13.12.2018

Revolut erhält europäische Banklizenz – „sind das Amazon des Banking“

Das Londoner FinTech Revolut sichert sich eine europäische Banklizenz. Mit den neuen Möglichkeiten soll das Produktportfolio deutlich ausgebaut werden.
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Revolut: Founder Nikolay Storonsky - Banklizenz
(c) Revolut: Founder Nikolay Storonsky

Es hat etwas gedauert. Bereits vor mehr als einem Jahr machte die Londoner Challenger-Bank Revolut öffentlich, dass sie sich um eine Banklizenz bemühe – der brutkasten berichtete. Damals gab das FinTech-Scaleup an, die Erteilung der EU-Lizenz für das erste Halbjahr 2018 zu erwarten. Nun ist es tatsächlich soweit. Die Lithauische Zentralbank Lietuvos bankas erteilte nun die Lizenz.

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8000 bis 10.000 neue Konten pro Tag

Der größte europäische Konkurrent unter den Challenger-Banken, N26, hatte sich seine EU-Banklizenz bereits Mitte 2016 gesichert. Diesen Vorsprung sah man bei Revolut vor einem Jahr gelassen: „Wir haben bisher die Bewerbung für eine Banklizenz aufgeschoben, da wir von Tag eins an all unsere Ressourcen auf Produktinnovation fokussiert haben. Auch ohne Banklizenz konnten wir bisher über 950.000 Kunden in ganz Europa gewinnen“, sagte der damalige Revolut Country Manager für die DACH-Region. Inzwischen hat Revolut laut eigenen Angaben rund drei Millionen User. 8000 bis 10.000 neue Konten würden täglich eröffnet. Rund vier Milliarden US-Dollar würden derzeit monatlich über Revolut fließen.

Banklizenz wird innerhalb von drei bis sechs Monaten implementiert

Die nun erteilte Lizenz werde ab Anfang 2019 implementiert werden, heißt es in einer Aussendung. Über die Passporting-Regel erfolge der Rollout in die europäischen Märkte des FinTechs. Zunächst werde man dabei auf kleinere Länder fokussieren, bevor man die Lizenz auch auf den Heimatmarkt Vereinigtes Königreich und die Schlüsselmärkte Frankreich, Deutschland und Polen übertrage. Der Vorgang werde drei bis sechs Monate dauern, heißt es von Revolut. Der Brexit werde dabei kein Problem darstellen. „Wir sind auf alle Szenarien des Brexits vorbereitet damit es in keinen Fall einen negativen Effekt auf unseren Service hat“, sagt Valentin Scholz, Head of Engagement and Growth bei Revolut gegenüber dem brutkasten.

Erweiterte und neue Angebote

Die Lizenz ermöglicht der Challenger-Bank, die Bankkonten der Kunden nun selbst zu führen – bislang passierte dies über Partnerbanken. Zudem kann Revolut nun Kredite vergeben. Provisionsfreier Aktienhandel kommt als neues Angebot hinzu. Auch einen größeren Überziehungsrahmen will man durch die Lizenz künftig bieten können. Daneben will man konkurrenzfähige Angebote für Business-Kunden schaffen.

Revolut will „Amazon des Banking“ sein

„Mit der neuen Banklizenz, schnellem Fortschritt bei der Einführung des provisionsfreien Aktienhandels und fünf weiteren internationalen Märkten knapp vor dem Launch arbeiten wir weiter an unserem Ruf als ‚Amazon des Banking‘. Unsere Vision ist simpel: Eine App mit Zig Millionen Usern, mit der man jeden Aspekt des täglichen Finanz-Lebens auf die beste Art mit der besten Technologie managen kann“, sagt Nik Storonsky, Founder und CEO von Revolut. In den USA, Kanada, Singapur, Australien und Neuseeland erwarte man, bereits im Frühjahr 2019 launchen zu können.

Business-Darlehen innerhalb von zwei Minuten

Bei Handels- bzw. Business-Kunden habe man die Vision, dass das Ansuchen um ein Darlehen künftig innerhalb von zwei Minuten innerhalb der App möglich sein soll – mit „nahezu sofortiger“ Überweisung des Betrags. „Wir werden den bürokratischen Prozess beseitigen und Kredite billiger anbieten, als traditionelle Banken“, sagt Storonsky.

⇒ Zur Page der Challenger-Bank

Archiv: Valentin Scholz von Revolut im Video-Talk

Valentin Scholz, der Head of Engagement von Revolut, über das 250 Mio Investment, das Hyper-Wachstum, Expansionspläne uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 25. Mai 2018

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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