27.04.2022

Neo-Bank Revolut will individuelle Krypto-Wallets anbieten

Bisher werden Kryptowährungen von Revolut-Nutzer:innen in einem Konto "gepoolt". Das könnte sich laut Founder Storonsky ändern.
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Revolut
(c) Revolut: Gründer Nikolay Storonsky

Kryptowährungen sind für die Challenger-Bank Revolut mit Sitz in UK schon lange ein wichtiger Geschäftsbereich. Über die App kann eine Auswahl an Kryptowährungen gekauft werden, allerdings liegt das Kryptovermögen dann nicht in einem individuellen Wallet, sondern einem „gepoolten“ virtuellen Währungskonto von Revolut. Die Kryptowährungen aller Revolut-Nutzer:innen werden also in einem Wallet zusammengelegt und in den einzelnen Accounts wird nur der individuelle Wert reflektiert. Das bedeutet, dass Revolut-Nutzer über die App erworbene Kryptowährungen nicht aus der Plattform heraus bekommen. Das könnte sich nun ändern, denn Revolut will offenbar in Zukunft individuelle Wallets anbieten.

Revolut will Krypto-Angebote erweitern

Die Neo-Bank will grundsätzlich zum „One Stop Shop“ für Finanzdienstleistungen werden und das umfasst auch eine Erweiterung im Kryptobereich, wie CEO Nik Storonsky Reuters sagte: „Zum Beispiel… dezentrale Wallets und die Möglichkeit Kryptowährungen zu verwahren und zu überweisen [und] Staking, Lending — das ist ein weiterer Teil, der bei uns bisher fehlt und an dem wir arbeiten“, so Storonsky ohne einen zeitlichen Horizont für die neuen Angebote zu geben. Auch Kredite und Buy-now-pay-later könnten Teil des Angebots werden. Vergangenes Jahr gab es Gerüchte, dass Revolut auch einen eigenen Coin launchen könnte – ein Token nach dem Vorbild von Bitpandas BEST oder Binances BNB. Eine offizielle Bestätigung eines solchen Coins gibt es bisher nicht.

Revolut-Konkurrent N26 steht derzeit kurz vor dem Start eines eigenen Trading-Angebots für Kryptowährungen. Dafür wird das von Österreichern in Berlin gegründete FinTech voraussichtlich auf das Whitelabel-Angebot von dem österreichischen Krypto-Unicorn Bitpanda setzen. Der Launch wird noch für das erste Halbjahr erwartet.

N26-Co-Founder über Krypto-Trading

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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