17.07.2026
VINTAGE-WEB

retrostrap: Österreichischer Entwickler ermöglicht den Bau von Webseiten im 90er-Jahre-Stil

Das Internet der späten 1990er-Jahre erlebt eine technische Neuinterpretation: Der österreichische Entwickler Stefan Gündhör hat mit retrostrap ein Framework veröffentlicht, das den charakteristischen Stil des frühen Webs mit modernen Anforderungen wie Barrierefreiheit und responsivem Design kombiniert.
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retrostrap
© Screenshot-retrostrap

Es ist 1996. Keine verschwundene Freundin oder Südsee-Gefühle, dafür ein Web, das heute eventuell bei manchen melancholische Erinnerungen weckt: ohne Reizüberflutung und ohne Hektik. In diesem Sinne hat der österreichische Entwickler Stefan Gündhör heute retrostrap veröffentlicht, ein quelloffenes CSS- und JavaScript-Framework, mit dem sich Websites konkret im Stil des Webs von 1996 bis 2003 bauen lassen, technisch aber auf heutigem Stand sind: barrierefrei, auf jeder Bildschirmgröße nutzbar, ohne Tracking und ohne Werbung. Das Projekt ist ab sofort kostenlos verfügbar und versteht sich zugleich als Gegenbewegung zum schnellen, überladenen Internet der Gegenwart.

retrostrap: Ästhetik der alten Web-Jahre

Retrostrap gibt der Ästhetik der frühen Web-Jahre eine technische Form: eine feste Farbpalette aus den 216 websicheren Farben, neun zeittypische Schriftfamilien, kantige Flächen statt runder Ecken. Zugleich erfüllt jede Seite heutige Anforderungen, sie passt sich an Handybildschirme an, lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen und lädt ohne externe Dienste. Ein eingebauter Prüfer stellt sicher, dass diese Regeln eingehalten werden.

Darüber hinaus bietet Retrostrap eine ausführliche Dokumentation, die den Einsatz der einzelnen Bausteine erklärt und Entwickler:innen die Anpassung für eigene Projekte erleichtern soll. Dadurch lasse sich das Framework flexibel für unterschiedliche Arten von Websites einsetzen, heißt es.

Nicht das erste Privat-Projekt

„Ich habe meine Jugend in deutschsprachigen Support-Foren verbracht, erst als Fragensteller, später als Moderator und Co-Admin“, sagt Gündhör. „Der Umgangston war freundlich, die Netiquette war echt. Das vermisse ich heute. Die aktuellen Netzwerke sind für mich kaum noch auszuhalten: alle auf 180, mehr Werbung als Inhalt, und vieles fühlt sich nach Abzocke an. Retrostrap ist der technische Teil einer Gegenbewegung, ein ruhiger, kultivierter Ort im Netz für alle, die sich danach zurücksehnen.“

Der Entwickler fiel bereits im Februar auf, als er die beiden Plattformen freitext.org und rohtext.org öffentlich zugänglich machte. Diese bieten gemeinfreie deutschsprachige Literatur kostenlos und ohne Registrierung an. Nutzerinnen und Nutzer können dort auf mehr als 9.200 Bücher von über 2.250 Autorinnen und Autoren zugreifen. Entwickelt wurden die Plattformen ebenfalls in Eigenregie ohne Unternehmen oder externe Investoren.

Auch ein Community-Feature

Zum aktuellen Projekt retrostrap gehören über 30 frei einsehbare Beispielseiten sowie der „Builder“, mit dem man testweise selbst Websites mit den retrostrap-Komponenten zusammenklicken kann. Ein eigenes Community-Forum, die „Retrostrap Boards“, startet gemeinsam mit dem Projekt. Ebenfalls am Start: „Retrospace“, ein kuratiertes Verzeichnis für Seiten im Retro-Stil.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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