08.11.2017

Revolut: Londoner N26-Konkurrent bemüht sich um EU-Banklizenz

Erst kürzlich hat das Londoner FinTech Revolut in Österreich gestartet. Nun will die, nach eigenen Angaben, größte Banking App Europas Konkurrent N26 mit der Erteilung einer EU-Banklizenz folgen.
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Revolut DST Global
(c) Revolut: Das Londoner Team mit den Foundern Vlad Yatsenko und Nikolay Storonsky in der Mitte.

Das Londoner FinTech Revolut hat heute bekanntgegeben sich um eine europäische Banklizenz beworben zu haben. Gleichzeitig setze das Unternehmen auch auf den Ausbau seiner technischen Unabhängigkeit, heißt es in einer Aussendung. So baue man einen hauseigenen globalen Zahlungsabwickler auf. Die Vision: Die erste globale Banking App. Bereits jetzt reklamiert Revolut für sich, die führende Banking App Europas zu betreiben. Mit mehr als 950.000 Endkunden und 16.000 Geschäftskunden habe man bislang ein Transaktionsvolumen von über 5 Milliarden Euro abgewickelt. Das FinTech hat unter anderen Facebook, Dropbox und Skype als Investoren an Bord. Zum Angebot zählt eine kostenlose Mastercard.

+++ FinTech Startup “Revolut” startet in Österreich +++

EU-Lizenz bringt Einlagensicherung bis 100.000 Euro

Die Erteilung der angestrebten EU-Banklizenz und die Aufnahme des Bankbetriebes erwartet Revolut für das erste Halbjahr 2018. Mit der Lizenz wolle man auch in den Bereichen Regulatorik und Finanzprodukte direkter Ansprechpartner für die Kunden werden. Erste Kredit- und Sparprodukte, darunter ein Dispokredit, ein Verbraucherkredit sowie Festgeldangebot befänden sich bereits in Umsetzung. Durch die Lizenz sollen die Kunden auch von der europäischen Einlagensicherung profitieren. Denn damit sind Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 Euro gesetzlich abgesichert. Der Berliner Konkurrent N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal hält bereits seit Mitte 2016 so eine EZB-Lizenz. Die App ist dafür mit etwas über einer halben Million Usern etwas weniger verbreitet, als jene von Revolut.

+++ Fokus: FinTech +++

Anspielung auf N26: Banklizenz zugunsten Produktinnovation aufgeschoben

Wohl in Anspielung auf den Berliner Konkurrenten lässt Claudio Wilhelmer, Revolut Country Manager für die DACH-Region in der Aussendung wissen: „Wir haben bisher die Bewerbung für eine Banklizenz aufgeschoben, da wir von Tag eins an all unsere Ressourcen auf Produktinnovation fokussiert haben. Auch ohne Banklizenz konnten wir bisher über 950.000 Kunden in ganz Europa gewinnen, viele davon überlegen Revolut als Gehaltskonto und Zahlungskarte zu verwenden.“ Das Londoner FinTech hat sich bei der litauischen Zentralbank um die EU-Lizenz beworben. Mit dieser habe man bereits in den vergangenen Monaten eine starke Beziehung aufgebaut. Um den hohen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, habe man sich mit drei Bankvorständen verstärkt, die gemeinsam auf mehr als 85 Jahre Bankerfahrung kämen.

+++ N26 expandiert 2018 nach Großbritannien +++

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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