11.06.2021

Ritter Sport: Diese Schoko-Quadrate sind made in Austria

Zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte produziert der Süßwarenhersteller Alfred Ritter GmbH & Co. KG seine quadratischen Tafeln auch außerhalb des Firmensitzes im deutschen Waldenbuch. Im Werk in Breitenbrunn (Bgld.) laufen derzeit die ersten Schoko-Quadrate vom Band.
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Ritter Sport Wolfgang Stöhr
Wolfgang Stöhr, Geschäftsführer Ritter Sport Österreich freut sich über die ersten Schoko-Quadrate made in Austria. © Ritter Sport/Martin Steiger

Anfang des Jahres hat Alfred Ritter den Produktionsstandort in Breitenbrunn von Mars Austria inklusive der Marken Amicelli, Fanfare und Banjo übernommen. Für das im deutschen Waldenbuch ansässige Unternehmen geht mit dem Kauf eine Erweiterung der bereits häufig ausgelasteten Produktionskapazitäten und des Portfolios einher, denn bisher wurden ausschließlich Artikel unter der Brand Ritter Sport vertrieben.

Nachdem gleich zu Beginn des Jahres der Produktionsstart mit der Herstellung der Amicelli Waffelröllchen startete, folgte im März das Traditionsprodukt Ritter Sport Rum. Nun werden in Breitenbrunn auch die veganen, mit dem V-Label ausgezeichneten 100-Gramm-Tafeln des Unternehmens in den Sorten Voll-Nuss Amaranth, Mandel Quinoa und Sesam für Österreich und den internationalen Markt hergestellt. Im Übrigen eine Produktreihe, die sich im Vorjahr mit einem Absatzplus von rund 21 Prozent als sehr erfolgreich erwiesen hat. In Deutschland konnten die Verkäufe sogar um 51 Prozent gesteigert werden.

Vegane Ritter Sport Tafeln
Veganes Trio © Ritter Sport

„Gerade in Zeiten wie diesen spielen Herkunft und Regionalität von Produkten sowie die lokale Wertschöpfung eine entscheidende Rolle. Umso mehr freut es mich, dass ab sofort Ritter Sport-Schokoladetafeln im Werk Breitenbrunn – ganz in der Nähe von Wien – nicht nur für den heimischen, sondern auch den globalen Markt unter höchsten Qualitätskriterien hergestellt werden. Das ist ein starkes und positives Signal sowohl an die österreichische Wirtschaft als auch die Konsumenten hierzulande. Ich freue mich schon jetzt auf ein spannendes Jahr mit vielen Ritter Sport-Innovationen ‚made in Austria‘“, betont Wolfgang Stöhr, Geschäftsführer Ritter Sport Österreich.

Neben den veganen Schoko-Quadraten sollen künftig noch weitere Varietäten des 100-Gramm-Sortiments in Österreich vom Band laufen. Neben rund 2.600 Tonnen Amicelli und 3.500 Tonnen der Ritter Sport Rum Knusperstücke sehen die Planungen für Breitenbrunn, wo im Drei-Schichtbetrieb an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, ein jährliches Produktionsvolumen von rund 5.700 Tonnen der 100 Gramm Tafeln vor. Aktuell sind in der heimischen Produktionsstätte 60 Mitarbeiter beschäftigt, mittelfristig sollen es bis zu 80 Personen sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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