09.04.2021

Revo Foods: Wiener “Lachs 3D-Druck” Startup erhält 1,5 Millionen Euro Kapital

Das Wiener Food-Startup Revo Foods, ehemals Legendary Vish, hat sich auf die Entwicklung pflanzlicher Fischalternativen aus dem 3D-Drucker spezialisiert. In einer ersten Finanzierungsrunde konnte sich das Startup nun 1,5 Millionen Euro an Kapital für den bevorstehenden Markteintritt sichern.
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Revo Foods Fleischalternative, Fischalternative, Fisch, Vegan, Überfischung, Vegetarisch
(c) Revo Foods: Das Team

Bereits vor zwei Wochen kündigte Revo Foods Gründer Robin Simsa bei One Change a Week – dem Nachhaltigkeitsformat des Brutkasten – an, dass der Abschluss einer Finanzierungsrunde unmittelbar bevorsteht. Nun ist es offiziell: Wie das Wiener Food-Startup heute via LinkedIn bekannt gab, konnte sich Revo Foods im Rahmen seiner ersten Finanzierungsrunde mehr als 1,5 Millionen Euro an frischen Kapital sichern.

“Wir freuen uns, den Abschluss unserer ersten Finanzierungsrunde von mehr als 1,5 Millionen Euro bekannt geben zu können und sind begeistert, mit fantastischen, strategischen Investoren zusammenzuarbeiten, die unseren Markteintritt mit 3D-gedruckten Fisch auf pflanzlicher Basis beschleunigen werden”, so das Startup in einem LinkedIn-Posting am späten Freitagnachmittag.

Die strategischen Investoren

Als Investoren springen der dänische VC-Fonds Hazelpond Capital rund um Frederik Hasselkjær und der Risikokapitalgeber friends2grow ein, der sich auf Beteiligungen im Bereich Lebensmittel, Getränke, Sport und Freizeit spezialisiert hat. Zudem beteiligen sich auch die MKO Holding aus Österreich sowie eine Reihe privater Investoren.

Wie Simsa gegenüber dem brutkasten erläutert, setzt sich das frische Kapital neben VC-Investments aus Förderungen der FFG und Mitteln der Wiener Wirtschaftsagentur zusammen.

Revo Foods auf der Suche nach Mitarbeitern

Revo Foods ist ursprünglich unter dem Namen Legendary Vish gestartet und wurde unter anderem im Rahmen von greenstart, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds, gefördert.

Revo Foods Gründer Simsa studierte Lebensmittel- und Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur in Wien und beschäftigte sich im Rahmen seines Studiums mit der Herstellung von Fleischalternativen aus Stammzellen. 2020 erfolgte gemeinsam mit seinen Mitstreitern Theresa Rothenbücher und Manuel Lachmayr die Unternehmensgründung.

Mittlerweile ist das Team auf acht Personen angewachsen und soll nun weiter ausgebaut werden. “Aktuell suchen wir noch Verstärkung im Bereich Business Development mit Fokus auf die Lebensmittelbranche und Leute im Bereich Food-Science”, so Simsa.

Ab Juni in der Gastro

Für den pflanzlichen Fisch aus dem 3D-Drucker kommen insgesamt elf unterschiedliche Inhaltsstoffe zum Einsatz. Darunter befinden sich unter anderem Erbsenproteine, Algenextrakte, Pflanzenfasern, pflanzliche Öle und Zitrusfasern, die dem Lachs nachempfundenen Fischersatzprodukt ihre Textur geben. Neben “Lachsstreifen” stellt das Startup unter anderem auch Lachs- und Thunfischaufstriche her, für die kein 3D-Drucker benötigt wird.

Erst im März diesen Jahres fand ein erstes Testessen statt. Wie Simsa bei One Change a Week erläuterte, gab es dafür mehr als 700 Anmeldungen. “Aufgrund der aktuellen Corona-Situation konnte allerdings nur ein kleiner Kreis teilnehmen”, so Simsa.

In einem nächsten Schritt sollen die Produkte im kleinen Rahmen ab Juni in Gastronomiebetrieben angeboten werden. Für Herbst 2021 plant das aufstrebende Food-Startup die Listung im Einzelhandel.


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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
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“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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