27.04.2021

Rewe Group Österreich: Bilanz 2020 mit Höhen und Tiefen

Die Bilanz der Rewe Group Österreich für das Jahr 2020 fällt aufgrund von Corona differenziert aus. Während man im Lebensmitteleinzelhandel ein Umsatzplus erzielen konnte, brach das Touristikgeschäft stark ein.
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Rewe_Marcel Haraszti_Christoph Matschke
Die beiden Rewe International AG-Vorstände Marcel Haraszti und Christoph Matschke © Rewe Group / Gergely

„Die wirtschaftliche Entwicklung der Rewe Group in Österreich war im Ausnahmejahr 2020 von Licht, aber auch Schatten geprägt“, bringen es die beiden Rewe International AG-Vorstände Marcel Haraszti und Christoph Matschke auf den Punkt. Mit einem Plus von 3,76 Prozent konnte der Gesamtbruttoumsatz auf 9,07 Mrd. Euro (Vgl. 2019: 8,74 Mrd. Euro) gesteigert werden. Großen Anteil daran hatte das Geschäftsfeld Lebensmitteleinzelhandel (Billa, Merkur, Penny, Adeg) mit plus 6,7 Prozent. Auf die einzelnen Vertriebsschienen heruntergebrochen zeigt sich folgendes Bild: Billa (1.110 Standorte, rd. 22.000 Mitarbeiter) wuchs mit +6,89 Prozent am stärksten, gefolgt von Diskonter Penny (300 Filialen, rd. 2.900 Mitarbeiter) mit +6,76 Prozent, der das erfolgreichste Jahr in der Firmengeschichte vermeldete. Merkur (jetzt Billa Plus, 143 Märkte, rd. 10.000 Mitarbeiter) legte um +6,4 Prozent zu und die selbstständigen Adeg-Kaufleute verzeichneten ein Umsatzplus von +4,18 Prozent. Adeg gesamt, das heißt inklusive dem Großhandel führ aufgrund des coronabedingten Ausfalls von Gastronomie und Hotellerie ein Umsatzminus von -8,64 Prozent.

Drogeriefachhandel mit stabiler Performance

Sehr zufrieden zeigt sich Haraszti zudem mit der Entwicklung von Bipa. Der Drogeriefachhändler, der 2015 ins Schleudern geraten ist und starke Umsatzverluste hinnehmen musste, bilanzierte nun zum dritten Mal in Folge mit einem positiven Umsatzwachstum. Das Plus lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 2,28 Prozent. „Der Kurs bei Bipa stimmt. Und dieses Umsatzplus ist besonders erfreulich, da auch Bipa 2020 durch Frequenzrückgänge und geschlossene Filialen während der Lockdowns – zum Beispiel in Einkaufszentren – stark betroffen war“, so Haraszti.
Weniger gut gelaufen ist es für die Rewe Group Österreich im Touristikgeschäft, das ein sattes Umsatzminus von 73 Prozent eingefahren hat. Hier stehen die Zeichen allerdings aktuell wieder auf Erholung wie etwa die seit März 2021 steigenden Zugriffszahlen auf www.billareisen.at zeigen.
Bei aller Freude über das in Summe erreichte Wachstum weist Vorstandskollege Christoph Matschke auf die hohen Kosten für den Schutz der Mitarbeiter und Kunden sowie die aufwändige Logistik hin. „Alleine in Österreich war das 2020 ein nennenswerter zweistelliger Millionenbetrag.“

Meilenstein Restrukturierung

Neben Corona und dem steigenden Interesse an regionalen sowie Bio-Produkten, dem man im Unternehmen u.a. mit der Einführung der neuen Bio-Marke Billa Bio Rechnung getragen hat, war das Jahr 2020 stark durch die Restrukturierung des Unternehmens geprägt. Für Aufmerksamkeit hat man einerseits mit der Zusammenführung der Zentralen von Billa und Merkur sowie der Schaffung von sieben Regionalzentralen gesorgt. Erst im April diesen Jahres wurden dann in einem weiteren Schritt die vorbereitete Bündelung der Vertriebsformate von Billa und Merkur unter der Dachmarke Billa mit dem Umbranding von Merkur zu Billa Plus auch nach außen hin sichtbar. „Damit haben wir erfolgreich auf den Weg gebracht, was wir unseren Kunden jetzt an gemeinsamen Vorteilen bei Billa und Billa Plus bieten können. Darunter neue (Kurant-) Preise, Aktionen und Rabatte“, so Haraszti.

Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheit durch die Corona-Krise lag das Investitionsvolumen der Rewe Group Österreich mit 244 Millionen Euro leicht über dem Vergleichswert 2019. Die Zahl der Mitarbeiter erhöhte sich um 1.831 auf 46.566. Davon absolvieren rund 2.000 Menschen derzeit eine Lehre im Lebensmittelkonzern. Zudem ist man weiterhin auf der Suche nach Mitarbeitern – 2.000 offene Stellen und 800 Lehrplätze sind aktuell vorhanden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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