02.01.2018

Ripple: Aufstieg des Old Economy Coins

Die Kryptowährung Ripple erlebte im Dezember einen massiven Kurssprung. Hinter dem Coin steht ein Startup aus San Francisco und eine Reihe von Großbanken.
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RippleNet, Ripple. XRP, Ripple Coin, Transpaygo, Santander
(c) fotolia.com - Das US-Startup Ripple konnte für sein Netzwerk RippleNet seinen Kundenstock auf über 200 erhöhen.

UniCredit, UBS, Santander, American Express – das sind nur vier große Namen im Netzwerk des Zahlungssystems Ripple. Die Liste liest sich wie ein Zusammenschluss globaler Player aus der Finanzwelt. Seit 2012 wird dieses System vom gleichnamigen FinTech-Startup aus San Francisco weiterentwickelt. Die dazugehörige Kryptowährung Ripple (XRP) machte nun mit einem enormen Kurssprung Schlagzeilen. In den letzten 365 Tagen hat sich der Wert des Coins ver367-facht (Zum Vergleich: Bitcoin verzwanzigfachte sich und sank danach wieder um ein Drittel). Nach einem ersten massiven Sprung im April und Mai folgte bei Ripple nun im Dezember eine weitere Verzehnfachung (Höchststand: 2,84 USD). In der Rangliste nach Marktkapitalisierung schaffte der Coin damit den Sprung auf Platz zwei hinter Bitcoin, wo sich zuvor über lange Zeit Ethereum halten hatte können.

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Evolution statt Revolution

Zugegeben, die Formulierung im Titel ist etwas überspitzt. Denn von technischer Seite her ist das Ripple-System keineswegs altmodisch. Doch im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten am Krypto-Markt zog das Startup aus San Francisco mit einem anderen Ziel ins Feld. Die Devise lautet gleichsam: Evolution statt Revolution. Die Bankenwelt soll nicht ersetzt werden, sondern auf ein neuartiges  Zahlungssystem umgestellt werden. Und die Liste der Supporter zeigt: Die Rechnung geht auf. 2012 startete Ripple. Seit 2013 kamen nach und nach immer mehr Finanz-Institutionen als User dazu. Der jüngste Kurssprung des Coins wird dann auch allgemein darauf zurückgeführt, dass einige südkoreanische und japanische Banken ankündigten, Tests mit dem System zu starten.

Digitale Schuldscheine und rieselndes Geld

Doch worum geht es bei dem System? Ripple baut nicht auf der Blockchain-Technologie im klassischen Sinne auf. Den Anspruch der Dezentralität erfüllt es als Distributed Ledger System dennoch: Es ist, vereinfacht gesagt, eine einsehbare Datenbank, die auf einem weltweiten Netzwerk von Servern läuft. Deren Informationen werden über einen Konsens-Algorithmus analogisiert. Diese Datenbank erfasst Verbindlichkeiten zwischen den Usern – quasi digitale Schuldscheine. User können für andere User, denen sie vertrauen, einen Saldo festlegen. Befindet sich die Summe der Verbindlichkeit innerhalb dieses Saldos, wird sie direkt abgewickelt. Ist das nicht so, sucht der Algorithmus des Systems einen Weg über andere User, für die ein entsprechender Saldo besteht. Das Geld „rieselt“ (engl.: „ripple“) dann über eine Reihe einander vertrauender Nutzer zum Ziel. Wird kein Weg gefunden, bleiben die Verbindlichkeiten aufrecht, bis entsprechende Einstellungen getätigt werden.

Alternative im Interbanken-Markt

Das Ripple-System unterstützt potenziell alle Währungen und Kryptowährungen. Daher geht auch die Intention der Entwickler auf, dass es zur schnellen und kostengünstigen Alternative im Interbanken-Markt avanciert. Ein besonderer Vorteil ist dabei der einfache Austausch zwischen unterschiedlichen Währungen und Kryptowährungen. Über ein zusätzliches Feature fungiert die Plattform auch als dezentralisierter Handelsplatz. Devisen und auch die oben genannten „digitalen Schuldscheine“ können gehandelt werden. Auch weil Ripple nicht die von Bitcoin, Ethereum und Co. bekannte Blockchain-Technologie zugrunde liegt, läuft das System deutlich schneller, als jene der eben genannten Kryptowährungen. Bis zu 1500 Transaktionen pro Sekunde können verarbeitet werden. Bei Bitcoin liegt dieser Wert bei (höchstens) sieben. Kreditkartenanbieter Visa kommt auf rund 3600.

Ripple-Coin als „sicherer Hafen“?

Die Ausrichtung auf die großen Finanzdienstleister und deren offene Unterstützung für das System sorgte innerhalb der Krypto-Community lange Zeit für eine sehr reservierte Einstellung gegenüber dem Ripple-Coin. Dass XRP nicht auf der Blockchain basiert und damit auch nicht geminet werden kann (das trifft auch auf einige Blockchain-basierte Coins zu), brachte ihm sogar den Ruf ein, keine „echte Kryptowährung“ zu sein. Genau diese Gründe dürften den Ripple-Coin, der im System eine Absicherungsfunktion für Transaktionen erfüllt, aber nun beflügeln. Während andere Kryptowährungen mit immer stärkeren Regulationsbestrebungen konfrontiert sind, erfreut sich Ripple großen Rückhalts in der Old Economy. Die bankenkritischen Krypto-Trader scheinen in XRP nun eine Art „sicheren Hafen“ zu sehen.

Insgesamt wurden 100 Milliarden Coins geschaffen. Knapp unter 40 Milliarden wurden bislang ausgegeben. Den Rest hält das Startup. Ob der Kurs dauerhaft oben bleibt, weiter ansteigt, oder wieder absackt kann freilich nicht seriös vorausgesagt werden. In punkto Volatilität steht Ripple Bitcoin und Co. jedenfalls um nichts nach. Daher gilt wie immer: Beim Investieren ist Vorsicht geboten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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