten sich eine neue Software fürs Streaming und eine Trading-Card-Plattform.
Die Folge war, dass man neue Teams mit neuen Mitarbeiter:innen für die jeweiligen Bereiche gründen musste und insgesamt auf 55 angestellte Mitarbeiter:innen wuchs.
„In Summe war es dann so, dass es verschiedene Szenarien gegeben hatte, wie wir uns als gesundes Unternehmen weiterführen“, erinnert sich Rafelsberger. „Dann sind mehrere Sachen passiert.“
„Kalte Füße“
Damit meint der Gründer, dass beide neuen Projekte nicht so schnell Umsatz generieren konnten, wie gewünscht. Auch der Umsatz im Shop ging nach dem Corona-Hoch zurück, fiel sogar auf ein Vorpandemie-Niveau. „Am Ende waren wir nicht mehr profitabel“, sagt Rafelsberger.
So war der Plan zusätzliches Funding zu lukrieren, durch bestehende Business Angels und neue Investoren. Man trat in Gespräche und war sehr weit, traf sich am Vorabend der Unterschrift virtuell zusammen und machte sich aus, sich am Folgetag beim Notar in Graz zur Finalisierung der Kapitalspritze zu treffen. Doch am Tag des „Signings“ gab es eine „große Klatsche“, wie der Founder erzählt.
Der Neu-Investor hatte über Nacht „kalte Füße“ bekommen und war Stunden vor dem Notartermin abgesprungen.
Rafelsberger sieht die Gründe für den Rückzug, dass einerseits die eigenen Umsätze nicht so wie erwartet waren, und dass damals die VC-Szene zu bröckeln begonnen habe. „Die Wirtschaft geriet in Schwierigkeiten und es hat sich alles zugespitzt“ erinnert er sich. „Insgesamt war es eine Kombination aus mehreren Sachen. Das globale Umfeld etwa, und dass die Kennzahlen nicht getroffen wurden, wo es in normalen Zeiten kein Problem gewesen wäre. Kurzzeitig war jedoch die gesamte Runde in Gefahr. Einer unser Bestands-Angels war jedoch vom Rückzug nicht beeindruckt und man konnte mit ihm und einem weiteren neuen Investor trotzdem rund zwei Drittel der gewünschten Höhe durchziehen.“
Als Folge, drehte man anschließend die beiden Projekte ab, musste das Team auf 20 Personen verkleinern und konzentrierte sich auf das, was vorher geklappt hatte.
„Nach 2022 haben wir uns im Vorjahr darauf fokussiert, unsere Kostensituation in einen gesunden Bereich zu bringen; und nicht zu sehr am Unternehmen bzw. zwingend am Wachstum, sondern am Produkt zu arbeiten“, erklärt Rafelsberger seine Schritte zum Turnaround.
Stream.TV mit Rückkehr zur Profitabilität
So ist man heute wieder profitabel und hat ein SaaS-Produkt für den Livestreaming-Markt entwickelt, mit dem man über die nächsten Jahre hinweg „angreifen“ möchte. Für heuer sei es wichtig, gesund und organisch weiterzuwachsen und gestärkt aus der globalen Krise zu kommen.
Einschub: Zu den üblichen Kunden des Steyrer Startups, das seit 2021 die Dachmarke Stream.TV führt, gehören Livestreamer aller Kategorien wie etwa Gamer, die ihr Spiel vor einem Online-Publikum live zeigen. In diesem Sinne ist das neueste Produkt, mit dem man „angreifen“ möchte, ein Tool, um Streaming interaktiver zu gestalten. Dazu zählen die Möglichkeiten von Überblendungen, Sounds, Grafiken, die in die Übertragung hineinfliegen und weitere verschiedene Effekte.
Zwar wachse der Gaming-Markt (einer der wichtigsten Bereiche für das Startup aus Steyr) von Jahr zu Jahr, die Krise treffe dennoch viele Player hart.
„Twitch musste rund ein Drittel seiner Belegschaft gehen lassen, gleichzeitig sind wir aber in der Situation, dass wir in den letzten zwölf Monaten niemanden kündigen mussten und monatlich wachsen. Wir haben zwar die Option, Kapital zu ‚raisen‘, haben aber keinen Druck heuer eine Runde machen zu müssen.“
Learnings des Gründers
Rückblickend würde Rafelsberger nicht viel anders machen, als vor drei Jahren. „Gründer treffen tagtäglich Entscheidungen, falsche gehören einfach dazu. Aber wir haben damals als Team wenig schlechte Entscheidungen getroffen“, sagt er. „Und haben uns Nichts vorzuwerfen. Die letzten Jahre waren schwer zu kalkulieren und es war schwierig Prognosen zu treffen.“
Und weiter: „Wir hatten damals plötzlich viel Kapital und uns hohe Ziele gesteckt. Risiko genommen. Da war die Frage, ob uns der Markt nicht auffrisst oder die Konkurrenz uns ‚überrent‘, wenn wir nicht riskieren. Wir haben daraus viele ‚Learnings‘ mitgenommen. Ein Team aufzubauen kostet Zeit. Die Firmenkultur zu übernehmen auch. Das haben wir ganz gut hinbekommen, am Ende hat uns nur Zeit und das Momentum gefehlt.“
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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