23.11.2022

Rettung vor Netflix und Co?: Österreichische Kinobranche startet 22-Euro-Abo „Nonstop“

Damit kann man ab nächstem Jahr um 22 Euro im Monat unbegrenzt ins Kino gehen.
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Kino-Abo, Nonstop, 22 Euro ins Kino
(c) Stock.Adobe/Gorodenkoff - Ein neues Abo-Modell soll die heimischen Kinos retten.

Die österreichische Kinobranche, so wie die internationale auch, hat harte Jahre zu beklagen. Rund 5,3 Millionen Besuche zählten die Kinos in Österreich im Jahr 2021. Obwohl das etwa 900.000 Kinobesuche mehr als 2020 waren, sind es immer noch deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie (14,5 Mio.). Ein Kino-Abo soll nun das Sterben der Kinos verhindern.

Kino-Abo und Eventfeeling als Lösung?

Neben der Corona-Pandemie, die diesen deutlichen Einschnitt bei den Besucherzahlen brachte, war es auch das Aufkommen von Streaming-Diensten, das zur großen Last der Lichtspieltheater wurde.

Kinofilme waren plötzlich während der Lockdowns auf Disney+ und Amazon kaufbar und konnten – mit ein wenig Geduld – weniger Wochen später auch kostenlos konsumiert werden.

Zusammen mit Netflix verfügen User:innen heutzutage über eine enorme Film- und Serien-Bibliothek in den eigenen vier Zimmern, was dem Gang in die Kinosäle zusätzlich seinen Reiz nahm.

Wie viele Experten betonen und auch die TAZ in anderen Worten umschreibt, braucht das Kino etwas Neues, was es seinen Besucher:innen bieten kann. Zum Beispiel das Gefühl, an einem Event teilzuhaben.

Flirten statt Einsamkeitsdiät

„Zum Verhängnis wurde dem Kino gerade nicht die digitale Kriminalität, sondern die digitale Ökonomie aus dem Silicon Valley, der gegenwärtig effektivsten Kaderschmiede neoliberaler Medienkultur. (…)“, beschreibt das deutsche Online-Medium die Problematik und liefert auch gleich die Lösung mit: „Im rund um die Uhr laufenden Nonstop-Kino kommen und gehen, flirten, trinken und diskutieren zu können, klingt allemal verlockender und einfacher, als sich mit gestreamten Einsamkeitsdiäten vor dem Bildschirm abzuspeisen zu lassen.“

Das Kino muss, so ist man sich querfeldein einig, rasch weg von der monopolistischen Attitüde der „vor-Streaming-Zeiten-Jahre“ und sich neu erfinden. Und dies scheint langsam zu beginnen.

Was oben noch als Nonstop-Kino tituliert wurde, wird im kommenden Jahr hierzulande – mit demselben Namen – ein Versuch, sich in die Abo-affine-Gesellschaft des 21. Jahrhunderts einzugliedern. Um Leute zur Leinwand zu locken.

Kino-Abo Nonstop für 22 Euro

Konkret soll im nächsten Jahr ein österreichweit geltendes Abo-System eingeführt werden. Für 22 Euro im Monat darf man folglich so oft ins Kino, wie man es in 28 bis 31 Tagen schafft. Das Angebot wird vorerst in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich gelten.

Initiiert wurde das ganze von Wiktoria Pelzer, designierte Geschäftsführerin des Stadtkinos Wien, wie der Standard beschreibt. Das Ziel für 2023 wurde mit 3.000 Abonnements ausgerufen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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