25.01.2023

Revo Foods: 1,5 Mio. Euro Förderung für 3D-gedruckten veganen Fisch aus Wien

Das Wiener Startup Revo Foods holt gemeinsam mit dem schwedischen FoodTech Mycorena eine Förderung u.a. aus dem Programm Eurostars.
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Revo Foods / Mycorena - Ein spezielles Mycoprotein soll im 3D-Druck zu besseren Fisch-Alternativen führen
Ein spezielles Mycoprotein soll im 3D-Druck zu besseren Fisch-Alternativen führen | (c) Revo Foods / Mycorena

Bereits im Herbst gab das Wiener Starrtup Revo Foods eine Forschungskooperation mit dem auf Pilzproteine (Mycoproteine) spezialisierten schwedischen FoodTech-Unternehmen Mycorena bekannt – der brutkasten berichtete. Ziel ist es, gemeinsam ein Mycoprotein zu entwickeln, das sich besonders gut für den 3D-Druck eignet. Das soll die veganen Fisch-Alternativen des Startups noch näher an die natürliche Vorlage bringen.

„Potenzial, völlig neue und einzigartige Produkte zu schaffen“

Einer der Hauptvorteile von Mycoprotein sei seine Faserstruktur, die die Textur weicher Fischfasern nahezu perfekt imitiere, was mit den derzeitigen Verfahren zur Verarbeitung von Pflanzenproteinen nur schwer zu erreichen sei, heißt es von Revo Foods. „Der 3D Druck von pflanzlichen Inhaltsstoffen mit langen Fasern ist komplex, hat aber das Potenzial, völlig neue und einzigartige Produkte zu schaffen, die den Markt für Fleisch- und Fischalternativen revolutionieren könnten“, so das Startup. „Wir glauben, dass wir mit unserer neuen Prozesstechnologie Alternativen zu Fisch und Meeresfrüchten insgesamt auf ein neues Niveau heben können, um diese Produkte auch der Mitte der Gesellschaft schmackhaft zu machen“, meint Niccolo Galizzi, Leiter der Produktentwicklung bei Revo Foods.

Millionenförderung für Revo Foods und Mycorena durch Vinnova, FFG und Eurostars

Für ihr vorhaben suchten die beiden Unternehmen auch um Fördergelder an – mit Erfolg. Insgesamt 1,5 Millionen Euro holten sich Revo Foods und Mycorena von Vinnova, der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und dem EU-Programm Eurostars, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte über Ländergrenzen hinweg in der EU fördert. „Diese Anerkennung durch eine so attraktive und wettbewerbsfähige Initiative wie Eurostars unterstreicht deutlich, dass die von uns entwickelte Technologie ein wichtiger Teil der Schaffung eines nachhaltigen Lebensmittelsystems ist“, kommentiert Paulo Teixeira, Chief Innovation Officer von Mycorena.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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