21.10.2022

Wie Reverse Recruiting die Personalsuche auf den Kopf stellt

Im Interview spricht Julian von Blücher, Gründer der Münchner Personalberatung Talent Tree, welche Chancen Reverse Recruiting im War for Talents bietet und wie Startups diese neue Form der Personalsuche für sich in der Praxis nutzen können.
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Talent Tree
Talent Tree_Gründer & CEO Julian von Blücher | (c) Talent Tree

Julian von Blücher ist CEO und Gründer der Personalberatung Talent Tree. Als studierter Wirtschaftsingenieur ist er ein Quereinsteiger, der mittlerweile über mehr als acht Jahre Recruiting-Erfahrung verfügt. Mit Talent Tree unterstützt der Experte bevorzugt Scaleups und Tech-Pioniere dabei, die richtigen Persönlichkeiten zu finden, um ihren Purpose und ihre Unternehmensziele zu erreichen.


Wie bewertet du aktuell die Lage am Arbeitsmarkt?

Am Arbeitsmarkt herrscht derzeit Verunsicherung. Das hat mehrere Gründe: Zum einen die aktuelle geopolitische Lage, zum anderen die Massenentlassungen im Laufe des Jahres im FoodTech-, FinTech- und E-Commerce-Bereich, aber auch die Korrektur der Tech-Werte an der Börse. Führungskräfte wagen daher derzeit seltener den Schritt, sich neu zu bewerben und wägen gründlich ab, ob ein Jobwechsel nicht zu unsicher ist – auch wenn ein neuer Job bessere Konditionen verspricht. Grundsätzlich ist eine solche Vorsicht auch nicht unbegründet: Firmen können in finanzielle Schieflage geraten und dann auch top Mitarbeiter:innen durch sie unverschuldet innerhalb der Probezeit kündigen. Gerade Mitarbeiter:innen von Startups wissen um solche Risiken und gehen sie auch bewusst ein. Derzeit übersteigt die gefühlte Unsicherheit jedoch die reale. Für Unternehmen gilt es also, potenziellen Kandidat:innen Sicherheit zu geben sowie auf ihre Sorgen und Wünsche einzugehen, um sie für sich zu gewinnen.

Was versteht man unter Reverse Recruiting und wo hat das Konzept seinen Ursprung? 

Reverse Recruiting bedeutet nichts anderes, als potenzielle Kandidat:innen proaktiv von sich zu überzeugen. Es ist die Idee, die Personalsuche umzukehren, quasi auf den Kopf zu stellen. Nicht die Kandidat:innen bewerben sich bei den Unternehmen, sondern die Unternehmen bewerben sich aktiv bei den Kandidatinnen. Vor allem top Führungskräfte und Tech-Spezialist:innen sind trotz Massenentlassungen bei Startups  und Scaleups rar am Arbeitsmarkt, sodass sich Unternehmen mit entsprechenden freien Stellen aktiv um Kandidat:innen bemühen müssen. Hierfür können Unternehmen die Expertise von Personalberatungen nutzen oder selbst kreative Ideen entwickeln, wie sie „reverse rekrutieren“ – sei es durch einen „Unternehmenslebenslauf“ oder auch durch ein auf Kandidat:innen gemünztes Pitch-Deck. Genau wie private Lebensläufe können diese Schlüsselinformationen über das Unternehmen, aber auch über die Kultur, das Team und die zu besetzende Stelle enthalten. Alternativ sind Bewegtbildformate in authentischer Arbeitsatmosphäre auch eine beliebte Möglichkeit, die Firma ins richtige Licht zu rücken.

Das Team von Talent Tree | (c) Talent Tree

Wofür eignet sich Reverse Recruiting und welche Vorteile bietet es?

Besonders gut eignet sich Reverse Recruiting, um die stark umworbenen C-Level-Führungskräfte und Spezialist:innen aus dem Tech-Bereich für sich zu gewinnen. Denn diese suchen oft nicht aktiv und werden daher auch „passive Talente“ genannt. Aufgrund ihrer Expertise werden sie oft über vertrauensvolle Personalberater:innen vermittelt oder über das vorhandene Netzwerk abgeworben. Und man sollte bedenken, dass sie derzeit wahrscheinlich in einem sicheren Sattel sitzen und beim aktuellen Arbeitgeber Karriere machen. Nicht alle möchten das Risiko eingehen, diesen Sattel zu verlassen, den Bewerbungsaufwand zu betreiben und ihre Zeit in einen oftmals lang andauernden und nicht selten intransparenten Recruiting-Prozess zu stecken. Möchten Unternehmen also entsprechende Stellen besetzen, bei denen die Auswahl an Kandidat:innen klein ist, können sie sich mit Reverse Recruiting einen erheblichen Vorteil verschaffen.

Welche Firmen setzen bereits auf Reverse Recruiting?

Wir ermutigen und unterstützen alle unsere Kund:innen dabei, aktiv Reverse Recruiting zu betreiben – das entspricht unserem „Way of Work“ beziehungsweise „Way of Recruit“ bei Talent Tree. Auch wenn namhafte Unternehmen wie Amazon, Google und Co. hier aktuell noch vermeintliche Vorteile aufgrund ihrer Employer Brand genießen: Reverse Recruiting wird mittel- bis langfristig für alle unumgänglich sein, die den Kampf um die besten Fach- und Führungskräfte für sich gewinnen wollen.

