10.05.2023

Revolut: Neobank bietet nun auch ETFs an – in Kooperation mit deutschem Fintech

Der N26-Konkurrent Revolut erweitert sein Produktangebot und bietet künftig mehr als 100 ETFs an - auch in Österreich. Umgesetzt wird das Angebot mit einem Partner aus Deutschland.
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Revolut
Foto: mino21 - stock.adobe.com

Aktien und Kryptowährungen konnten schon länger über die App der Neobank Revolut gekauft werden. Nun kündigte der N26-Konkurrent an, sein Produktangebot zu erweitern – und künftig auch Exchange Traded Funds (ETFs) anzubieten. ETFs bilden typischweise automatisiert bestehende Indizes wie beispielsweise den MSCI World oder den S&P-500 nach und sind im Regelfall kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds.

Der Start erfolgt laut Mitteilung von Revolut mit dem heutigen Mittwoch und im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Österreich. Das Angebot umfasst demnach „mehr als 100 ETFs“. Die Mindestanlagesumme ist 1 Euro.

Das neue ETF-Angebot der Neobank deckt Aktienindizes wie den US-Index S&P-500, den deutschen DAX oder den britischen FTSE-100 ab. Daneben befinden sich auch zahlreiche Branchen-ETFs im Angebot. Revolut nennt hier etwa die Trend-Branchen wie künstliche Intelligenz, Cybersecurity, Wasserstoff und Big Data, aber auch etablierte Sektoren wie Gesundheit, Energie oder Tourismus. Neben Aktien-ETFs befinden sich auch Anleihen- und Rohstoff-ETFs im Angebot.

Kooperation mit Berliner Fintech Upvest

Für das ETF-Angebot kollaboriert Revolut mit dem deutschen Fintech Upvest. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist ein Investment-as-a-Service-Anbieter, der anderen Firmen das Einbinden seiner Finanzprodukte über eine Programmierschnittstelle (API) ermöglicht. Damit steht das Unternehmen unter anderem in Konkurrenz zu Bitpanda Technology Solutions, der Investment-Lösung des Fintech-Unicorns aus Wien. Diese nutzt beispielsweise der Revolut-Konkurrent N26 für seine Krypto-Angebot. Aktien und ETFs bietet N26 aktuell noch nicht an. In der Vergangenheit hat die Neobank ein solches Angebot für die Zukunft aber mehrfach angekündigt.

„Upvest war die erste Wahl bei der Suche nach möglichen Partnern, die unseren europäischen Kunden Zugang zu ETFs, im EWR börsennotierten Aktien und anderen Anlageprodukten innerhalb weniger Zeit hätten anbieten können“, wird Rolandas Juteika, Head of Wealth and Trading (EWR) bei Revolut, in einer Aussendung zitiert. „Ihre bestehende Infrastruktur hat einen zügigen Launch von ETFs in der Revolut App ermöglicht – kurz nachdem unsere europäische Trading Entity ihren Betrieb aufgenommen hatte.“ Dies war im März geschehen.

Weitere Revolut-Anlageprodukte mit Upvest geplant

In den nächsten Monaten will Revolut noch weitere Anlageprodukte gemeinsam mit Upvest anbietet – darunter auch europäische Aktien. Bisher ist Revolut in Europa auf US-Aktien beschränkt.

Die Gebühren für ETF-Käufe unterscheiden sich je nach Abo: Das kostenlose Revolut-Standard-Abo inkludiert einen Trade pro Monat ohne zusätzliche Gebühren, das 2,99-Euro-Abo Plus drei, das Premium-Angebot (7,99 Euro/Monat) fünf und das Metal-Abo (13,99 Euro/Monat) zehn Trades. Darüber hinaus verrechnet Revolut eine variable Gebühr von 0,25 Prozent bzw. mindestens einen Euro pro Trade. Außerdem gibt es noch eine monatliche fällige Verwahrungsgebühr in der Höhe von 0,12 Prozent des Depots.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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