25.05.2022

Roboterhund: Wien Energie setzt auf neuen Assistenten

Wien Energie nimmt einen Roboterhund in den Kraftwerksbetrieb auf. Damit möchte man die Arbeitssicherheit erhöhen und Routinetätigkeiten reduzieren.
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(c) Energie/Michael Horak - Der Energy Dog vor dem Kraftwerk Simmering.

Der beste Freund des Menschen bekommt metallene Konkurrenz. Wien Energie nimmt im Kraftwerk Simmering ein neues Assistenz-System für Kraftwerksrundgänge in Betrieb. Ein mit Künstlicher Intelligenz ausgestatteter Roboterhund namens „Energy Dog“ zieht ab sofort seine Runden am Kraftwerksgelände.

Europaweit erster Roboterhund im Einsatz

Er gilt europaweit als der erste Roboterhund dieser Art, der in einem Regelbetrieb eines Kraftwerks zum Einsatz kommt und dort autonom Störfälle melden soll. Mit zahlreichen Spezial-Kameras und Sensoren ausgestattet, trage er so zur Versorgungssicherheit von mehr als 800.000 Haushalten in Wien bei.

„Der Energy Dog bringt Hightech-Unterstützung ins Kraftwerk und zeigt die Innovationskraft von Wien Energie. Europaweit zum ersten Mal kommt das Spezialgerät bei uns künftig routinemäßig zum Einsatz. Der Energy Dog lernt von seinen menschlichen Kolleginnen, sichert wertvolles Wissen und macht den betrieblichen Alltag für unsere Mitarbeiter:innen leichter und sicherer. Diese können so ihr ganzes Knowhow auf komplexe Tätigkeiten fokussieren“, erklärt Karl Gruber, Geschäftsführer Wien Energie.

Roboterhund, Enery Dog
(c) Wien Energie/Max Kropitz – Energy Dog mit Karl Gruber, Geschäftsführer von Wien Energie.

Nie mehr Routine?

Auch sollen mit dieser neuer Technologie Angestellte künftig von Routinetätigkeiten entlastet und die so zur Verfügung stehenden Ressourcen für komplexere Aufgaben und Problemlösungen genutzt werden.

Die Idee ist es, dass das Berufsbild des „Rundengehers“ beispielsweise langfristig von den vier metallischen Pfoten und seiner digitalen Spürnase übernommen wird. Den Job wegnehmen wird der Roboterhund niemandem, betont das Unternehmen. Er diene bloß als Hightech-Unterstützung.

Boston Dynamics als Umsetzer

Der smarte Roboterhund ist ein vom Innovationsfond der Wiener Stadtwerke gefördertes Forschungsprojekt. Umgesetzt wurde es von Boston Dynamics gemeinsam mit dem Implementierungspartner Smart Inspection.

Aktuell befindet sich der 42 Kilogramm schwere Energy Dog noch in „Ausbildung“ und wird von Wien Energie-Expert:innen aus dem operativen Anlagenbetrieb mit Wissen gefüttert. Anhand der vom Roboter gesammelten Daten werden somit mathematische Modelle erstellt und die künstliche Intelligenz lernt, wie die Anlagen im Normalbetrieb funktionieren.

Der Energy Dog besitzt die Fähigkeit, frühzeitig Abweichungen zu erkennen und diese im Anlassfall an die Zentralwarte zu melden. Ab dem Frühjahr 2023 wird er täglich 24 Stunden im Einsatz sein und die laufend notwendigen Kontrollrundgänge durch die Anlagen durchführen.

Schnüffelsensor und Kamera

Der Metall-Vierbeiner verfügt über 17 Sensoren, darunter eine thermografische Kamera, sowie einen Akustik- und einen Schnüffelsensor. In rund 90 Minuten – bei einer Gehgeschwindigkeit von sechs Kilometer pro Stunde – soll das digitale Assistenz-System die Anlage überprüfen, frühzeitig potenzielle Gefahrenquellen, wie etwa Gasaustritte, erkennen und damit die Sicherheit der Mitarbeiter:innen erhöhen.

Diese müssten in heiklen Situationen den Gefahrenbereich nicht mehr persönlich betreten, sondern könnten mithilfe des Energy Dogs Störungen ausmachen und in Folge lösen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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