19.08.2021

Revo Foods: Wiener Startup erhält 800.000 Euro Investment für pflanzenbasierten Lachs

Das Wiener Food-Startup Revo Foods hat sich auf die Entwicklung pflanzlicher Fischalternativen aus dem 3D-Drucker spezialisiert. Im Rahmen einer Zwischenfinanzierung konnte sich das Startup nun ein 800.000 Euro Investment von der Biogena Group rund um Albert Schmidbauer sichern.
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Revo Foods Fleischalternative, Fischalternative, Fisch, Vegan, Überfischung, Vegetarisch
(c) Revo Foods: Das Team

Erst Anfang April diesen Jahres sorgte das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem 1,5 Millionen Euro Investment für Aufsehen. Als Investoren sind damals der dänische VC-Fonds Hazelpond Capital rund um Frederik Hasselkjær und der Risikokapitalgeber friends2grow eingesprungen. Rund fünf Monate nach der Finanzierungsrunde in Millionenhöhe konnte sich Revo Foods nun erneut Investment sichern.

Revo-Foods erhält Investment von Biogena

Wie Gründer Robin Simsa gegenüber Brutkasten Earth bestätigt, hat sich die Biogena Group rund um Gründer und Eigentümer Albert Schmidbauer für rund 800.000 am Startup beteiligt, das sich auf pflanzenbasierten Lachs aus dem 3D-Drucker spezialisiert hat.

„Albert Schmidbauer hat unser Produkt verkostet und fand es so toll, dass er das gesamte Ticket übernommen hat. Mit seiner börsenotierten Biogena Group kann er viel Know-How beisteuern, wie man eine globale Marke aufbaut und die Produktionsanlagen erweitert“, so Simsa. Die auf Nahrungsergänzung spezialisierte Biogena Group wurde 2006 von Schmidbauer gegründet und hat sich in den letzten Jahren an zahlreichen heimischen Food-Startups beteiligt – angefangen von Rebel Meat über Zirp bis hin zu Neoh.

Bei der Runde handelt es sich laut Simsa um eine Zwischenfinanzierung, um neue Mitarbeiter einzustellen und Investitionen in Hinblick auf die Produktion zu tätigen. „Prinzipiell wollten wir noch eine kleinere Bridge-Round machen, bevor wir unsere größere Investitionsrunde angehen“, so Simsa. Wann die größere Series-A-Runde folgen soll, ist bislang noch nicht bekannt.

Revo Foods
(c) Revo Foods

Vertrieb erfolgt über die Gastronomie

Aktuell vertreibt das Startup seine Produkte ausschließlich über die Gastronomie. „Wir sind derzeit in zwei Restaurants vertreten, um die Kundenzufriedenheit abzutesten und unser Produkt laufend entlang der Kundenwünsche zu verbessern“, so Simsa. Weitere Lokale sollen noch in diesem Jahr folgen, wobei auch der Sprung ins benachbarte Ausland geplant ist.

Momentan findet sich der pflanzenbasierte Lachs auf der Speisekarte des Wirr und Adlerhof im 7. Bezirk in Wien wieder. „Unsere Partnerlokale sind wahnsinnig kreativ in der Zubereitung des Lachs und zeigen auf, was mit dem Produkt alles möglich ist“, so Simsa. Über eine geplante Listung im Einzelhandel, wollte der Gründer noch keine konkrete Angaben machen.

Skalierung der Produktion

Neben neuen Mitarbeitern möchte das ambitionierte Wiener Startup zudem die Produktion weiter skalieren. Revo Food Gründer Simsa erläutert: „Wir haben eine Möglichkeit gefunden in größeren Mengen zu produzieren, wobei wir auf die Erkenntnisse zurückgreifen, die wir mit dem 3D-Drucker gemacht haben.“ Als Ziel nennt er die weitere Automatisierung der Produktion.

Zudem soll auch in Forschung und Entwicklung investiert werden. „Aktuell sind wir elf Leute und stellen demnächst zwei bis drei weitere Mitarbeiter ein. Bis Ende des Jahres wollen wir fünf weitere Mitglieder im Team begrüßen, wobei wir nach Leuten Ausschau halten, die in diesem Bereich auf PhD-Level bereits geforscht haben“, so Simsa abschließend.


Revo Foods | Pflanzlicher Lachs aus dem 3D-Drucker

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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