04.07.2025
HORIZON EUROPE

RobustifAI: AIT und TU Wien entwickelten Methode für vertrauenswürdige GenAI

Das AIT Austrian Institute of Technology entwickelte gemeinsam mit der TU Wien eine neue Methodik für vertrauenswürdige Generative Künstliche Intelligenz im Rahmen des neuen europäisch geförderten Projekts RobustifAI.
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© AI - Das RobustifyAI-Konsortium beim Kick-Off am AIT.

GenAI, wie z. B. Basismodelle (Foundation Models), stellt eine transformative Klasse der KI dar, die in der Lage ist, Muster aus Daten zu lernen und neue Inhalte zu generieren – soviel ist bekannt. Sie hat jedoch bemerkenswerte Schwächen, die zu Missbrauch führen oder ihre breite Einführung und positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen behindern können. Diese Unzulänglichkeiten sind laut dem AIT (Austrian Institute of Technology) auf drei Schlüsselbereiche zurückzuführen: technische, betriebliche und benutzerbezogene Robustheit. RobustifAI soll hier Abhilfe schaffen.

RobustifAI: Unter Top 3 von 131 Bewerbungen

Hierbei handelt es sich um ein „Horizon Europe-Projekt“, das darauf abzielt, eine umfassende Design- und Einsatzmethodik für „zuverlässige, robuste und vertrauenswürdige“ generative Künstliche Intelligenz (GenAI) zu entwickeln, heißt es in einer Presseaussendung. Es startete offiziell am 1. Juni 2025 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einem Gesamtbudget von 9,3 Millionen Euro, wovon der österreichische Anteil rund 1,36 Millionen Euro beträgt. Österreich spielt eine Schlüsselrolle in RobustifAI, da zwei heimische Institutionen beteiligt sind – das AIT und die TU Wien.

Die Bewilligung der Mittel ist ein großer Erfolg für das Konsortium von RobustifAI, da nur drei der 131 eingereichten Vorschläge den Förderzuschlag erhalten haben. Das Konsortium traf sich am 5. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des AIT in Wien zu einem offiziellen Kick-off, bei dem die ersten Schritte der Projektarbeit festgelegt wurden.

HCPS

RobustifAI konzentriert sich auf Basismodelle, die im Kontext von sogenannten „Human-Cyber-Physical Systems“ (HCPS) eingesetzt werden. Oder in anderen Worten: auf komplexe Systeme, in denen Computer, Netzwerke, Menschen und physische Prozesse kombiniert werden, um reale Umgebungen zu überwachen und zu steuern, die in vielen Bereichen Anwendung finden können.

Das AIT ist im Konsortium durch Dejan Nickovic vertreten, der als technischer Leiter des Projekts fungiert. Ezio Bartocci, Professor für „Formal Methods in Cyber-Physical Systems“ an der Fakultät für Informatik, vertritt die TU Wien.

AIT und TU Wien als langjährige Partner

Das AIT bringt in das Projekt seine Expertise in der Anwendung formaler Methoden für KI-basierte Systeme und in der Gestaltung zukünftiger KI-Policies ein – die TU Wien ihr Wissen in der systematischen Entwicklung und Analyse von lernfähigen autonomen Systemen.

Die beiden Institutionen haben eine langjährige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit von KI-basierten und autonomen Systemen. Die sich in den letzten zehn Jahren durch gemeinsame Beiträge in Bereichen wie der Verifizierung von „deep neural networks“, der Entwicklung vertrauenswürdiger Systeme und der Laufzeitüberwachung von KI-gesteuerten Technologien darstellte.

Das RobustifAI-Konsortium umfasst 18 Partner aus zwölf Ländern, darunter 17 europäische Partner und ein Partner aus Indien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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