14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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