10.05.2023

Revolut: Neobank bietet nun auch ETFs an – in Kooperation mit deutschem Fintech

Der N26-Konkurrent Revolut erweitert sein Produktangebot und bietet künftig mehr als 100 ETFs an - auch in Österreich. Umgesetzt wird das Angebot mit einem Partner aus Deutschland.
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Revolut
Foto: mino21 - stock.adobe.com

Aktien und Kryptowährungen konnten schon länger über die App der Neobank Revolut gekauft werden. Nun kündigte der N26-Konkurrent an, sein Produktangebot zu erweitern – und künftig auch Exchange Traded Funds (ETFs) anzubieten. ETFs bilden typischweise automatisiert bestehende Indizes wie beispielsweise den MSCI World oder den S&P-500 nach und sind im Regelfall kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds.

Der Start erfolgt laut Mitteilung von Revolut mit dem heutigen Mittwoch und im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Österreich. Das Angebot umfasst demnach „mehr als 100 ETFs“. Die Mindestanlagesumme ist 1 Euro.

Das neue ETF-Angebot der Neobank deckt Aktienindizes wie den US-Index S&P-500, den deutschen DAX oder den britischen FTSE-100 ab. Daneben befinden sich auch zahlreiche Branchen-ETFs im Angebot. Revolut nennt hier etwa die Trend-Branchen wie künstliche Intelligenz, Cybersecurity, Wasserstoff und Big Data, aber auch etablierte Sektoren wie Gesundheit, Energie oder Tourismus. Neben Aktien-ETFs befinden sich auch Anleihen- und Rohstoff-ETFs im Angebot.

Kooperation mit Berliner Fintech Upvest

Für das ETF-Angebot kollaboriert Revolut mit dem deutschen Fintech Upvest. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist ein Investment-as-a-Service-Anbieter, der anderen Firmen das Einbinden seiner Finanzprodukte über eine Programmierschnittstelle (API) ermöglicht. Damit steht das Unternehmen unter anderem in Konkurrenz zu Bitpanda Technology Solutions, der Investment-Lösung des Fintech-Unicorns aus Wien. Diese nutzt beispielsweise der Revolut-Konkurrent N26 für seine Krypto-Angebot. Aktien und ETFs bietet N26 aktuell noch nicht an. In der Vergangenheit hat die Neobank ein solches Angebot für die Zukunft aber mehrfach angekündigt.

„Upvest war die erste Wahl bei der Suche nach möglichen Partnern, die unseren europäischen Kunden Zugang zu ETFs, im EWR börsennotierten Aktien und anderen Anlageprodukten innerhalb weniger Zeit hätten anbieten können“, wird Rolandas Juteika, Head of Wealth and Trading (EWR) bei Revolut, in einer Aussendung zitiert. „Ihre bestehende Infrastruktur hat einen zügigen Launch von ETFs in der Revolut App ermöglicht – kurz nachdem unsere europäische Trading Entity ihren Betrieb aufgenommen hatte.“ Dies war im März geschehen.

Weitere Revolut-Anlageprodukte mit Upvest geplant

In den nächsten Monaten will Revolut noch weitere Anlageprodukte gemeinsam mit Upvest anbietet – darunter auch europäische Aktien. Bisher ist Revolut in Europa auf US-Aktien beschränkt.

Die Gebühren für ETF-Käufe unterscheiden sich je nach Abo: Das kostenlose Revolut-Standard-Abo inkludiert einen Trade pro Monat ohne zusätzliche Gebühren, das 2,99-Euro-Abo Plus drei, das Premium-Angebot (7,99 Euro/Monat) fünf und das Metal-Abo (13,99 Euro/Monat) zehn Trades. Darüber hinaus verrechnet Revolut eine variable Gebühr von 0,25 Prozent bzw. mindestens einen Euro pro Trade. Außerdem gibt es noch eine monatliche fällige Verwahrungsgebühr in der Höhe von 0,12 Prozent des Depots.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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