Durch Reverse Recruiting gewinnen aktuell vor allem heranwachsende Startups und Scaleups Talente für sich, welche von allein vermutlich nicht auf das Unternehmen aufmerksam geworden wären – Reverse Recruiting macht hier den feinen und entscheidenden Unterschied.

Welche Herausforderungen müssen Unternehmen bei der Umsetzung von Reverse Recruiting berücksichtigen?  

Eine der größten Herausforderungen ist es, den Kandidat:innen in der aktuellen Zeit Sicherheit zu geben und ihr Vertrauen zu gewinnen. Mit schnellen, transparenten Bewerbungsprozessen und kandidat:innenfreundlichen Abläufen ist da schon viel getan. 

Im Reverse-Recruiting-Prozess sollte zudem genauestens herausgefiltert werden, welche „Needs“ auf Kandidat:innen-Seite bestehen. Nur so können Unternehmen entsprechende Angebote machen und auf individuelle Bedürfnisse der Personen eingehen. Für diese Bedürfnisse können dann Benefits geschaffen werden, die auf die Kandidat:innen zugeschnitten sind und ihnen auch einen echten Mehrwert bieten. Das bedeutet aber auch, aktuelle Mitarbeitende mitzudenken und hier in Bezug auf Kompensation und Benefits ein entsprechendes Gleichgewicht zu finden.

(c) Talent Tree

Hast du konkrete Tipps zur Umsetzung? 

Neben der Einführung eines Unternehmenslebenslaufes, der die Attraktivität der Unternehmung und Position widerspiegelt, kann ich empfehlen, die eigenen Recruiting-Prozesse zu verschlanken. Schnelle Bewerbungsprozesse sind ein Erfolgskriterium. Im Recruiting lassen sich einige Schritte sogar meist parallelisieren. Wir bei Talent Tree beobachten häufig, dass von der mündlichen Zusage beider Parteien bis zur Fertigstellung des Arbeitsvertrages einige Wochen ins Land ziehen. Das ist für Bewerber:innen bei Geschäftsführerverträgen mit etwaigen komplexen Beteiligungsverträgen nachvollziehbar, nicht jedoch bei einem simplen Arbeitsvertrag. Somit kann das für ein Unternehmen vertane Zeit darstellen, in der sich Kandidat:innen gut und gerne mal umentscheiden können. 

Eine weitere Möglichkeit, Kandidat:innen mit Reverse Recruiting für sich zu gewinnen ist es,  ein Augenmerk darauf zu legen, inwiefern die Arbeitgeberseite diese noch besser „an Bord“ bekommt und dabei gleichzeitig Sicherheit vermitteln kann. Das heißt, beispielsweise auf die Probezeit zu verzichten, einen Signing Bonus auszusprechen oder längere Kündigungsfristen anzubieten.

Nach dem Signing gilt es, die Kandidat:innen „zu sichern“ und dafür zu sorgen, dass sie die Stelle nicht nur antreten, sondern auch gerne bleiben, zum Beispiel durch ein gelungenes Onboarding. Oft vergehen Monate von der Unterschrift des Arbeitsvertrags bis zum Arbeitsantritt. In dieser Zeit eignen sich unter anderem Teamevents als „soft Onboarding“, um die neuen Teammitglieder ungezwungen zu integrieren. 

In den vergangenen Monaten haben wir in der Startup-Szene zahlreiche Lay-offs erlebt. Wie wirkt sich dies aktuell auf den Fachkräftemangel in der Branche aus?

Die Massenentlassungen haben ein interessantes Paradoxon aufgedeckt, das wir auch bei unseren Kund:innen beobachten konnten. Die Berichterstattung über die Entlassungen in der Startup-Branche hat vielen Unternehmen suggeriert, dass fortan zahlreiche top Kandidat:innen auf den Arbeitsmarkt gespült werden, die leicht zu rekrutieren sind. Tatsächlich werden tendenziell jedoch unerfahrene Mitarbeitende entlassen und die wenigen Seniors und Führungskräfte, die es trifft, kommen fast immer zügig über ihr Netzwerk in eine neue Position. Zumal die Möglichkeiten für diese ausgezeichnet ausgebildeten Fach- und Führungskräfte nach wie vor so groß sind, dass sich Unternehmen aktiv um sie bemühen müssen. Das ist auch kein kurzzeitiges Phänomen, sondern wird uns in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch begleiten. Die Unternehmen, die also rasch verstehen, wie Reverse Recruiting funktioniert, haben die Chance, ihre Prozesse schon jetzt neu zu gestalten und umzudenken.


Video-Tipp zum Thema HR: Wie „work from anywhere“ bei Nagarro funktioniert

Nagarro ist als globales IT- und Software-Unternehmen in über 32 Länder vertreten. Mit der „Work from Anywhere“-Initiative ermöglicht Nagarro seinen Mitarbeiter:innen von verschiedenen Standorten auf der ganzen Welt zu arbeiten. Im Brutkasten-Talk spricht Iris Bergmann, Director of People Enablement bei Nagarro Österreich, wie die konkrete Umsetzung erfolgt und welcher Mehrwert dadurch entsteht.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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