11.10.2016

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

Viele Unternehmen haben seit Basel III einen erhöhten Bedarf an Eigenkapital bzw. Eigenkapitalersatz. Als solcher kann Crowdfundingkapital geltend gemacht werden. Die Rockets Holding hat aus diesem Grund mit Lion Rocket eine weitere Plattform, diesmal für etablierte Unternehmen, ins Leben gerufen. Erste Erfolge sind bereits sichtbar.
/artikel/rockets-holding-erster-erfolg-neue-plattform
Josef Kurzmann, Peter Garber, Wolfgang Deutschmann und Gerald Hörhan.

Seit 2014 dient die sogenannte Basel III-Vorschrift als Basis der Bankenregulierung im EU-Raum. Die durch sie steigenden Anforderungen bei der Kreditaufnahme verursachen bei vielen Unternehmen einen Finanzierungsengpass. Banken fordern immer höhere Eigenkapitalquoten ein – in den meisten Fällen steigt der Bedarf an Eigenkapitalersatz dadurch stark an.
Hier kommen Crowdinvesting-Plattformen ins Spiel. Das über sie lukrierte Kapital kann wirtschaftlich als Eigenkapital geltend gemacht werden, und so zur Finanzierung von Wachstumsinvestitionen beitragen.

Investments in etablierte Unternehmen

Die 2013 in Graz gegründete Rocket Holding hat aus diesem Grund erst kürzlich ihre Crowdfunding-Angebote erweitert. Nach Green Rocket, der Plattform für nachhaltige Startups, und Home Rocket für Immobilien-Crowd-Investing, können sich Anleger nun über Lion Rocket auch an der Finanzierung von Investitionen etablierter Unternehmen beteiligen.

„Mit Lion Rocket können kleine und mittlere Unternehmen ihre Wachstums- und Innovationsprojekte unserer bereits auf 15.000 Investoren angewachsenen Crowd präsentieren und so Eigenkapital und Markenbotschafter generieren“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Deutschmann. Voraussetzungen für Unternehmen, die eine Kampagne auf Lion Rocket starten möchten, ist eine mehrjährige erfolgreiche Performance und eine positive Entwicklungsprognose der Betriebe.

Projekte bereits erfolgreich

Die ersten Projekte auf der Plattform sind bereits erfolgreich durchgestartet. So etwa auch der niederösterreichische Smoothie-Produzent jucyou, dessen Crowdfunding-Volumen seit Ende September bereits eine Höhe von über 160.000 Euro erreicht hat.

Insgesamt hält die Rockets Holding einen Marktanteil von knapp 30 Prozent der gesamten Crowd-Investments österreichischer Plattformen. Green Rocket ist als Plattform für Crowdfunding von nachhaltigen Startups Marktführer auf europäischer Ebene. Über sie wurden bereits 33 Projekte mit 8,5 Millionen Euro finanziert.

Gewürzmischung und Gesundheitscheck

Aktuell läuft eine Kampagne des Startups HeartBalance auf Green Rocket. Mit dem System „Wave 6.0“ soll es möglich sein, den eigenen Gesundheitszustand selbst messen, und ganzheitlich managen zu können. Das Programm erfasst über ein mobiles Gesundheitskonto Belastungen, Erholungsfähigkeit und Schlafqualität und kann in der Folge Störungen erkennen, bevor der Betroffene Symptome entwickelt. Das Startup hält aktuell bereits bei mehr als 50.000 Euro. Frisch gestartet ist außerdem die Kampagne des oberösterreichischen Startups Liebl’s Gormetfix. Die Fundingschwelle für die Gewürzmischung aus 100 Prozent natürlichen Zutaten, ohne Glutamat und Hefeextrakt liegt bei 50.000 Euro.

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rockets Holding: Erste Erfolge mit neuer Plattform