14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen “Chicken” oder “Beef” beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der “irreführenden Informationen” angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt “Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein” könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als “Vegan – Plant-based” bzw. “100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein” auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. “Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde”, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

“Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln”, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit “THE FILET“, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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4 Tage-Woche, Martin Kocher, egger, TeamEcho, 35 Stunden-Woche, Arbeitszeitverkürzung, Teilzeit,
(c) TeamEcho - Markus Koblmüller (l.) und David Schellander von TeamEcho.

Wie ist die Stimmung im Unternehmen? Seit 2015 hilft das Linzer Startup teamecho mit seiner Feedback-Plattform dabei, diese Frage zu beantworten – und zwar nicht einmal im Jahr, sondern in einem laufenden Prozess. Damit könne man das Arbeitsklima “in Echtzeit verbessern”, so der Claim des Startups, das vor Jahren eines der ersten in Österreich war, das die Vier-Tage-Woche einführte.

Besonders starker Anstieg psychischer Belastung am Arbeitsplatz seit Corona

Nun erweitert teamecho sein Angebot um ein neues Modul, mit dem psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst werden sollen. “Die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Mit unserer neuen Funktion bieten wir Unternehmen eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern und Risiken frühzeitig zu erkennen”, erklärt dazu Co-Founder und Geschäftsführer Markus Koblmüller in einer Aussendung.

“Besonders in Zeiten, in denen psychische Belastungen stark zunehmen, ist es entscheidend, proaktiv zu handeln”, meint der Gründer. Denn insbesondere seit der Covid-Pandemie habe die psychische Belastung am Arbeitsplatz statistisch deutlich zugenommen, führt teamecho an. Demnach wurde etwa in Deutschland von der “KKH Kaufmännische Krankenkasse” im ersten Halbjahr 2023 ein Anstieg der Ausfalltage wegen psychischer Belastungen um 85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erfasst. In Österreich habe sich die Anzahl der Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen seit Mitte der 1990er-Jahre vervierfacht. Aktuell fühlten sich laut einer Erhebung der Arbeiterkammer Österreich mehr als 60 Prozent der Beschäftigten einem psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Zusammenarbeit mit Kepler-Uni für neues teamecho-Modul

Das neue Modul wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitspsychologinnen der Johannes Kepler Universität Linz entwickelt. “Es bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Methode zur Analyse psychischer Belastungen im Unternehmen. Durch die Erfassung valider Daten können gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit implementiert werden”, heißt es von teamecho. Das Modul ist direkt in die bestehende Plattform integriert. Es
erlaube “die anonyme Erfassung und Bewertung konkreter psychischer Belastungsfaktoren, sodass Mitarbeitende offen über ihre Erfahrungen berichten können, ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müssen”, so das Startup.

Mit dem Modul könnten Unternehmen laut teamecho auch gesetzliche Vorgaben erfüllen, die sonst häufig vernachlässigt würden. Sowohl das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich als auch das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland verlangen demnach die regelmäßige Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung präventiver Maßnahmen. “Dennoch fehlen vielen Unternehmen zeitgemäße und effektive Werkzeuge, um diesen Anforderungen gerecht zu werden”, so das Startup.

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